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Die als Zuhörer anwesenden beiden Oberamtsbaumeister sind abgetreten.

Bei der hierauf vorgenommen Abstimmung wird der Vorschlag des Bezirksrats mit Stimmenmehrheit abgelehnt und der Antrag Mutz einstimmig angenommen. Es ist daher als Ergänzung der bestehenden allgemeinen Richtlinien beschlossen,

Zuschüsse aus der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge, die eine Gemeinde zu einem Stras-

senbau erhält, bei Festsetzung des dem Amtskörperschaftsbeitrag zu Grund zu legenden

Kostenaufwands nur zu einem Drittel anzurechnen.

Die Amtsversammlung beschließt weiter mit Rücksicht darauf, daß die Abrechnung über den Baukostenaufwand der Gemeinde Rotfelden sich noch einige Zeit verzögern wird, auf Antrag des Bezirksrats vom 15. vorigen Monats,

1. die Festsetzung des gesamten Beitrags der Amtskörperschast zum Straßenbau der Ge­meinde Rotfelden auszusetzen, bis vollständige und endgültige Abrechnung über den Bauaufwand gegeben wird,

2. als erste Tilgungsrate an dem zur Bestreitung des Amtskörperschaftsbeitrages bisher bei der Oberamtssparkasse Nagold entnommenen Darlehen den Betrag von 3 000 R-K in den Haushaltsplan der Amtskörperschaft für das Rechnungsjahr 1930 einzustellen,

3. im übrigen die Feststellung eines Rückerstattungsplanes entsprechend Ziffer 1 ebenfalls auszusetzen.

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MetiftaukwarrdsentschSdisuns an die Sbevamtsbanmeifisv firrr den Vetvkeb ihvev Kraftwagen.

Die Amtsversammlung hat am 18. Juli 1929 beschlossen, beiden Oberamtsbaumeistern zur Unterhaltung ihrer Kraftwagen eine Dienstaufwandsentschädigung von jährlich je 1000 R-K sowie eine Reisekostenentschädigung für die auf dem Kraftwagen zurückgelegten Dienstreisen von 30 L je Kilometer zu gewähren.

Bei der seinerzeitigen Anschaffung der Kraftwagen wurde diesen Beamten auf ihren eigenen Wunsch völlig freigestellt, in welcher Größe und Motorenstärke sie ihren Wagen ankaufen wollen. Die Dienstaufwands- und Reisekostenentschädigung wurde seitens der Amtskörperschaft entsprechend dem für die dienstlichen Bedürfnisse mutmaßlich erwachsenden Aufwand festgesetzt und dabei selbstverständlich davon ausgegangen, daß Aenderungen entsprechend den erst abzuwartenden, durch den Dienstbetrieb tatsächlich erwachsenden Ausgaben vorgenommen werden.

Der Bezirksrat hat nun am 15. vorigen Monats beschlossen, die den Oberamtsbaumeistern Schleicher und Köbele im Dienstbetrieb entstandenen Ausgaben für ihre Personenkraftwagen (un­ter Zugrundlegung eines Anschaffungspreises von 3000 R-It, einer 5jährigen Abschreibung und einer Fahrstrecke von durchschnittlich 3650 Kilometer je Jahr) mit Wirkung vom 1. April 1930 ab durch eine Aufwandsentschädigung von jährl. 900 R-N sowie durch ein Weggeld von 25 RL je Kilometer auszugleichen und eine jederzeitige Aenderung dieser Entschädigungen vorzubehalten.

Der Vorsitzende gibt weiter bekannt, welche Einwendungen beide Oberamtsbaumeister ge­gen den vorerwähnten Bezirksratsbeschluß erhaben haben. Oberamtsbaumeister Schleicher könnte sich danach mit einer Herabsetzung der Reisekostenentschädigung auf 25 R^Z je Kilometer einverstanden erklären, wenn die pauschale Entschädigung auf 1000 R-N verbleibt; Oberamts­baumeister Köbele lehnt dagegen jede Aenderung der seitherigen Entschädigungen ab.

Die Amtsversammlung beschließt auf Antrag des Vorsitzenden,

1. dem Bezirksratsbeschluß vom 15. Mai 1930 zuzustimmen, also mit Wirkung vom 1. April 1930 ab den Oberamtsbaumeistern Schleicher und Köbele zur Deckung des im Dienst­betrieb erforderlichen Aufwands für Kraftwagen eine Entschädigung von jährlich je 900 R-N sowie ein Weggeld von 25 R^Z je Kilometer zu gewähren,

2. den Bezirksrat zu ermächtigen, diese Entschädigungen entsprechend den beiderseits auftre­tenden tatsächlichen Bedürfnissen jederzeit und im Namen der Amtsversammlung zu än­dern,

3. die Einwendungen der beiden Oberamtsbaumeister dadurch für die Amtskörperschaft als erledigt anzusehen.

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Anschaffung eines -KvaftwagLns dnvch Sbevamtsgeometev LNauvev.

Oberamtsgeometer Maurer benützt seit 1927 zur Zurücklegung seiner Dienstreisen ein Kraftrad. Er erhielt zur Deckung der Anschaffungskosten seinerzeit ein unverzinsliches Darlehen von 900 R-It, sowie einen jährlichen Betriebskostenzuschuß von 250 R-H (Amtsversammlungsbe­schluß vom 25. Mai 1927).

Der Bezirksrat hat nun am 20. März / 15. Mai 1930 beschlossen, die Absicht des Oberamts­geometers Maurer, sein Kraftrad durch einen Kraftwagen zu ersetzen, durch Gewährung eines zu 3?8 verzinslichen, in 6 gleichen Jahresraten zurllckzuzahlenden Darlehens bis zum Höchstbe­trag von 3000 R-K sowie eines einmaligen Beitrags von 450 N-H zu den Ausbildungskosten als Kraftfahrer und zu den Aufwendungen für Erstellung einer Kraftwagenhalle zu unterstützen, fer­ner ihm zur Deckung des dienst!. Betriebsaufwands für einen Kleinkraftwagen eine Aufwands­entschädigung von jährlich 1000 R-tl sowie ein Weggeld von 25 R^ je Kilometer Dienstreise zu