118

30.0ktl947

1) ,Die vorgesehene'.Verstärkung der Allgemeinen Ausgleichsrücklage um y 150 000, RM ist,in voller:Höhe durchzuführen; weil dieser Rücklage

: nach der Währungsreform besondere Bedeutung zukommen wird.

2) Pie Kreisverbandsumlage wird nicht:gesenkt,.da die'Einsparungen

- M von 161 000 RM bei den Ausgaben und die Erhöhung der Einnahmen um 11 000 RM nicht unbedingt allen Gemeinden des Kreises gleichmässig, sondern den durch Einquartierungen, Requisitionen, sonstige^ Besatzungslasten und Hochwasserschäden besonders hart,betroffenen Gemeinden bevorzugt zugute kommen sollen.

,3) Die Kreisyersammlung genehmigt grundsätzlich, daß den durch . Einquartierung und Requisitionen besonders belasteten Gemeinden ihre Requisitions -Verwaltungsk os^en ganz oder teilweise ersetzt i werden und daß den vom Hochwasser im Februar 1947 besonders hart

' betroffenen Gemeinden Beiträge zur Wiederherstellung zerstörter j ' Brücken verwilligt'werden. ' ' ' ' *

Sie ist ferner damit einverstanden,-daß-aus den zur Verfügung ! * * stehenden'Mitteln den durch die Besatzung hart betroffenen Gemeinden

' ' zu solchen Besatzungskosten,'für die sie'keinen Ersatz zu'erwarten

, * ' haben, ebenfalls Beiträge gegeben'werden,

i 4) Der Kreisversammlungsausscimss'wird ermächtigt/ den Nachtrags= Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1947 unter Beachtung vorstehender Beschlüsse anstelle der Kreisversammlung aufzustellen.

I EP wird bevollmächtigt, die Ersätze und.Beiträge auf,Grund <jler

vom Landratsamt, und der Kreispflege,vorzunehmenden Erhebungen ; im einzelnen festzusetzen. .

5) Sollte das Innenministerium wider Erwqrten auf eine Senkung der Kreisverbandsumlage nicht ganz verzichten, so hat der Kreisver*

, Sammlungsausschuss die Ersätze,und Beitragsleistungen entsprechend . , zu kürzen oder zu streichen und die etwa zwingend geforderte

Umlagesenkung vorzunehmen.

j ' '' ' . ' . - ....

, . - . \ . i t . ! '** ' . 1 ' -y

j ' . - ,a § 5. ' 4 ^ r, . (

j

j Änderung der Satzung über die Besoldung der Beamten des

i Kreisverbands. Beamtenrechtliche Anstellung ctes Leiters

! und* Buchhalters der Kreisverbandskasse. " ' * '

, ,, iii.) '- ' ' '1

! - -Bei der Kreispflege versieht die Geschäfte der Hauptbuchführung

r und Kassenüberwachung (mit Monatskassenabschluß, Geldbestands- und [ Bewegungsübersicht und-Übersicht.über die Durchführung des Haushaltsplans) ein Angestellter, der in eine Angestellten-Planstelle der Vergütungs- . Gnuppe VIb der TO.A eingereiht ist. Ihm obliegen ferner folgende