NACHRICHTEN
DER MILITÄR-REGIERUNG FÜR DEN KREIS CALW
AVIS DU GOUVERNEMENT MILITAIRE, DU LANDRAT ET DE TOUTES LES AUTORITES DE L’ARRONDISSEMENT DE CALW
CALW
19. September 1945
Nr. 18
Sprechstunden für die deutsche Zivilbevölkerung
sind auf dem Militär-Gouvernement Calw nur Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9—12 Ulir.
Gouvernement Militaire de Calw Le Commandant Frenot Coinmandant le Detachement de Calw
Bekanntmachung
Im Auftrag der Militärregierung gebe ich bekannt:
Jede Person im Besitz voller oder leerer Betriebsstoffbehälter, die den alliierten Streitkräften oder den Formationen der deutschen Wehrmacht gehörten, ist verpflichtet, sie dem nächsten Rathaus abzuliefern. Personen, die den Anordnungen dieser Bekanntmachung nicht Folge leisten werden, setzen sich der Gefahr aus, vor das Gericht der Militärregierung gestellt zu werden.
Der Landrat.
Kriegsgefangenen-Arbeitskommandos
Um der Nachfrage nach Arbeitskräften zu genügen, stellt der „Chef d’Equipe P.G.“, der Kommandeur der deutschen Kriegsgefangenen, den Gemeinden Arbeitskommandos deutscher Kriegsgefangener ohne Bewachung unter folgenden Bedingungen zur Verfügung:
Verantwortlich sind: Der Chef d’Equipe P. G., der Bürgermeister, der Vorstand des Arbeitsamts bzw. der Nebenstelle.
S i c.h erlieitsmaßnahmen: Wöchentliche Kontrolle. 10 000 RM. Strafe für jeden Flüchtigen, Verhaftung des Bürgermeisters, des Vorstandes des Arbeitsamts usw, bei der 5. Flucht, Ersatz der Entwichenen durch freigelassene Kriegsgefangene der Gemeinde, Verhaftung eines Familienmitgliedes des Entflohenen, Rüekberufung des Kommandos.
Wohnung und Verpflegung gehen zu Lasten der Gemeinde.
Anträge auf StellVing solcher Kommandos sind an mich zu richten.
Der Land rat.
Erzeugerhödistpreise für Kernobst
Für Aepfel und Birnen gelten folgende Erzeugerhöchstpreise je 100 kg:
Wertvolle Frühäpfel (Weißer Klarapfel, Früher Viktoria, Zigeunerapfel IA (Auslese) 50, Güteklasse A 40, B 28, C 6 RM. Preisgruppe I: Aepfel (Ananasrenette), Birnen (Alexander Lucas) IA 68, A 54, B 40, C 6 RM. Preisgruppe II: Aepfel (Schöner aus Bos- koop), Birnen (Bose. Flaschenbirnen) IA 46,
A 36, B 24, C 6 RM. Preisgruppe III: Aepfel (Baumanns Renette), Birnen (Andenken an den Kongreß) IA 40, A 30, B 24, C 6 RM Preisgruppe IV: Aepfel (Boikenapfel), Bir nen (Clairgeaus Butterbirne) A 26, B 16 C 6 RM. Preisgruppe V: Aepfel (Cellini) Kochbirne A 22, B 14, C 6 RM. Kelteräpfei (Mostäpfel, Schütteläpfel) und Industrieäpfel, Gütekl. B 12 RM. Geschüttelte Most birnen: bessere Sorten (Oberösterr. Most birne, Schweizer Gelbmöstlerbirne, Schwei zer Wasserbirne, Champagner Bratbirne) 11 RM; gewöhnliche Sorten bis zu 9 RM
teigige Ware bis zu 7 RM. Fallobst bis zu 6 RM.
Für den Verkauf von ungeerntetem Obst auf dem Baum (Verpachtung von Obstbaumbehängen, Sortierung und Kennzeichnung, Preisgruppeneinteilung u. Lagerungskosten) gelten dieselben Vorschriften wie im Vorjahr. Die vorjährige Anordnung des Württ. Wirtschaftsministers — Preisbildungsstelle — vom 10. Oktober 1944 (Regierungsanzeiger Nr. 37) kann auf den Rathäusern eingesehen werden.
Der Landrat.
Der Gouverneur sprach vor Lehrern des Kreises
Am Samstag, dem 15. September, sprach der Gouverneur der französischen Militärregierung, Commandant Frenot, zu Lehrern und Lehrerinnen, die sich aus dem gesamten Kreis im großen Rathaussaal in Calw versammelt hatten. Der Gouverneur führte u. a. &us, daß die Mitarbeit' der Lehrer für die Zukunft des deutschen Volkes von entscheidender Bedeutung sei. Gelinge es der Lehrerschaft ihre Aufgabe gut, d. h. im Sinne der Völkerverständigung, der Verabscheuung des Krieges und der Ueberwi-ndung des Angriffsgeistes zu lösen, so habe sie 'nicht bloß dem deutschen Volk, sondern vor allem der heran- wachsenden Jugend einen großen Dienst enyiesen.
