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3 0. Okt. 1947

2. Die Kreisversammlung genehmigt, -daß der Kreisverband den

Requisitions-Verwaltungsaufwand der durch Einquartierung und Requisitionen besonders belasteten Gemeinden des Kreises mit Wirkung vom 1.4.1947 an stets widerruflich ( oder : für das Rechnungs? jahr 1947) ganz ( oder : in Höhe von ..) überpimmt.

3. Die Kreisversammlung genehmigt ferner, daß zur Wiederherstellung der ' im Februar 194? durch Hochwasser zerstörten Brücken Mittel bereitge=

" stellt und verwilligt werden. <

4. Die Höhe der Requisitions-Verwaltungskosten-Ersätze und der Brückenbeiträge sind im einzelnen vom Kreisversammlungsausschussee festzusetzen.

5. Die durch die Einsparung von 161 000 RM bei den Ausgaben (III B 11

- Straßen) und Erhöhung der Einnahmen von 11 000 RM (III A 8 Ordnungs= strafen) nach Abzug der, Beträge für Ziffer 2 und 3 verbleibenden Mittel (von etwa 100 000 RM) sind zur Senkung der Kreisverbandsumlage zu verwenden. , , ,

' ' II.

Im Verlaufe der sehr eingehenden Aussprache beantragen die Mitglieder Aymar, Kampf und Titelius, sowie die Bürgermeister Bläsi- Calmbachund Blessing-Calw, der Kreisverband möge den durch die Besatzung besonders hart betroffenen Gemeinden nicht nur ihren Requisitions-Verwaltungsaufwand ersetzen, sondern ihnen,auch zu andern Kosten, .die ihnen im Zusammenhang mit der Besatzupg erwachsen und für die sie von dritter,Seite keinen Ersatz erhalten können, Beiträge verwilligen, damit dadurch die Besatzungslast wenigstens in finanzieller Hinsicht auf den ganzen Kreis verteilt wird. Die Mitglieder Gugeler und Fuchs baten um Unterstützung für die_besonders kriegsgeschädigten Gemeinden. Die hier in Frage stehenden Schäden sind jedoch so groß, daß an eine wirksame Unterstützung durch den Kreisverband nicht zu denken ist. Das Mitglied Schmid u.a.empfehlen, angesichts der weiteren Anforderungen von einer Senkung der Kreisverbandsumlage abzusehen. Der Vorsitzende sowie verschiedene Mitglieder halten zunächst die,Durchs Führung weiterer Erhebungen für erforderlich.

Die Auffassung des überwiegenden Teils der Kreisversammlung wird in einer Verhandlungspause in einem neuen Antrag zusammengefasst, welcher nach nochmaliger kurzer Beratung am Schluß der Sitzung ein= stimmig zum .

Beschluss

erhoben wird!

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