7 * 7*1949
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Kreisinspektor Heinrich Koch.
Der im. Jahre 1945 nach der Besetzung des Landes durch., außerordentliche Maßnahmen der Militärregierung aus politischen Gründen von seinem Amt entfernte Kreisverbandsbeamte Heinrich Koch soll nach dem Beschluß des Kreistags vom 5*4.1949 (§ 7) wieder verwendet werden - und zwar als Ereisinspektor sobald die Genehmigung des Staatsministeriums zu diesem Beschluß gemäß § 5 des Gesetzes-über die Regelung der Rechtsverhältnisse der aus politischen Gründen vom Amt entfernten Beamten vom 22.12.1948 vorliegt. Nach Auskunft des Innenministeriums wird'die Genehmigung des Staatsministeriums infolge-der großen Zahl der zu bearbeitenden Fälle nicht vor Herbst dJJ. zu erwarten sein. *
Kreisinspektor Koch hat gebeten, ihn im Hinblick auf die wirtschaftliche Notlage, in der er sich mit seiner Familie be= findet, schon vor erfolgter Genehmigung durch das Staats= ministeriuma einzustellen. - Der ,Kreisamtmann berichtete über die eingehende Vorberatung, der;Angelegenheit in der Sitzung,des Kreisrats vom 5.7*1949* ... . -
Entsprechend dem Vorschlag des Kreisrats vom 5*7*1949 wurde nach längerer Beratung (27:1) , .. ^ ,
. u. v *u, .u beschlossen: ir ^
*1) 'Kreisinspektor Heinrich Koch wird ab 18. Juli 1949 solange, bsi das Staatsministerium den Beschluß vom 5*4.1949 genehmigt hat,
* bei der Kreisverbandsverwaltuhg (Kreispflege) im*Werkvertrags^
I. Verhältnis beschäftigt.-r. u.
2) Für seine Tätigkeit erhält:Kreisinspektor Koch.ein;Tagegeld für jeden Arbeitst ag. Die,Höhe des Tagegeldes ist nach den Bezügen, die Koch in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 c 2 einschließlich Kinderzuschlägen erhalten'würde^ zu bemessen.
Die Samstage gelten ebenfalls als volle Arbeitstage.
3) Die Auszahlung-der Vergütung erfolgt'am Schluß eines jeden
Monats. ' .^ ^ * ' '
4) Steuern und Abgaben hat Koch als selbst ändiger'Unternehmer
selbst äbzuführen. ^
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