NACHRICHTENBLATT
DER MILITÄR-REGIERUNG FÜR DEN KREIS CALW
AVIS DU GOUVERNEMENT MILITAIRE, DU LANDRAT ET DE TOUTES LES AUTORITES DE L’ARRONDISSEMENT DE CALW
CALW • 7. November 1945 Nr. 31
Erweiterter Post- und Ueberweisungsverkehr innerhalb der französischen Zone
Stromeinsdiränkung in Haushaltungen
Nachstehend gebe ich eine Vereinbarung der französischen Militärregierung mit 4er Elektrizitätswirtschaft über Stromeinschränkung in Haushaltungen, die genauestem einzuhalten ist, bekannt.
Der Land rat.
Gouvernement Militaire eu Allemagne Paysdu Wurtemberg Direction des Services Publics Kestrictions d’Electricite
Avec la Saison avancöe un manque sensible de courant se fait sentir ayant pour oause d’une part la diminution d’eau, ali- mentant les usines hydrauliques, et d’autre part la penurie de charbon pour les usines öiermiques. Pour öviter des difficultes pendant les mois d’hiver, il est nöcessaire de prendre d6s inaintenant des mesures se- v6res.
Les restrictions prövoient l’interdiction d’emploi de l’electricite pour le chauffage, our la cuisine sa limitation aux seuls sagers qui ne peuvent disposer d’un autre moyen de cuisson.
II est interdit d6s ä present de faire des instaliations nou veiles, d’augmenter la puissance installee.
La consommation d’eclairage doit 6tre restreinte par l’interdiction de tous les lustres avec plusieurs lampes, ainsi que toutes les ampoules superflues.
II est interdit d’utiliser des ra- diateurs ölectriques de toute Sorte pour le chauffage les locaux, des ipenages, du commerce, de l’industrie et de l’administration.
Les chauffe-saux electri- ques ne peuvent ötre utilises que de nuit entre 22 et 6 heures, l’usage de ces appa- reils pour la preparation' des bains est interdit.
Les cuisinieres electriques et les rechauds ne peuvent etre utili- 86s que dans le cas oü il n’y a pas de fourneaux ä bois ou ä gaz et ä condition que l’installatien date de plus d’un an.
Les industriels, commercants, a r t i s a n s doivent restreindre la consommation du courant. Il est recommande de fermer les magasins ä la tomböe de la nuit et d’ex^cuter les travaux dans les ateliers et bureaux ä lumi&re du jour.
Dans le cas contraire des derogations doivent etre demandees ä Mr. l’Ingenieur Guöry, Directeur des Services Publics du Gouvernement Militaire du Wurtemberg, 2 Uhlandstrasse ä Tuebingen.
Des dispositions ulterieures concernant les restrictions de la consommation de courant sur les autres domaines suiveront sous peu.
Uri contröle rigoureux de l’application des restrictions sera exeroö. En cas que ces pröscriptions ne seront pas observöes le consommateur'sera püni fct les installa- tions seront mises hors d’usage immödia- lement.
Bestimmungen über Stromeinschränkung
Mit vorgeschrittener Jahreszeit macht sich bereits ein empfindlicher Mangel in der Beschaffung elektrischer Energie durch Rückgang des Wasserkraftdarbie- tens und der Kohlenversorgung bei den Dampfkraftwerken bemerkbar. Um Schwierigkeiten in den Wintermonaten vorzubeugen, müssen jetzt schon strenge Maßnahmen getroffen werden.
Die Einschränkungen sehen das Verbot elektrischer Energie für Heizzwecke vor. Was die Küche betrifft, beschränkt sich der Kreis der Verbraucher auf diejenigen,
Bekanntmachung des Arbeitsamts
Einführung einer persönlichen Meldepflicht für Arbeitslose
Die Arbeitslosen der Stadt Calw haben sich ab sofort zu den festgesetzten Zeiten persönlich beim Arbeitsamt zu melden. Meldeversäumnis hat den Entzug der Lebensmil leikarte zur Folge.
Arbeitslos ist, wer berufsmäßig überwiegend als Arbeitnehmer tätig zu sein pflegt, aber vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Kranke sind, solange sie bei der Krankenkasse als krank geführt werden, nicht meldepflichtig.
Meldezeiten: Männer jeweils Dienstag von 8—9 Uhr, Frauen jeweils Mittwoch von 8—9 Uhr.
Arbeitsamt Nagold, Nebenstelle Calw.
