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Der al4 Zuhörer anwesendeOberamis- geometer Mein ist ab­getreten.

gewähren. Wenn auch ein Betriebslilometer reichlich hoch zu stehen kommt, so ging der Vezirksrat bei diesem Beschluß doch davon aus, daß einerseits die Dienststunden eines Oberamtsgeometers bei Benützung eines Kraftfahrzeugs überhaupt und besonders in dem weiträumigen, schwerzubereissn- den Bezirk des Eometers Maurer im Interesse der Amtskörperschaft sowie des Auftraggebers von Messungsarbeiten viel besser ausgenützt werden können, daß andererseits aber dem Gesuch- steller die Benützung eines Kraftrads auf die Dauer schließlich nicht mehr zugemutet werden kann

Maurer hat am 26. vorigen Monats einen KraftwagenOpel 4/20" bereits angeschafft.

Die Amtsversammlung beschließt ohne Widerspruch,

1. dem Bezirksratsbeschluß vom 15. Mai 1930 über Gewährung eines Darlehens bis zu 3000 R-K, eines Beitrags zu den Fahrlehrerkosten und zum Bauaufwand für eine Wa­genhalle mit zusammen 450R-.lt, einer jährl. Dienstaufwandsentschädigung von 1000 R-4t sowie eines Weggeldes von 25 RL je Kilometer Dienstreise zuzustimmen,

2. den Bezirksrat zu ermächtigen, diese Betriebsaufwandsentschädigungen im Namen der Amtsversammlung jeweils entsprechend den beiderseits auftretenden tatsächlichen Bedürf­nissen zu ändern.

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Bati-aviieheri an Gegenvechnev Bulmev.

Wilhelm Bulmer, Eegenrechner bei der Oberamtssparkasse Nagold, erhielt laut Beschluß der Amtsversammlung vom 11. April 1928 zur Erstellung eines Eigenheims an der Weingarten­straße in Nagold ein zu 1?L unter dem jeweiligen Reichsbankdiskontsatz zu verzinsendes Baudar­lehen von 5000 R-.lt, zurllckzuzahlen längstens innerhalb zwei Jahren.

Der Bezirksrat hat auf ein Gesuch des Bulmer, ihm die Rückzahlungsfrist für den Dar- lchensrest mit 3000 R-.1l um 5 Jahre zu verlängern, am 8. April ds. Js. beschlossen, die Rückzah­lungsfrist für den erwähnten Rest um drei Jahre zu verlängern und zwar bis 31. März 1933.

Die Amtsversammlung ist hiemit einverstanden.

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^anzSerauftvasrdsenLschSdrsrms an Sbevamssseomeiev iMsin.

Die Amtskörperschaft gewährt denjenigen Beamten, die ihren Arbeitsraum selbst stellen, eine Pauschal-Aufwandsentschädigung von monatlich 35 R-4t (Amtsversammlungsbeschluß vom 11. April 1928). Es sind dies die Oberamtsbaumeister, Oberamtsgeometer und Verwaltungsaktuare.

Oberamtsgeometer Klein hat schon in früheren Jahren, nun aber neuerdings wieder­holt den Antrag gestellt, diese Kanzleiaufwandsentschädigung für ihn angemessen zu erhöhen und zwar mit Rücksicht darauf, daß er schon längst für sein Messungsamt bei einer Besetzung von drei Personen (ohne einen Lehrling) nicht nur das größte Zimmer seiner Wohnung vollständig, son­dern daneben noch 2 weitere Räume teilweise für Geschäftszwecke zur Verfügung stellen müsse.

Der Bezirksrat hat diesem Gesuch am 20. März ds. Js. entsprochen und die Kanzleiauf­wandsentschädigung für Oberamtsgeometer Klein ab 1. April 1929 auf monatlich zusammen 60 R-K festgesetzt, also um 25 R-R erhöht.

Auf eine Anfrage über die von Oberamtsgeometer Klein tatsächlich zu bezahlende Woh­nungsmiete erklärt der Vorsitzende zur Vermeidung von Mißverständnissen, daß mit der an die Amtskörperschaftsbeamten bewilligten Kanzleiaufwandsentschädigung nicht nur die Miete der Räume selbst, sondern auch die Ausgaben für Beleuchtung, Reinigung Heizung, Bedienung, An­schaffung der Einrichtung, sowie Geräte abgefunden sei.

Die Amtsversammlung ist mit der vorgsschlagenen Erhöhung einverstanden und er­mächtigt den Bezirksrat, die Kanzleiaufwandsentschädigungen künftig den beiderseitigen Bedürf­nissen entsprechend endgültig festzusetzen.

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Bekanntgabe des EvsebEes dev Entschlietznnsen vom 18. Sutt 1V2V.

a) Erhöhung der Mitgliederzahl der Bezirksräte.

Die Amtsversammlung hat am 18. Juli 1929 in einer Entschließung an Regierung und Landtag den Antrag gestellt,in der neu zu verabschiedenden Vezirksverordnung die Zahl der Mitglieder des Bezirksrats wieder auf mindestens acht zu erhöhen, damit den örtlichen, persönli­chen und wirtschaftlichen Bedürfnissen eines Bezirks besser Rechnung getragen werden kann". Der Vorsitzende gibt bekannt, daß dieser Antrag und die Ausführungen des Berichterstatters (Abgeord- nerter Rath-Lustnau) in der Sitzung des Landtags-Verwaltungsausschusses vom 10. Febr. 1930 der Regierung alsMaterial" überwiesen worden sind (vgl.Staatsanzeiger" vom 11. Februar 1930, Nr. 34, Seite 4 undGemeindezeitung" vom 15. April 1930 Nr. 8).

Die Amtsversammlung nimmt von diesem Beschluß des Landtagsausschusses Kenntnis.

d) Ltebernahme der Straße Altensteig-Simmersfeld-Enztal in staatliche Llnterhaltungspflicht.

Die Amtsversammlung hat am 18. Juli 1929 auf Antrag des Schultheißen Metzger-Sim- mersfeld in einer Entschließung den dringenden Antrag an Regierung und Landtag gestellt,die Straße Altensteig-Simmersfeld-Enztal, weil schon längst weit über die Bedeutung einer Bezirks- stratze hinausgehend, alsbald in staatliche Unterhaltung zu übernehmen".