NACHRICHTEN

DER MILITÄR-REGIERUNG FÜR DEN KREIS CALW

AVIS DU GOUVERNEMENT MILITAIRE, DU LANDRAT ET DE TOUTES LES AUTORITES DE LARRONDISSEMENT DE CALW

CALW

19. September 1945

Nr. 18

Sprechstunden für die deutsche Zivilbevölkerung

sind auf dem Militär-Gouvernement Calw nur Dienstag, Donnerstag und Freitag von 912 Ulir.

Gouvernement Militaire de Calw Le Commandant Frenot Coinmandant le Detachement de Calw

Bekanntmachung

Im Auftrag der Militärregierung gebe ich bekannt:

Jede Person im Besitz voller oder lee­rer Betriebsstoffbehälter, die den alliier­ten Streitkräften oder den Formationen der deutschen Wehrmacht gehörten, ist verpflichtet, sie dem nächsten Rathaus ab­zuliefern. Personen, die den Anordnungen dieser Bekanntmachung nicht Folge lei­sten werden, setzen sich der Gefahr aus, vor das Gericht der Militärregierung ge­stellt zu werden.

Der Landrat.

Kriegsgefangenen-Arbeitskommandos

Um der Nachfrage nach Arbeitskräften zu genügen, stellt derChef dEquipe P.G., der Kommandeur der deutschen Kriegsgefangenen, den Gemeinden Ar­beitskommandos deutscher Kriegsgefan­gener ohne Bewachung unter folgenden Bedingungen zur Verfügung:

Verantwortlich sind: Der Chef dEquipe P. G., der Bürgermeister, der Vorstand des Arbeitsamts bzw. der Neben­stelle.

S i c.h erlieitsmaßnahmen: Wö­chentliche Kontrolle. 10 000 RM. Strafe für jeden Flüchtigen, Verhaftung des Bürgermeisters, des Vorstandes des Ar­beitsamts usw, bei der 5. Flucht, Ersatz der Entwichenen durch freigelassene Kriegsgefangene der Gemeinde, Verhaf­tung eines Familienmitgliedes des Ent­flohenen, Rüekberufung des Kommandos.

Wohnung und Verpflegung gehen zu Lasten der Gemeinde.

Anträge auf StellVing solcher Komman­dos sind an mich zu richten.

Der Land rat.

Erzeugerhödistpreise für Kernobst

Für Aepfel und Birnen gelten folgende Er­zeugerhöchstpreise je 100 kg:

Wertvolle Frühäpfel (Weißer Klarapfel, Früher Viktoria, Zigeunerapfel IA (Auslese) 50, Güteklasse A 40, B 28, C 6 RM. Preis­gruppe I: Aepfel (Ananasrenette), Birnen (Alexander Lucas) IA 68, A 54, B 40, C 6 RM. Preisgruppe II: Aepfel (Schöner aus Bos- koop), Birnen (Bose. Flaschenbirnen) IA 46,

A 36, B 24, C 6 RM. Preisgruppe III: Aepfel (Baumanns Renette), Birnen (Andenken an den Kongreß) IA 40, A 30, B 24, C 6 RM Preisgruppe IV: Aepfel (Boikenapfel), Bir nen (Clairgeaus Butterbirne) A 26, B 16 C 6 RM. Preisgruppe V: Aepfel (Cellini) Kochbirne A 22, B 14, C 6 RM. Kelteräpfei (Mostäpfel, Schütteläpfel) und Industrie­äpfel, Gütekl. B 12 RM. Geschüttelte Most birnen: bessere Sorten (Oberösterr. Most birne, Schweizer Gelbmöstlerbirne, Schwei zer Wasserbirne, Champagner Bratbirne) 11 RM; gewöhnliche Sorten bis zu 9 RM

teigige Ware bis zu 7 RM. Fallobst bis zu 6 RM.

