7.7.1949

Es wurde

beschlossen:

1) Der Kreistag nimmt von der Zuruhesetzung des Verwaltungs- *äktuars Maulbetsch auf 1.August 1949 Kenntnis.

2) Dem Beamten ist eine-Entlassungsmitteilung'zuzustellen.

! Dabei ist ihm der Dank für die dem Kreisverband geleisteten

treuen Dienste auszusprechen.' - - -- - - - ' ^

3) .Der Pensionskasse für Körperschaftsbeamte in Reutlingen . ist die Euruhesetzung mitzuteilen.

Auszüge: "

Landratsamt 1 --- '

Kreispflege 3 , ^ ;

§ 4

Geschäftsführung des Kreisernährungsamts - J '; . , , , - und Aufrückung des Angestellten Otto Kopp.

^ ^ . Der derzeitige geschäftsführende Beamte des Kreis=

^ ernährungsamts, Bürgermeister,a.D.Otto Hahn (ap.Kreisinspektor), wird nach dem Beschluß;des Kreistags vom 3.4.1949 (§ 5 -A.IV. und B.2-) mit Wirkung vom 1.8.1949 zum Verwaltungsaktuar bestellt. Es ist dehhalb notwendig, auf diesen Zeitpunkt - - einen neuen geschäftsführenden Beamten bzw.Angestellten für das Kreisernährungsamt zu bestellen. -- "

Dem Antrag des Kreisrats vom 5.7.1949 entsprechend, wird - -

beschlossen:

1) Mit Wirkung vom 1.August 1949 wird der Kreisverbandsange­stellte Otto Kopp zum geschäftsführenden Angestellten des Kreiserhährungsamts bestellt.

, 2) Dgr Angestellte Otto Kopp wird mit Wirkung vom gleichen , Tage von der TO.A-Vergütungsgruppe VIb in die Vergütungs­gruppe Vb (fünf b)-aufgerückt. (Dabei findet ADO Nr.6 zu § 5 Abs.3 TO.Arkeine Anwendung.)

' Auszüge:* * ' ' .

Landratsamt 1 - - - -

Kreispflege 4 Kopp 1

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