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30.0ktl947
1) ,Die vorgesehene'.Verstärkung der Allgemeinen Ausgleichsrücklage um y 150 000, RM ist,in voller:Höhe durchzuführen; weil dieser Rücklage
: nach der Währungsreform besondere Bedeutung zukommen wird.
2) Pie Kreisverbandsumlage wird nicht:gesenkt,.da die'Einsparungen
- M von 161 000 RM bei den Ausgaben und die Erhöhung der Einnahmen um 11 000 RM nicht unbedingt allen Gemeinden des Kreises gleichmässig, sondern den durch Einquartierungen, Requisitionen, sonstige^ Besatzungslasten und Hochwasserschäden besonders hart,betroffenen Gemeinden bevorzugt zugute kommen sollen.
,3) Die Kreisyersammlung genehmigt grundsätzlich, daß den durch . Einquartierung und Requisitionen besonders belasteten Gemeinden ihre Requisitions -Verwaltungsk os^en ganz oder teilweise ersetzt i werden und daß den vom Hochwasser im Februar 1947 besonders hart
' betroffenen Gemeinden Beiträge zur Wiederherstellung zerstörter j ' Brücken verwilligt'werden. ' ' ' ' *
Sie ist ferner damit einverstanden,-daß-aus den zur Verfügung ! * * stehenden'Mitteln den durch die Besatzung hart betroffenen Gemeinden
' ' zu solchen Besatzungskosten,'für die sie'keinen Ersatz zu'erwarten
, * ' haben, ebenfalls Beiträge gegeben'werden,
i 4) Der Kreisversammlungsausscimss'wird ermächtigt/ den Nachtrags= Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1947 unter Beachtung vorstehender Beschlüsse anstelle der Kreisversammlung aufzustellen.
I EP wird bevollmächtigt, die Ersätze und.Beiträge auf,Grund <jler
vom Landratsamt, und der Kreispflege,vorzunehmenden Erhebungen ; im einzelnen festzusetzen. .
5) Sollte das Innenministerium wider Erwqrten auf eine Senkung der Kreisverbandsumlage nicht ganz verzichten, so hat der Kreisver*
, Sammlungsausschuss die Ersätze,und Beitragsleistungen entsprechend . , zu kürzen oder zu streichen und die etwa zwingend geforderte
Umlagesenkung vorzunehmen.
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j ' . - ,a § 5. ' 4 ^ r, . (
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j Änderung der Satzung über die Besoldung der Beamten des
i Kreisverbands. Beamtenrechtliche Anstellung ctes Leiters
! und* Buchhalters der Kreisverbandskasse. " ' * '
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! - -Bei der Kreispflege versieht die Geschäfte der Hauptbuchführung
r und Kassenüberwachung (mit Monatskassenabschluß, Geldbestands- und [ Bewegungsübersicht und-Übersicht.über die Durchführung des Haushaltsplans) ein Angestellter, der in eine Angestellten-Planstelle der Vergütungs- . Gnuppe VIb der TO.A eingereiht ist. Ihm obliegen ferner folgende