Für den Verkauf von ungeerntetem Obst auf dem Baum (Verpachtung von Obstbaum­behängen, Sortierung und Kennzeichnung, Preisgruppeneinteilung u. Lagerungskosten) gelten dieselben Vorschriften wie im Vor­jahr. Die vorjährige Anordnung des Württ. Wirtschaftsministers Preisbildungsstelle vom 10. Oktober 1944 (Regierungsanzeiger Nr. 37) kann auf den Rathäusern eingesehen werden.

Der Landrat.

Der Gouverneur sprach vor Lehrern des Kreises

Am Samstag, dem 15. September, sprach der Gouverneur der französischen Mili­tärregierung, Commandant Frenot, zu Lehrern und Lehrerinnen, die sich aus dem gesamten Kreis im großen Rathaus­saal in Calw versammelt hatten. Der Gou­verneur führte u. a. &us, daß die Mitarbeit' der Lehrer für die Zukunft des deutschen Volkes von entscheidender Bedeutung sei. Gelinge es der Lehrerschaft ihre Aufgabe gut, d. h. im Sinne der Völkerverständi­gung, der Verabscheuung des Krieges und der Ueberwi-ndung des Angriffsgeistes zu lösen, so habe sie 'nicht bloß dem deut­schen Volk, sondern vor allem der heran- wachsenden Jugend einen großen Dienst enyiesen.

Im Mittelpunkt des Unterrichts müsse in den nächsten Monaten yor allem die Ab­rechnung mit dem System der letzten zwölf Jahre stehen. Jedes Schulkind sehe, daß sich dieses System selbst gerichtet habe, denn es sehe Zerstörung, Obdach­losigkeit, sehe die Unmenge von Kriegs­versehrten und höre, wieviel Väter und Söhne, Brüder und Männer nicht mehrzu­rückgekehrt seien. Jedes Kind müsse die Sinnlosigkeit des Krieges und der gewalt­samen Lösung -von Völkerspannungen verstehen lernen, Vorallem die Jahr­gänge der Jugend, .die den Krieg: nicht' mehr selbst erlebt hätten, mußten mit älicn Mitteln von Jugendstreichen abgehalten werden, damit nicht noch mehr Unglück über das deutsche Volk, hereinbreche. Ueber das Verhältnis Deutschlands zur französischen Nation müsse die deutsche Jugend klar erkennen, daß wir Nachbarn sind und bleiben, und daß nachbarliches Verstehen allein weiterhilft.

Es ist der Wille der Militärregierung, so schloß der Gouverneur, die Schule im Oktober zu eröffnen, damit die Jugend be­schäftigt und zu positiver Arbeit im In­teresse der eigenen geistig-sittlichen Aus­bildung und der politischen Neuorientie­rung erzogen wird.

Der Gouverneur berief einen sieben- köpfigen Prüfungsausschuß aus Nicht­

parteigenossen, der die Aufgabe hat, die Fragebogen der Lehrer zu überprüfen und der französischen Militärregierung Vorschläge über Belastung oder Entlas­sung von Lehrern zu unterbreiten. Fol­gende Lehrer sind Mitglieder dieser Prü­fungskommission:

Schweikort, Agenbach; Rentsch- 1 e r, Wildberg; L ö c k 1 e, Altensteig; E ß - 1 i n g e r, Calw; E h m a n n, Wildbad; Frau Mo r lock, Birkenfeld; Fräulein Melanie t, Nagold.

Ausbildung von Schulhelfern

Im Oktober dieses Jahres beginnen in verschiedenen Kreisen des Landes 3-6- monatige Kurzlehrgänge zur Ausbildung von Sehullielfern. Nach erfolgreicher Teil­nahme am Lehrgang erfolgt Anstellung auf Privatdienstvertrag an unteren Klas­sen der Volksschule. Zügelassen werden Abiturienten, Studenten, staatl. geprüfte Kindergärtnerinnen, Fürsorgerinnen, Ju- gendpilegerinnen und Jugendleiterinnen. Alter in der Regel zwischen 20 und 30 Jahren. Meldungen sind auf spätestens 1. Oktober 1945 an Bezirksschulrat Keck in Calw einzureichen. Mit der Meldung sind folgende Panierevorzulggen: .GeV fnirlssehein, Pfarramtiiche Bescheinigung der Konfessionszugehürigkeit, Schulzeug­nisse, Lebenslauf, amtsärztliches Zeugnis, Lichtbild, politischer Fragebogen, bei