Einer Bekanntmachung der Militärregierung entnehmen wir:
N'acli der Wiederaufnahme des offiziellen und des privaten Brief- sowie des Geldverkehrs in Form von Postanweisungen sind im Postverkehr innerhalb der französischen Zone jetzt weitere Erleichterungen eingetreten und alle Sendungen bis zu den früher erlaubten Grenzen zugelassen: 1. gewöhnliche Briefe liber 20g,
2. Drucksachen, 3. Blindenschriftsendungen, 4. Geschäftspapi.:re. 5. Warenproben, 6. Mischsendungen. 7. Päckchen. 8. gewöhnliche Pakete, 9. einges.-i.i iebene Briefe und andere Ei lisch pubsondmige» sowie Wertbriefe (Postwurfsendungen).
Was Päckchen und Pakete anbelangt, ist es Sache der deutschen Verwaltung, deren Zulassung im Bereich der bestehenden Transportmögiiehkeiten zu regeln. Verboten ist jeder Versand von Lebensmitteln. Die Deutsche Reichs- post hat mit Stichproben den Inhalt der Pakete durch Oeffnen von ungefähr 10% derselben nachzuprüfen. Pakete, welche bewirtschaftete [.ebensmittel .enthalten, werden an die Absender zurüekgeleitet, welche keinen Anspruch auf Porjoerstat- tung erheben können.
Ebenfalls werden zugelassen Nachnahmesendungen, Empfangsbestätigungen und Zalilungsbestätigungen./Für jegliche Art von Korrespondenz bldlben die Bedingungen und Gebühren dieselben wie früher. Postlagernde Sendungen werden bis auf weiteres nicht zugelassen.
In Ausführung meines Aufrufs an die Bevölkerung des Kreises Calw anläßlich, meiner Amtsübernahme habe ich auf
1. Oktober 1945 ein Kreiswohlfahrtsamt errichtet. Aufgabe des Kreiswohlfahrtsamtes ist, das gesamte Wohlfahrtswesen zusammenzufassen, damit es sich in seiner praktischen Auswirkung nach Ziel, Richtung und Methoden einheitlich entwickeln kann.
Es umfaßt alle Aufgaben nach der Reichsfürsorgeverordnung, nach dem Reichsjugendwohlfahrtsgesetz und nach den Versorgungsgesetzen Sämtl. Amtsräume befinden sich in Calw, Bahnhofstraße 42. Verantwortlicher Leiter des Amtes ist Kreisoberinspektor Wild in Calw. Die einzelnen Arbeitsgebiete des Kreiswohlfahrtsamts gliedern sich in folgende Abteilungen:
1. Kreisfürsorgeamt, 1 hm obliegt die Durchführung der sozialen Fürsorge (öffentliche Unterstützung) für Kleinrentner, Sozialrentner, Minderjährige, Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene; ferner Gewährung von Wo,chen- ftirsorge, wirtschaftliche Fürsorge für Tuberkulöse, Notunterstützung und dergleichen mehr. Voraussetzung für das Eingreifen der öffentlichen Fürsorge ist in
denen keine andere Kochgelegenheit zur Verfügung steht.
Es ist von jetzt an verboten, neue Anlagen einzuriehten oder den Anschluß- wert zu erhöhen.
Der Lichtstromverbrauch muß eingeschränkt werden durch Ausschalten aller mehrflammigen Beleuchtungskörper, sowie aller überflüssigen, entbehrlichen Brennstelleii.
Es ist verboten, elektrische Heizgeräte jeglicher Art zum Heizen von Räumen des Haushalts, des Gewerbes, der Industrie und Verwaltung zu benutzen.
Elektrische W armwasserberei- t u n g ist nur in der Nachtzeit von 22 Uhr bis 6 Uhr zulässig. Die Benutzung der Speicher zur Badbereitung ist verboten.
Elektrische Herde und Kochplat- t e n dürfen nur benutzt werden, soweit keine Holz- oder Gasherde zur Verfügung stehen und unter der Bedingung, daß die elektrische Einrichtung seit einem Jahr besteht.
Industrie, Handel und Gewerbe müssen ebenfalls einschränken. Es wird empfohlen, die Läden mit Einbruch der Dunkelheit zu schließen und die Arbeit in Werkstätten und Büros auf die Tageszeit zu verlegen.
Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Herrn Ing. Gu6ry, Director des Ser-
Es wird darauf aufmerksam gemaqhL daß außer Deutsch und Französisch auch Englisch im Schriftverkehr erlaubt ist. — Die vorgenannten Verfügungen der Militärregierung treten sofort in Kraft.
