3 0.0kt1947
§ 4.
116
Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1947.
^ I. - -
Das Innenministerium hat mit Weisung vom 18.9.1947 gegen den Haushaltsplan des Kreisverbands für das Rechnungsjahr 1947 Einspruch erhoben und empfohlen, die Kreisverbandsumlage um 200 000 RM zu senken. Diese Senkung schlägt es vor, weil_a) bei der Landesumlage fün die Landstraßen I.Ordnung rund 161 000 RM eingespart werden, b) eine Erhöhung des Einnahmeplansatzes für Ordnungsstrafen des Kreisernährungs= und Kreiswirtschaftsamts für möglich und c) eine geringere Verstärkung der Allgemeinen Ausgleichsrücklage für vertretbar gehalten wird.
Der Kreispfleger rät dringend davon ab', die Zuführungen zur Allgemeinen Ausgleichsrüdklage zu kürzen, da ihr nach einer Währungs^ reform besondere Bedeutung zukomme. Er beantragt, den Einnahmeplansatz für Ordnungsstrafen um 11 000 RM zu erhöhen, sodaß zusammen mit der Ausgabenersparnis bei Straßen Mittel in Höhe von rund 172 000 RM für andere Verwendung oder zur Umlagesenkung frei werden. Ferner gibt er das Wichtigste aus den Beratungen und Beschlüssen des Kreisversammlungs= ausschusses vom 19.9.und 21.10.1947 bekannt, wonach der Kreisversammlung vorgeschlagen wird, Mittel für die Bestreitung von Requisitions- Verwaltungskosten der Gemeinden, sowie für die Gewährung von Beiträgen an Gemeinden zur Wiederherstellung von im Februar ds.Js.durch Hochwasser und Eisgang zerstörten Brücken zur Verfügung zu stellen.
Nach den vorläufigen Erhebungen werden für die Requisitions- Verwaltungskostenersätze höchstens 60 000 (bis 65 000)RM und für Brückenbeiträge etwa 8 - 12 000 RM benötigt.
Am Schluß seiner ausführlichen Stellungnahme untbrbrelteteder Kreispfleger der Kreisversammlung folgenden
Antrag
zur Diskussion und Beschlußfassung:
1. Der Kreisversammlungsausschuss wird ermächtigt, den im Hinblick , auf den Einspruch des Innenministeriums vom 18.9.1947 notwendigen Nachtrags-rHaushaltsplan des Kreisverbandes für das Rechnungsjahr 1947 an Stelle der Kreisversammlung aufzustellen. Er hat dabei die Ziffern 2 bis 5 zu beachten.
/