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Bei der folgenden regen Aussprache ergibt sich, daß die Abgeordneten durchweg auch von dem Gedanken einer auf Vereinfachung und Ersparung abzielenden Aemter- zusammenlegung sich leiten lassen. Sparkassendirektor Walz (Altensteig) hält die vollständige Zusammenlegung als einzig ideale Lösung, will aber die Wahl von einem Bewerberaufruf abhängig machen, es auch von vornherein ausgeschlossen wissen, daß neue Personalanforderungen nötig werden. Schultheiß Wagner (Spielberg) erklärt sich einig mit den durch Einsparung einer Beamtenstelle verfolgten Absichten einer Ausgabenverringerung, spricht sich aber gegen den vom Bezirksrat zur Erreichung dieses Zieles vorgeschlagenen Weg aus; er bemängelt insbesondere, daß das Wohl­fahrtsamt auseinandergerissen werden solle, statt nur die Kassen- und Rechnungs­geschäfte an die Oberamtspflege abzugeben. Die Frage, ob sich eine veränderte Aemter- einteilung bewähre, dürfe nicht der Zukunft überlassen, sondern müsse jetzt in festen Umrissen bestimmt werden. Allerdings sei mit den vorhandenen Kräften zu rechnen, trotzdem müsse die Angelegenheit zuerst nach sachlichen Gesichtspunkten geregelt werden. Vorgänge anderer Bezirke dürften für Nagold nicht ohne Weiteres maßgebend sein, wir müßten mit den hier vorliegenden Verhältnissen rechnen. Stadtschultheiß Maier (Nagold) führt aus, die Regelung könne nur unter Berücksichtigung der vorhandenen Kräfte erfolgen; jetzt nach Zuruhesetzung des Oberamtspflegers Rapp sei der gegebene Zeitpunkt, die Ersparnisabsichten in die Tat umzusetzen. Er weist auf die Vorgänge einiger anderer Amtskörperschaften hin, wo nur gute Erfahrungen mit der Zusammen­legung von Wohlfahrtsamt und Oberamtspslege gemacht worden seien. Er hält eine Trennung zwischen Verwaltung und Kasse für eine Geschäftserschwerung und stellt fest, daß der Vorschlag des Bezirksrats nach den gegebenen Verhältnissen der einzig richtige Weg sei. Nachdem noch der Vorsitzende darauf aufmerksam gemacht hat, daß die ganze Frage schon ein halbes Jahr in ernster Weise unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten erwogen worden und eine andere Lösung, als diejenige im Sinne des Bezirksratsbeschlusses, schlechterdings nicht zum gewünschten Ziele führe, daß ins­besondere ein Bewerberausruf absichtlich als zwecklos unterlassen worden sei, weil in diesem Falle die Ersparnisabsicht sich wahrscheinlich nicht hätte verwirklichen lassen, geht die Amtsversammlung ohne Widerspruch mit dem Bezirksratsbeschluß einig.

Der bisher abgetretene Bewerber Schultheiß Rentschler erklärt auf Be­fragen, daß er nur für den Fall auf Uebertragung der Oberamtspflegerstelle Wert lege, wenn keine Zuweisung von Geschäften i. S. des Bezirksratsbeschlusses erfolge, und daß er in Anbetracht des soeben gefaßten Amtsversammlungsbeschlusses seine Be­werbung zurückziehe.

Es wird nun zur Wahl geschritten und nach geheimer Abstimmung festgestellt, daß Sparkassendirektor Killinger mit 19 Stimmen im ersten Wahlgang zum Oberamtspfleger gewählt ist; auf Rechnungsrat Rieger sind 12 Stimmen entfallen.

Oberamtspsleger Killinger erklärt, daß er das Amt mit Dank annehme und das ihm geschenkte Vertrauen zu rechtfertigen bestrebt sein werde.

8 13.

Wahl des Leiters der Oberamtssparkasse.

Durch die Anstellung des bisherigen Sparkassendirektors Killinger zum Ober­amtspfleger ist die erste Beamtenstelle der Oberamtssparkasse frei geworden und wieder zu besetzen. Die Amtsversammlung ist damit einverstanden, daß sofort zur Neuwahl geschritten wird. Bei der geheimen Abstimmung fielen sämtliche 31 Stimmen auf den bisherigen II. Beamten, Kassier Ott. Dieser ist demnach zum Oberamtssparkassier, d. h. zum leitenden I. Beamten, gewählt.

Der Vorsitzende gibt bekannt, daß der bei der Oberamtssparkasse als III. Be­amter vlanmäßige, schon einige Zeit als Sekretär und Amtsvormund beim Bezirks- wohlsayrtsamt verwendete bisherige Gegenrechner Bulmer nun wieder der Oberamts­sparkasse zugeieilt werden müsse. Die Amtsversammlung ist hiemit einverstanden.

8 14 .

Schwebende Schuld der Oberamtspflege.

Durch die allgemeine wirtschaftliche Notlage wird der rechtzeitige Eingang der zu einer ordnungsmäßigen Kassensührung erforderlichen Mittel schon längere Zeit auch bei der Oberamtspflege ganz erheblich verzögert. Um diesen außerordentlichen, vor­läufig nicht zu ändernden Mißstand wenigstens teilweise zu beheben, wurde die Ober­amtspflege durch Bezirksratsbefchluß vom 18. Funi 1925 (H 3 der Verhandlungs- Niederschrift, Bd. IV S. 171) ermächtigt, bei der Oberamtssparkasse Nagold eine schwebende Schuld in der Weise aufzunehmen, daß das errichtete Girokonto bis zum Höchstbetrage von 50000 RMK. überzogen werden, d. h. bis zu dieser Summe ein Guthaben der Girokasse gegenüber der Oberamtspflege entstehen darf.

Die Amtsversammlung ist damit e i n v e rst a n d en.

8 15 .

vezirkssatzung über die Seometergebühren.

Die Amtsversammlung gibt ihre Zustimmung zum Beschluß des Bezirks­rats vom 14. ds. Mts. (§ 9 der Verhandlungs-Niederschrift, Bd. IV S. 266), wo-