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b) Siebenerausschuß.

Der Bezirksrat schlägt vor, auch Heuer die bisherigen Vertrauensmänner sowie Stellvertre­ter in den Ausschuh zur Auswahl der Schöffen und Geschworenen zu berufen.

Schultheiß Metzge r-Simmersfeld und Stadtschultheih Bernhard t-Haiterbach lehnen eine Wiederwahl ab.

Als Vertrauensmänner werden darauf gewählt:

1. Stadtschultheih Maie r-Nagold,

2. Stadtschultheih Pfizenmaier Altensteio,

3. Schultheiß M u tz-Ebhausen,

4. Schultheiß Hube r-Emmingen,

3. Schultheiß Widman n-Eültlingen,

6. Schultheiß Schmi d-Rohrdorf,

7. Schultheiß K l i n k-Untertalheim;

Ersatzmänner:

1. Eemeinderat Ludwig B a i s ch-Nagold,

2. Eemeinderat Josef J lg-Nagold,

3. Buchdruckereifaktor Karl R e i ch e r t-Nagold.

8 3.

Neitvag rum Vau dev Srhwavzenbaihtalstvatze au die Gemeinde Rotfelden.

Die Amtsversammlung hat der Gemeinde Rotfelden zum Bau der Schwarzenbachtalstraße am 18. Juli 1929 den satzungsmäßigen Beitrag auf die anrechnungsfähigen Baukosten zugefichert und beschlossen, die dadurch erforderlichen Mittel von zusammen etwa 35 000 R-H durch Schuld­aufnahme zu beschaffen. Bisher hat der Bezirksrat entsprechend dem Fortschreiten des Unterneh­mens insgesamt 32 000 R-1L Abschlagszahlungen bewilligt.

Der Straßenbau ist nun durchgeführt. Das Innenministerium hat die dem Staatsbeitrag zu Grund zu legenden reinen Baukosten (ohne Erunderwerb und Sicherheitsmittel) auf 130 475 R-K.festgestellt und hierauf 43 000 R-K, also ein Drittel, als Staatsbeitrag bewilligt.

Der der Berechnung des Amtskörperschaftsbeitrags zu unterstellende Bauaufwand kann je­doch noch nicht endgültig festgestellt werden, weil insbesondere die Vermessung der Straße erst be­gonnen wurde und deshalb noch einige Zeit vergehen wird, bis die anrechnungsfähigen Aus­gaben für Erunderwerb bekannt sind.

Es sollte aber jetzt schon die Frage entschieden werden, ob auch der Zuschuß aus der wert­schaffenden Arbeitslosenfllrsorge, den die Gemeinde Rotfelden in Höhe von 11787 R-K 75 ^ erhalten hat, bei Festsetzung des Amtskörperschaftsbeitrags angerechnet werden soll. Das In­nenministerium läßt diesen Zuschuß bei Bewilligung des Staatsbeitrags vollständig außer Be­rechnung. Nach den Richtlinien über Gewährung von Straßenbaukostenbeiträgen durch dieAmts- körperschast müssen zwar grundsätzlich alle Zuwendungen, die einer Gemeinde für Straßenbauten von dritter Seite zufließen, an Gesamtbauaufwand abgerechnet u. erst aus dem dann der Eemeinde- kasse endgültig verbleibenden Aufwand darf der Amstkörperschaftsbeitrag berechnet werden. Der Bez.-Rat ist jedoch der Auffassung, daß der einer Vauherrschast aus der Beschäftigung von Arbeits­losen erwachsende Vorteil für den Bau selbst u. für dessen Eesamtkosten (trotz des Zuschusses vom Arb.-Amt) doch nicht so groß ist, daß diese Beihilfe bei Festsetzung des Amtskörperschaftsbeitrages voll zu berücksichtigen wäre. Er beantragt vielmehr durch Beschluß v. 15. vor. Mts., jetzt schon allge­mein festzulegen, daß Zuschüsse aus der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge bei Festsetzung des Amtskörperschaftsbeitrages zu einem Straßenbau nur zur Hälfte am Eesamtbauaufwand der Ge­meinde abgerechnet und so ein billiger Ausgleich für die aus der Beschäftigung von Arbeitslosen im allgemeinen erwachsenden anderweitigen Mehraufwendungen geschaffen wird. Der Eemeinde­rat Rotfelden hält eine Anrechnung von 50A für unbillig und bittet um vollständige Außer­achtlassung des Zuschusses vom Arbeitsamt. Der Bezirksrat konnte sich jedoch auch in seiner heutigen Sitzung diesem Verlangen nicht anschließen, glaubt vielmehr, mit der allgemein vor­geschlagenen hälftigen Anrechnung auch den Interessen der Gemeinde Rotfelden ausreichend ent­gegengekommen zu sein.

Schultheiß Rentschler- Rotfelden 'dankt für die bisherigen Abschlagszahlungen und bit­tet unter Darlegung der tatsächlichen Verhältnisse beim Bau der Schwarzenbachtalstraße, aus eine Anrechnung des Arbeitsamtszuschusses ganz zu verzichten. Schultheiß R e n t s ch l e r-Wald- dorf unterstützt diese Forderung. Auch Schultheiß M u tz-Ebhausen glaubt, daß ein Abzug von 50 des erwähnten Zuschusses zu hoch sei, eine Anrechnung von nur 33ZHA werde den Bedürf­nissen der Gemeinden eher gerecht.