Sammlung von Textilabfällen und altem Sdiuhwerk
An die Hausfrauen!
In diesen Tagen wird die Schuljugend im ganzen Kreis mit der Sammlung von Textilabfällen (Lumpen) und altem Schuhwerk (Arbeitsschuhe mit Ledersohlen) beauftragt.
Seht auch Ihr in Kammer und Speicher, in Truhen und Schränken nach, ob sich nicht doch noch etwas zur Abgabe für diese Sammlung eignet. Auch Weniges ist willkommen!
Ich weiß, daß für Kriegszwecke in den letzten Jahren schon viel von Euch gefordert wurde. Diesmal bitte ich um diese Aitspinnstoffe für eine Verwertung zur Wiederbeschaffung von Bekleidungsstük- ken usw. Das unbrauchbare, für Euch wertlose Schuhwerk soll einer Verwendung durch die 'Industrie zugeführt werden.
Viele sind zurückgekehrt und besitzen kaum noch etwas. Weijtere werden kommen. Der Winter naht. Die Not ist groß.
Helft auch Ihr und reißt Euch von Entbehrlichem lös. Es wird seiner guten Bestimmung zugeführt werden.
Der Land rat.
allen Fällen das Vorliegen, von Hilfsbedürftigkeit. Diese liegt vor, wenn jemand nicht in der Lage ist, den notwendigen Lebensbedarf für sieb und seine unter- haltsberechtigten Angehörigen aus eigenen Milteln und Kräften zu beschaffen und wenn er ihn auch nidu von anderer Seite erhält.
2. Jugendamt. Es übt die öffentliche Jugendhilfe nach dem Reichsjugendwohlfahrtsgesetz aus. Die Aufgaben sind sqjir mannigfaltig und umfassen vor allem das Vormundschaftswesen, die Säuglings- und Kleinkinderfürsorge, den Schulz der Pflegekinder, die Schutzaufsicht, die Fürsorgeerziehung, die Jugendgerichtshilfe, die Erholungs- und Solbadfürsorge. '
3. Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene. Ihre Aufgabe ist die Betreuung der Kriegsopfer nach den Reichsver- sorgungsgpsetzen; also die.Vorbehandlung der Anträge auf Gewährung von Versor- gungsrenten, von Versehrtengeld, von Heilbehandlung, von Köyperersatzstücken und ähnliches für die Kriegsopfer; ferner die Arbeitsvermittlung für Schwerkriegsbeschädigte u. Schwererwerbsbeschränkte nach dem Schwerbesehädigtengesetz.
Landrat Wagner.
vices Publics du Gouvernement Militaire von Württemberg, Tübingen, Uhland- siraße 2.
Weitere Verfügung über Einschränkungen auch auf anderen Gebieten des Stromverbrauchs werden in kurzer Zeit folgen.
Eine strenge Kontrolle über die Einhaltung der Einschränkungen wird durchgeführt werden. Bei Nichtachtung der Verfügung ist neben Bestrafung mit sofortiger Abschaltung zu rechnen.
Bekanntmach ung
Amtsblatt der französisch besetzten Gebiete
Seit dem 3. September 1945 wird in Baden-Baden ein Amtsblatt gedruckt, welches die Erlasse, Verfügungen und Regelungen enthält, sowie jede Bekanntmachung von offiziellem Charakter, die sich auf die französisch besetzte Zone beziehen
Das Abonnement dieser Zeitung ist für alle deutschen Behörden und Verwaltungen Pflicht. Die deutschen Zivilisten haben die Möglichkeit diese Zeitung zu bestellen, wenn sie sie wünschen. Der Abonnementspreis beträgt RM. 10.— für 25 Nummern. Der Betrag muß an die Dienststellen des Gouvernement Militaire bezahlt werden, welche beauftragt sind, ihn nach Baden-Baden zu überweisen.
Die erste langersehnte Post
ans den Gefangenenlagern
Die Voraussage der Nachforschungestelle Calw, daß die Post der Kriegsgefangenen aus den verschiedenen Ländern erst dann kommen werde wenn die ver- waltungsteehnischen Vorarbeiten beendet und die postalischen Verhältnisse sich gebessert hätten, hat sich erfüllt. In fast allen Orten des Kreises traf und trifft z. Z. gute Nachricht ein, vor allem aus den französischen Lagern, nachdem dort die Registrierung durchgeführt ist. So viele sorgenvolle Monate in den Familien sind nun auf einmal vorüber! Nachdem man über das Schicksal der Vermißten Aufklärung erhalten hat und so manche Gefangene heimkehrten, gilt es auch die bestehenden Rote-Kreuz-Vorschriften zu beachten!