Im Mittelpunkt des Unterrichts müsse in den nächsten Monaten yor allem die Abrechnung mit dem System der letzten zwölf Jahre stehen. Jedes Schulkind sehe, daß sich dieses System selbst gerichtet habe, denn es sehe Zerstörung, Obdachlosigkeit, sehe die Unmenge von Kriegsversehrten und höre, wieviel Väter und Söhne, Brüder und Männer nicht mehr •zurückgekehrt seien. Jedes Kind müsse die Sinnlosigkeit des Krieges und der gewaltsamen Lösung -von Völkerspannungen verstehen lernen, Vor‘allem die Jahrgänge der Jugend, .die den Krieg: nicht' mehr selbst erlebt hätten, mußten mit älicn Mitteln von Jugendstreichen abgehalten werden, damit nicht noch mehr Unglück über das deutsche Volk, hereinbreche. Ueber das Verhältnis Deutschlands zur französischen Nation müsse die deutsche Jugend klar erkennen, daß wir Nachbarn sind und bleiben, und daß nachbarliches Verstehen allein weiterhilft.
Es ist der Wille der Militärregierung, so schloß der Gouverneur, die Schule im Oktober zu eröffnen, damit die Jugend beschäftigt und zu positiver Arbeit im Interesse der eigenen geistig-sittlichen Ausbildung und der politischen Neuorientierung erzogen wird.
Der Gouverneur berief einen sieben- köpfigen Prüfungsausschuß aus Nicht
parteigenossen, der die Aufgabe hat, die Fragebogen der Lehrer zu überprüfen und der französischen Militärregierung Vorschläge über Belastung oder Entlassung von Lehrern zu unterbreiten. Folgende Lehrer sind Mitglieder dieser Prüfungskommission:
Schweikort, Agenbach; Rentsch- 1 e r, Wildberg; L ö c k 1 e, Altensteig; E ß - 1 i n g e r, Calw; E h m a n n, Wildbad; Frau Mo r lock, Birkenfeld; Fräulein Melanie Gü t, Nagold.
Ausbildung von Schulhelfern
Im Oktober dieses Jahres beginnen in verschiedenen Kreisen des Landes 3-6- monatige Kurzlehrgänge zur Ausbildung von Sehullielfern. Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang erfolgt Anstellung auf Privatdienstvertrag an unteren Klassen der Volksschule. Zügelassen werden Abiturienten, Studenten, staatl. geprüfte Kindergärtnerinnen, Fürsorgerinnen, Ju- gendpilegerinnen und Jugendleiterinnen. Alter in der Regel zwischen 20 und 30 Jahren. Meldungen sind auf spätestens 1. Oktober 1945 an Bezirksschulrat Keck in Calw einzureichen. Mit der Meldung sind folgende Panierevorzulggen: .GeV fnirlssehein, Pfarramtiiche Bescheinigung der Konfessionszugehürigkeit, Schulzeugnisse, Lebenslauf, amtsärztliches Zeugnis, Lichtbild, politischer Fragebogen, bei
Wieder Normalzeit In der Nacht vom 15. auf 16. September ist die Sommerzeit durch die mitteleuropäische Normalzeit (MEZ) abgelöst worden. Die Uhren wurden um eine Stunde zurückgestellt. Damit ist als Uhrzeit allgemein wieder die mitteleuropäische Normalzeit eingeführt.
*
Die sogenannte Sommerzeit trat auf Grund einer Kriegsverordnung zur wirtschaftlicheren Ausnutzung der Tageshelle während der Sommermonate 1940—1945 jedes Frühjahr in Kraft und endete in der Regel im Oktober.
Minderjährigen Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters. Zugelassen werden nur Württemberger und; solche, die vor dem 1. Septembeb 1939 in Württemberg ansässig waren.
Der Bezirksschulrat: Keck.
Dem Frieden entgegen
Von Hermann Hesse
Aus Haßtraum und Blutrausch Erwachend, blind noch und taub Vom Blitz und tödlichen Lärm des Krieges, Alles Grauenhafte gewohnt,
Lassen von ihren Waffen,
Von ihrem furchtbaren Tagwerk Die ermüdeten Krieger.
„Friede“ tönt es
Wie aus Märchen, aus Kinderträumen her. „Friede.“ Und kaum zu freuen Wagt sich das Herz, ihm sind näher die Tränen. Arme Menschen wir,
So des Guten wie des Bösen fähig,
Tiere und Götter. Wie drückt das Weh, Drückt die Scham uns heut zu Boden.
.Aber wir hoffen. Und in der Brust Lebt uns glühende Ahnung.
