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Neuaufbau des Jugendamts.

a) Feststellung der Satzung.

Die Amtsversammlung hat eine die Zusammensetzung, die Verfassung und das Verfahren des Jugendamts regelnde Satzung festzustellen (Art. 5 des Landesjugendwohlfahrtsgesetzes - - L.J.W.E.). Der Wortlaut dieser Satzung ist vom Bezirksrat durch Beschluß vom 24. Mai 1928 tz 2 entworfen und vom Innenministerium durch Erlaß vom 20. Juli 1928 Nr. IX 2225 mit einer, das Inkrafttreten betreffenden Aenderung unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Amtsversammlung für vollziehbar erklärt worden.

Der danach sich ergebende Wortlaut deckt sich mit der vom Innen- und Justizministerium in Anlage ^ der Vollzugsverordnung zum L.J.W.E. ( V.VO. L.J.W.E.) vom 19. März 1928 (Reg.Bl. S. 23) bekanntgemachten Mustersatzung unter folgenden Aenderungen. Zu § 2: Das Jugendamt besteht einschließlich des Vorsitzenden aus zehn Mitgliedern; demnach werden neben den von Amts wegen angehörenden.Personen noch vier Mitglieder und die gleiche Zahl von Stellvertretern, erstmals bis 31. März 1932, gewählt. Zu 8 5: Ein besonderer Ausschuß ist nicht zu bilden; 8 5 fällt unter entsprechender Ziffernünderung der folgenden Bestimmungen daher aus. Zu § 7: Die Satzung tritt entsprechend dem eingangs erwähnten Erlaß des Innenministeriums mit der Zustimmung durch die Amtsversammlung d. h heute, in Kraft.

Die Amtsversammlung ist hiemit ohne Widerspruch einverstanden und stellt die Satzung *) Anlage I dadurch im vorgetragenen Wortlaut") fest.

d) Wahl der Mitglieder des Jugendamts.

Dem Jugendamt Nagold gehören gesetzlich 6 beamtete Mitglieder an (und zwar Landrat Vaitinger als Vorsitzender, Oberamtspfleger Killinger, Oberamtsarzt vr. Huwald, Schulrat Knödler, Dekan Otto, Stadtpfarrer vr. Mager). Die übrigen 4 Mitglieder nebst 4 Stellver­tretern sind von der Amtsversammlung zur Hälfte aus dem vom Bezirksvertreter des Evang. Jugend- und Wohlfahrtsdienstes eingereichten einzigen Vorschlag, zur anderen Hälfte nach freiem Ermessen zu wählen.

Der Vorsitzende schlägt vor, von einer geheimen Abstimmung der Einfachheit wegen ab­zusehen. Die Amtsversammlung ist hiemit ohne Widerspruch einverstanden (Art. 32 Abs. 7 Bez.O.).

Der Bezirksrat hat am 20. August ds. Js. 8 2 einen Vorschlag ausgearbeitet. Auf An­trag des Vorsitzenden werden die darin benannten Personen als Mitglieder in das Jugendamt berufen und zwar bis 31. März 1932:

1. Bauer, Inspektor in Rötenbach, Ede. Nagold,

2. v. Olnhausen Karoline, Kinderschwester in Nagold,

3. Bernhardt, Stadtschultheiß in Haiterbach,

4. Armbruster Hermann, Sparkassenbuchhalter in Altensteig;

und als Stellvertreter:

1. Eötz, Pfarrer in Ebhausen,

2. Vaitinger P., Landrats-Eattin in Nagold,

3. Rentschler, Oberlehrer in Wildberg,

4. Maier Ernst, Kaufmann in Rohrdorf.

8 3.

Wahlen.

Mit dem Kalenderjahr 1928 geht die Wahlzeit der Vertreter beim Württ. Sparkassen- und Eiroverband sowie beim Landesverband württ. Amtskörperschaften, ferner auch der Mitglieder des Fürsorgeausschusses beim Bezirkswohlfahrtsamt und der Ausleihekommission bei der Ober­amtssparkasse zu Ende.

Der Vorsitzende schlägt vor, die Neuwahlen der Einfachheit wegen ohne geheime Abstim­mung durchzuführen. Die Amtsversammlung ist hiemit einverstanden (Art. 32 Abs. 7 Bez.O.).

Auf Grund der Vorschläge, die der Bezirksrat durch Beschluß vom 17. ds. Mts. 8 3 gemacht hat, weiden sodann gewählt:

a) als Vertreter zur Mitgliederversammlung des Landesverbands württ. Amtskörperschaften für die 3 Kalenderjahre 19291931:

1. der jeweilige Oberamtsvorstand,

2. Stadtschultheiß Maier in Nagold;

als Stellvertreter:

1. Stadtschultheiß Pfizenmaier in Altensteig,

2. Stadtschultheiß Bernhardt in Haiterbach;

d) als Vertreter zur Verbandsoersammlung des Württ. Sparkassen- und Giroverbands für die 4 Kalenderjahre 19291932:

1. der jeweilige Oberamtsvorstand,

2. Sparkaffendirektor Ott in Nagold;

als Stellvertreter:

1. Stadtschultheiß Maier in Nagold,

2. Sradtschultheiß Bernhardt in Haiterbach;