1. Meldung. Wer seinerzeit bei der
Calwer Naehforschungsstelle einen Antrag gestellt hat, gibt die Rückkehr oder die Meldung aus der Gefangenschaft mit den genauen Personalien des Gesuchten (Dienstgrad, Vor- u. Zuname, wo zuletzt eingesetzt, ob jetzt noch In Gefangenschaft oder dahüim, sowie die Anschrift des Gesuchstellers) alsbald an: Calw, Ländratamt, 2. Stock, Zimmer 7, weil auch die Abmeldung über die andere RK.- Dienststelle erfolgen muß. Wer den Suchantrag beim zuständigen Pfarramt gestellt, ipacht die vorerwähnte Meldung dorthin,' die Herren Pfarrer • ’ ’> gesam
melt hierher.
2. Anschriften ai< ule-uefauge- n e n. Ehe in die Lager geschrieben wird, muß man sich vorher unbedingt die genaue Adresse nach den Vorschriften des Intern. Komitees vom Roten Kreuz in Genf, Schweiz, unter Vorlage der Originaladresse geben lassen. Falsch geschriebene Anschriften machen die Weiterbeförderung unmöglich. Wo 8—13 Zeilen Anschrift je nach dem betr. Land erforderlich sind, werden oft nur 3—4 Zeilen auf den Umschlag geschrieben, dabei wurde schon in Nr. .15 d. Bl. gebeten, die genaue Anschrift hier •vorher zu .erfragen: Da fehlt die zweisprachige Angabe, daß es Kriegsgefangenenpost ist, Dienstgrad, Vorname, das Lager, ja oft das Land, und vieles andere. Dabei sind die Adressen vor allem auf den Karten und Briefen aus. den französischen Gefangenenlagern so klar und deutlich! Bei dem derzeitigen Arbeitsanfall und Personenverkehr auf jler Rot-Kreuz-Kreisstelle können nicht all die falsch geschriebenen Umschläge erneuert werden. Ab sofort nehmen die örtlichen Poststellen Briefe und Karten an die Gefangenenlager an. Da die Post aber zur Ueberprüfung keine Zeit hat, ist es unerläßlich, sich vorher die genaue Anschrift zu beschaffen. Man wendet sich da außer an die Nachf.-Stelle in Calw in den größeren Orten an die RK.-Führer(innen), Bürgermeister und Pfarrämter, denen auf Anforderung Anschriftenmuster gesandt werden.
3. Was ist beim Briefscli reiben zu beachten. Deutliche Adresse (Maschinenschrift oder lateinische Blockschrift), keine gefütterten Umschläge, Briefe offen lassen, auch den Brieftext lateinisch schreiben. Das Briefblatt. (15,5 auf 21,5 cm) nur auf einer Seite beschreiben, nur kurze wichtige Familiennachrichten, nicht 3—4 Seiten Großformat, was die Briefkontrolle nur belastet, keine Mitteilungen, die dem Gefangenen «ein Los nur schwerer machen. Es ist erfreulich, aus den Stichproben zu sehen, wie von den Angehörigen viele kurze und doch so in haltsreiche, herzliche Briefe an die Gefangenen hinaus gehen, voll fester Hoffnung auf die Zukunft trotz allem, voll Gottvertrauen. Worte, die dem Empfänger wieder frischen Mut geben zum Aushalten, bis zum Tage seiner gesunden Heimkehr. Genau zu beachten ist — was auf den Briefen und Karten ersichtlich —, wieviel geantwortet werden darf. Ob nur 25 Worte. 7 vorgedruckte Zeilen oder in Briefen 20 bis 24 Zeilen! Diese vor geschriebenen Zeilen dürfen dann nicht mit der doppelten Zahl in Maschinen- oder kleiner Schrift ausgefüllt sein, weil eben die Vorschriften des I. K. vom R.Kr. zu beachten sind. Die Gefangenen tun dies! Nach eingetroffener Mitteilung vom DRK. Stuttgart soll nur monatlich ein Brief gesandt werden, bis andere Anweisung kommt.
4. Verschiedenes. In allen Zweifelsfällen wendet man sich an die R.K Kreisstelle Calw. Vermerke wie: Luftpost
Errichtung eines Kreiswohlfahrtsamts