Von den Wundern der Liebe. - 1 Brüder! Uns steht zum Geiste,
Steht zur Liebe die Heimkehr- Und zu allen verlorenen Paradiesen die Pforte offen
Die Grenzen der Besatzungszonen
Die am 12. Juli zwischen den Alliierten vereinbarte Abgrenzung der Besetzungszonen Deutschlands ist, wie jetzt bekanntgegeben, folgendermaßen abgeändert worden :
Zur amerikanischen Zone gehört das ganze Land" Bayern mit Ausnahme der westlich des Rheins gelegenen Rheinpfalz und des Kreises Lindau, zur amerikanischen Zone gehören ferner die östlich des Rheins gelegenen Teile von Hessen und Hessen-Nassau mit Ausnahme der Kreise Oberwesterwald, Unterwesterwald, Unter-
Lebensmittelrationen für den 80. Ernährungszeitraum vom 17.9. bis 14.10.1945
Lebensmittel
Abschnitte zu g
Brot
1500 g auf Kleinabschnitte
100 500 1000
Fleisch
50
Fett
nuf HO
T' bzw '
schnitte 50
Käse
50 37,5
Zucker
*)
Kaffe e- Ersatj
125
Nähr-
mittel
250*1
Kar
toffeln
'2000
Milch
je
Woche
✓
E. Uber 18 Jahre
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260 g
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500 g
12 000 g
E-Milch
1. Woche.'. .
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1
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43
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13/14
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4. Woche.
31 — 24
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44
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Jgd. 10—18 Jahre
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44
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7. .
Klk. 3 — 5 Jahre
dazu 3 400 g
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200 g
_
—
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500g
8000 g
Vollmilch
1. Woche .
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—
50 —
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2. Woche .
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3. Woche .
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4. Woche . ..
31-34 — —
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—
14
37» n
Klst. 0-3 Jahre
2 800 g
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500 g
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500 g .
6 000 g
Vollmilch
1. Woche.
- — 21
_
—
—
111/80
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1/80
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57« Ltr.
2. Woche..
— — 22
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—
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—
300 g
—
—
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3. Woche.
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11/80
12
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4. Woche.
31-33 — —
— '
—
—
—
13
I m
9 Darf nur aufjjerufen werden, soweit ausreichender Vorrat vorhanden ist.
Calw, den 14. September 1945.
lalin und St. Goarshausen, die zur Iran« zösischen Zone gehören, und der nördliche Teil des Landes Baden. Die Abgrenzung verläuft an der Südgrenze der Kreise' Karlsruhe und Pforzheim und der Südgrenze der Kreise Leonberg, Böblingen, Nürtingen, Göppingen und Ulm, die selbst^ noch zur amerikanischen Zone gehören.- Aus verwaltungstechnischen Gründenj wurde die amerikanische Zone in zwei ( Teile, und zwar in das Land Bayern und in die westliche Zone eingeteilt. Die Bevölkerung der amerikanischen Zone wird auf 15 250 000 Menschen geschätzt.
Zur britischen Zone gehören die Pro-" vinzen Schleswig-Holstein, Hannover und Westfalen, Hamburg, die Länder Braunschweig, Oldenburg, Lippe und Schaum- burg-Lippe, sowie die Regierungsbezirke Köln und Aachen in der Rheinprovinz.
Die französische Zone besteht aus zwei voneinander getrennten Gebieten, und zwar aus allen Teilen Deutschlands westlich des Rheins und südlich der britischen Zone einschließlich der zum Lande Bayern gehörenden Rheinpfalz, einem Teil der Rheinprovinz, nämlich dem östlich des Rheins gelegenen Teil des Regierungsbezirkes Koblenz und den Kreisen Oberwesterwald, Unterwesterwald, Unterlahn und St. Goarshausen. Der zweite Teil der französischen Zone wird aus den folgenden Gebieten gebildet: Dem südlichen Teil Badens, dessen Abgrenzung durch. die Grenzen zwischen den Kreisen Rastatt, Karlsruhe uqd Pforzheim gebildet wird, wobei der Kreis Rastatt zur französischen Zone gehört; ferner dem Land Hohen- zollern und den wiirttembergischen Kreisen Calw, Tübingen. Reutlingen, Miinsin- gen, Ehingen. Biberach, sowie allen Kreisen Württembergs, die südlich hiervon .liegen. Schließlich gehört zur französischen Zone ein kleiner Teil Bayerns, nämlich der Kreis Lindau.
Das von den Russen besetzte Gebiet besteht aus Mecklenburg, der Provinz Brandenburg, Thüringen, Anhalt. Halle, Merseburg und Sachsen und dem Rest Deutschlands ösllich dieser Gehrde, sow.eit diese nicht im polnischen Verwaltungshereich liegen. t
Der Landrat — Kreisernährungsamt —