7
nach § 3 Abs. 1 der Bezirkssatzung über bie für die Inanspruchnahme der Oberamts- aeometer zu erhebenden Berwaltunqsqebührcn geändert worden ist und 8 4 eine andere Fassung erhalten hat.
8 16.
Beteiligung äer Amtskörperschaft an äen kosten äer Unfallmeläestellen.
Der Bezirksrat hat den Gemeinden Nagold und Wildberg durch Beschluß vom 14. Juni ds. Is. (Bd. IV S. 270) Amtskörperschastbeiträge zu den Kosten der lln- fallmeldestellen bewilligt und in Aussicht gestellt, auf Antrag auch die Einrichtung von Unfallmeldestellen in anderen Bezirksgemeinden mit Beiträgen bis zur Hälfte des tatsächlichen Aufwands zu unterstützen.
Die Ämtsversammlung stimmt diesem Beschluß z u und überläßt dem Bezirksrat die künftige Beitragsbewilligung zur endgültigen Regelung.
8 17 -
Abhör von Rechnungen äer Amtskörperschaft, s) Oberamtssparkaffen-Rechnungen für 1919 bis 1923
Auf Antrag des Bezirksrats vom 19. Januar 1926 (H 1 der Verhandlungs- Niederschrift, Bd. IV S. 214) wird — ohne Erinnerung gegen Ziffer 2 dieses Beschlusses —
b eschlossen,
die Rechnungen der Oberamtssparkasse für die Jahre 1919 bis 1923 je einschließlich anzuerkennen und den Rechner zu entlasten.
d) Oberamtspflege-Rechnungen für 1921 bis 1923.
Unter der Voraussetzung, daß der noch vorzunehmende Kassensturz samt Nachrechnung keine Anstände ergibt, wird dem Antrag des Bezirksrats vom 14. Juni 1926 entsprechend (§ 16 der Verhandlungs-Niederschrift, Bd. IV S. 273) beschlossen,
die Rechnungen der Oberamtspflege für 1921 bis 1923 je einschließlich anzuerkennen und den Rechner zu entlasten.
8 18.
Vergütung für äie Mitglieäer äer vezirksfarrenschaubehöräe.
Die Amtsversammlung geht mit der vom Bezirksrat am 14. Juni 1926 (Bd. IV S. 253) beschlossenen Erhöhung der Vergütung einig, welche den nichtbeamteten Mitgliedern der Bezirksfarrenschaubehörde gewährt wird. Diese erhalten demnach ab 1. April 1926 neben dem Ersatz der tatsächlichen Reiseauslagen täglich je 14 RMK.
Etwaige künftige Aenderungen werden dem Bezirksrat zur endgültigen Erledigung übertragen.
8 19 .
Abtretung von krankenhausgelänäe zur Durchführung von Ztratzenbauten.
Die Amtsversammlung genehmigt den Bezirksratsbeschluß vom 16. März 1926 (Niederschrift § 5, Bd. IV S. 229), wonach zur Durchführung der Moltke- und Lembergstraße zwischen der Amtskörperschaft und der Stadt Nagold Grundeigentum beim Bezirkskrankenhaus ausgetauscht bezw. abgetreten werden soll.
8 20 .
Erstellung eines zweiten vezirkskrankenhauses in Aliensteig.
Der Gemeinderat Altensteig hat durch Beschluß vom 14. April 1926 beantragt, dort baldmöglichst ein zweites Bezirkskrankenhaus zu errichten. Die Stadt Altensteig will den erforderlichen Bauplatz unentgeltlich zur Verfügung stellen, einen namhaften Baukostenbeitrag leisten, auch die bereits ausgearbeiteten Pläne usw. unentgeltlich zur Verwertung überlassen.
In eingehender Beratung hat sich der Bezirksrat am 14. ds. Mts. (Bd. IV S. 257) mit diesem Antrag befaßt und beschlossen, der Amtsversammlung die Ablehnung des Altensteiger Antrags zu empfehlen.
Sparkassendirektor Walz (Altensteig) bekämpft in heftigen Worten den Bezirksratsbeschluß und mäßigt sich erst nach entsprechendem Vorhalt durch den Vorsitzenden. Erstaunlich sei, daß auf der einen Seite die Erstellung eines zweiten Bezirkskrankenhauses in Altensteig abgelehnt, auf der anderen Seite aber sofort die Erweiterung des Nagolder Bezirkskrankenhauses empfohlen werde. Bei der Entscheidung über diese wichtige Frage dürfe nicht der Geldaufwand, auch nicht der Machtstandpunkt ausschlaggebend sein, einzig und allein die Sorge für die Gesundheit der Bevölkerung müsse der Amtsversammlung den Weg weisen, welchen sie zu gehen habe. Es bestehe kein Zweifel darüber, daß in Altensteig die dauernde Besetzung von 30 Betten unbedingt gesichert sei. Man dürfe nicht außer Acht lassen, daß die Stadt Altensteig