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Durch Beschluß des Bezirksrats vom 17. Okt. 1918 sind die Gebühren des Bezirksdesinfektors Christoph Günther in Nagold in Anbetracht der gegenwärtigen Lebensmittelteuerung mit Wirkung vom 1. Oktober ds. Is. ab wie folgt festgesetzt worden:
a) Taggeld von 1.50^ für die Stunde Zeitversäumnis, wobei eine angefangene Stunde für voll gilt, bis zum Höchstbetrag von 9 mindestens aber 3
d) Reisekosten bei Verrichtungen außerhalb seines Wohn- ' orts und zwar, wenn Eisenbahn oder Post benützt
werden kann, das tarifmäßige Fahrgeld 3. Kl., sonst 20 ^ für jeden zurückgelegten Kilometer.
c) für notwendiges Uebernachten eine Zehrungsvergütung von 3
Die Amtsoersammlung beschließt:
die Festsetzung des Bezirksrats zu genehmigen.
§ 9.
Mit Schreiben vom 5. Juni ds. Fs. hat der zum Heeresdienst ein berufene Katastergeometer Klein unter Hinweis aus die fortschreitende Teuerung um Erhöhung der ihm durch Beschluß der Amtsoersammlung vom 18. Nov. 1916 an Stelle des Wattgelds und der in Wegfall gekommenen unständigen pensionsberechtigten Dienstbezüge ver- willigten Gehaltszahlung von monatlich 200 auf 240 ^ nachgesucht.
In der Sitzung vom 13. Juli ds. Is. hat der Bezirksrat beantragt,
dem Katastergeometer Klein für die weitere Dauer seiner militärischen Dienstleistung ab l. April 1918 neben dem bisherigen Gehalt von 200 Mark eine Teuerungszulage von monatlich 30 Mark zu bewilligen.
Die Amtsoersammlung beschließt
dem Antrag des Bezirksrats zuzustimmen.
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Die fortschreitende Betteuerung der Lebenshaltung machte eine weitere Erhöhung der Dienstbezüge der Beamten, Unterbeamten und Angestellten der Amtskörperschaft über die durch den Amtsversammlungsbeschluß vory 29. November 1917 gewährten Berwilligungen hinaus notwendig.
Der Bezirksrat hat daher unter Vorbehalt der endgültigen Festsetzung durch die Amtsversammlung beschlossen:
l. mit Wirkung vom 1. April 1918 ab unter Aufhebung der bisherigen Zulagen bis auf Weiteres folgende Teuerungszulagen zu bewilligen:
1. Den Beamten im Hauptamt, nämlich
Oberamtssparkassier Killinger, Berwaltungsaktuar Schwarzmaier, Oberamtsbau
meister Schleicher, Oberamtsbaumeister Köbele
je eine Gehaltszulage von jährlich. 800 -H,
außerdem für jedes Kind bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
eine weitere Zulage von jährlich. 100 ^
— Die Bezüge des Oberamtspflegers wurden im Vorjahr entsprechend geregelt. —
2. Den Berwaltungsaktuaren im Nebenamt je eine Zulage von 20 Prozent des Grundgehalts im aufge kechk^ k ^ Betrag.
Demgemäß erhält:
Stadtschultheiß Mutschler in Wildberg bei 3 Gemeinden eine Zulage von
300