8 4.

In einer Eingabe vom 22. Oktober 1918 hat die Firma G. W. Zaiser, Verlag des BezirLsamtsblatts Der Gesellschafter" in Nagold darum nachgesucht, ihr an­gesichts der Steigerung der Löhne und Betriebskosten, sowie der Verdreifachung des Papierpreises und der übrigen Ieitungshilfsmittel entsprechend dem Mustervertrag des Württ. Zeitungsverlegeroereins den tarifmäßigen Lokalzeilenpreis z. Zt. 24 ^ für die zweispaltige Zeile zu bezahlen und außerdem die im Jahre 1917 verwilligte Zulage von 300 ^ zur Deckung der entstandenen Unkosten für das laufende Jahr 1918 zu erhöhen.

Der Bezirksrat beantragt

1. der Firma G. W. Zaiser in Nagold für die Aufnahme der in ß 2 des Musterver­trags des Württ. Zeitungsverlegeroereins vom 7. Oktober 1917 näher bezeichneten amtlichen Bekanntmachungen in dem Anzeigenteil des Gesellschafters mit Wirkung vom 1. April 1919 ab den tarifmäßigen Zeilenpreis von 24 für die zweispaltige Zeile versuchsweise auf 1 Jahr zu bezahlen, unter der Voraussetzung, daß die Firma den im Mustervertrag vorgesehenen 50°/vigen Rabatt einräumt.

2. die durch Bezirksratsbeschluß vom 28. Sept. 1918 weiterhin verwilligte Vergütung von 300 ^ jährlich für denGesellschafter" auf 500 Mark zu erhöhen.

Die seitherige ordentliche Iahresvergütuug von 200 Mark soll daneben verbleiben.

Die Amtsversammlung beschließt:

dem Antrag des Bezirksrats zuzustimmen.

8 5 -

Auf Veranlassung des Oberamtspflegers als Verwalter des Bezirkskrankenhauses wird dem Antrag des Bezirksrats vom 13. Juli ds. Is. entsprechend

beschlossen:

Die Belohnung des Krankenhausarztes Dr. Ulmer in Nagold mit Wirkung vom 1. April ds. Is. ab von bisherigen 1700 ^ auf 3000 Mark zu erhöhen.

8 6 .

Auf Anregung der K. Zentralstelle für die Landwirt­schaft und des Vorsitzenden des Bezirksrats ist vom Bezirks­rat die Bereitstellung von Mitteln aus dem Ueberschuß der Getreidebewirtschaftung zur Gewährung von Beiträgen an Gemeinden zur Anschaffung von Sämaschinen be­schlossen worden.

Die Gemeinden sollen Beiträge in Höhe von 20 °/o der Anschaffungskosten erhalten.

Die Amtsversammlung ist damit einverstanden und bewilligt die Bereitstellung und die Höhe der Beiträge.

Hinsichtlich der Gewährung von Beiträgen an Private wird der Bezirksrat zur Weiterbehandlung und Vorbereitung der Sache für die nächste Amtsversammlung ermächtigt.

8 7 -

Dem Antrag des Vorsitzenden zufolge hat der Bezirks­rat am 17. Oktober 1918 beschlossen,

den Gemeinden zur Deckung der Unkosten der Kriegswirtschaft im Wirtschaftsjahr 1917/18 einen Beitrag von 30 auf den Kopf der Bevölkerung zu leisten.

Die Amtsversammlung beschließt:

dem Beschluß des Bezirksrats beizutreten.