Wieder Normalzeit In der Nacht vom 15. auf 16. September ist die Sommerzeit durch die mitteleuro­päische Normalzeit (MEZ) abgelöst wor­den. Die Uhren wurden um eine Stunde zurückgestellt. Damit ist als Uhrzeit allgemein wieder die mittel­europäische Normalzeit eingeführt.

*

Die sogenannte Sommerzeit trat auf Grund einer Kriegsverordnung zur wirt­schaftlicheren Ausnutzung der Tageshelle während der Sommermonate 19401945 je­des Frühjahr in Kraft und endete in der Regel im Oktober.

Minderjährigen Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters. Zugelas­sen werden nur Württemberger und; solche, die vor dem 1. Septembeb 1939 in Württemberg ansässig waren.

Der Bezirksschulrat: Keck.

Dem Frieden entgegen

Von Hermann Hesse

Aus Haßtraum und Blutrausch Erwachend, blind noch und taub Vom Blitz und tödlichen Lärm des Krieges, Alles Grauenhafte gewohnt,

Lassen von ihren Waffen,

Von ihrem furchtbaren Tagwerk Die ermüdeten Krieger.

Friede tönt es

Wie aus Märchen, aus Kinderträumen her. Friede. Und kaum zu freuen Wagt sich das Herz, ihm sind näher die Tränen. Arme Menschen wir,

So des Guten wie des Bösen fähig,

Tiere und Götter. Wie drückt das Weh, Drückt die Scham uns heut zu Boden.

.Aber wir hoffen. Und in der Brust Lebt uns glühende Ahnung.

Von den Wundern der Liebe. - 1 Brüder! Uns steht zum Geiste,

Steht zur Liebe die Heimkehr- Und zu allen verlorenen Paradiesen die Pforte offen

Die Grenzen der Besatzungszonen

Die am 12. Juli zwischen den Alliierten vereinbarte Abgrenzung der Besetzungs­zonen Deutschlands ist, wie jetzt bekannt­gegeben, folgendermaßen abgeändert wor­den :

Zur amerikanischen Zone gehört das ganze Land" Bayern mit Ausnahme der westlich des Rheins gelegenen Rheinpfalz und des Kreises Lindau, zur amerikani­schen Zone gehören ferner die östlich des Rheins gelegenen Teile von Hessen und Hessen-Nassau mit Ausnahme der Kreise Oberwesterwald, Unterwesterwald, Unter-

Lebensmittelrationen für den 80. Ernährungszeitraum vom 17.9. bis 14.10.1945

Lebensmittel

Abschnitte zu g

Brot

1500 g auf Klein­abschnitte

100 500 1000

Fleisch

50

Fett

nuf HO

T' bzw '

schnitte 50

Käse

50 37,5

Zucker

*)

Kaffe e- Ersatj

125

Nähr-

mittel

250*1

Kar­

toffeln

'2000

Milch

je

Woche

E. Uber 18 Jahre

dazu 4100 g

200 g

260 g

187,5 g

___

125 g

500 g

12 000 g

E-Milch

1. Woche.'. .

21

1

50

. 41

, V/80

1/80

11

V« Ltr.

2. Woche.-

22

2

50

42

12

7* .

3. Woche .......

23

3

50

43

. -

11/80

13/14

7* .

4. Woche.

31 24

4

- 36=110?

44

15/16

- 7« -

Jgd. 1018 Jahre

dazu 6 000 g

400 g

260 g

187,5 g

125 g

500 g

12 000 g

E-Milch

1. Woche.

21/22

1/2

50

41

V/80

1/80

11

7« Ltr.

2. Woche .

23

3/4

50

42

12

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3. Woche ..

24/25

5/6

50 -

43

11/80

13/14

7«

4. Woche .......

3134 27 26

7/8

36=110?

44

, 15/16

7. -

Kd. 610 Jahre

dazu 5 500 g

200 g

260 g

187,5 g

_

125 g

500 g

10000 g

E-Milch

1. Woche .

- 21/22

1

50

41

V/80

1/80

11

7* Ltr.

2. Woche .

23

2

50

42

12

V. ..

3. Woche .

24

3

50

43

11/80

13/14

74 .

4. Woche .

27 25

4

36=110?

44

15

7. .

Klk. 3 5 Jahre

dazu 3 400 g

_

200 g

_

500g

8000 g

Vollmilch

1. Woche .

21

50

1/80

11

3/, Ltr.

2. Woche .

22

50

12

3 Vs-

3. Woche .

23

50

11/80

13

3V«

4. Woche . ..

31-34

- 37=50?

14

37» n

Klst. 0-3 Jahre

2 800 g

_

_

500 g

500 g .

6 000 g

Vollmilch

1. Woche.

- 21

_

111/80

1/80

_

57« Ltr.

2. Woche..

22

-

300 g

11

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3. Woche.

27

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--

11/80

12

57» «

4. Woche.

31-33

'

13

I m

9 Darf nur aufjjerufen werden, soweit ausreichender Vorrat vorhanden ist.

Calw, den 14. September 1945.

lalin und St. Goarshausen, die zur Iran« zösischen Zone gehören, und der nördliche Teil des Landes Baden. Die Abgrenzung verläuft an der Südgrenze der Kreise' Karlsruhe und Pforzheim und der Süd­grenze der Kreise Leonberg, Böblingen, Nürtingen, Göppingen und Ulm, die selbst^ noch zur amerikanischen Zone gehören.- Aus verwaltungstechnischen Gründenj wurde die amerikanische Zone in zwei ( Teile, und zwar in das Land Bayern und in die westliche Zone eingeteilt. Die Be­völkerung der amerikanischen Zone wird auf 15 250 000 Menschen geschätzt.

Zur britischen Zone gehören die Pro-" vinzen Schleswig-Holstein, Hannover und Westfalen, Hamburg, die Länder Braun­schweig, Oldenburg, Lippe und Schaum- burg-Lippe, sowie die Regierungsbezirke Köln und Aachen in der Rheinprovinz.

Die französische Zone besteht aus zwei voneinander getrennten Gebieten, und zwar aus allen Teilen Deutschlands west­lich des Rheins und südlich der britischen Zone einschließlich der zum Lande Bayern gehörenden Rheinpfalz, einem Teil der Rheinprovinz, nämlich dem östlich des Rheins gelegenen Teil des Regierungs­bezirkes Koblenz und den Kreisen Ober­westerwald, Unterwesterwald, Unterlahn und St. Goarshausen. Der zweite Teil der französischen Zone wird aus den folgen­den Gebieten gebildet: Dem südlichen Teil Badens, dessen Abgrenzung durch. die Grenzen zwischen den Kreisen Rastatt, Karlsruhe uqd Pforzheim gebildet wird, wobei der Kreis Rastatt zur französischen Zone gehört; ferner dem Land Hohen- zollern und den wiirttembergischen Krei­sen Calw, Tübingen. Reutlingen, Miinsin- gen, Ehingen. Biberach, sowie allen Kreisen Württembergs, die südlich hiervon .liegen. Schließlich gehört zur französi­schen Zone ein kleiner Teil Bayerns, näm­lich der Kreis Lindau.

Das von den Russen besetzte Gebiet be­steht aus Mecklenburg, der Provinz Bran­denburg, Thüringen, Anhalt. Halle, Merse­burg und Sachsen und dem Rest Deutsch­lands ösllich dieser Gehrde, sow.eit diese nicht im polnischen Verwaltungshereich liegen. t

Der Landrat Kreisernährungsamt