Stein, Gutsbesitzer,

Großhans, Farrenhalter,

Buhler, Karl. Gutsbesitzer,

Widmaier, Theodor, Schmied,

Krauß, Anwalt,

Single, Philipp, Schreiner,

Holder, Mühlebesitzer,

Lehre, Waldmeister,

Köhler, 3ohs., Landwirt,

Kalmbach, Gemeinderat,

Krieg, Gemeindepfleger,

Proß, Darlehenskassier,

Dettling, 3., Gutsbesitzer,

Luz, Farrenhalter,

Weitbrecht zum Adler,

Bihler, Schulth. Renz Tochtermann, Grießhaber, Gemeinderat,

Walz, Waldmeister,

Ungericht, Farrenhalter,

Rentschler, Gemeindepfleger,

Luz, Karl, Landwirt,

Gutekunst, Löwenwirt,

Stockinger, 3. G., Gemeindepfleger, Stockinger, Fritz, Landwirt,

Waidelich, Fr., Farrenhalter,

Schaible, Wagner und Gemeinderak, Keller, Schulth. Sohn,

Stickel, Gemeinderat,

Röhm, Gemeindepfleger, - Gayer, 3ohs., Gemeinderat,

Keppler, Gemeindcpfleger,

Landherr, Gemeinderat,

Könekamp, Gutspächter,

Rapp, Müller,

Rottenburger, Gemeindepfleger,

Klink, Vinzenz, Vorst, der Darl.-Kasse, Schüler, 3ohs., Gemeinderat,

Kirn, Michael, Bauer,

Dürr, zum Hirsch,

Walz, Farrenhalter,

Stempfle, Ehr., Bauer.

Herter, Gemeinderat,

Straub. Landwirt,

Gärtner, Louis, Landwirt.

8 2 .

Der Bezirksrat wird zur Vornahme der im Laufe des 3ahres etwa notwendig werdenden minderwichtigen Wahlen ermächtigt.

Gaugenwald . .

Gültlingen . . .

Haiterbach mit Altnuifra . 3selshausen . .

Mindersbach . .

Oberschwandorf .

Obertalheim . .

Pfrondorf . . .

Rohrdorf . . .

Rotfelden . . .

Schietingen. . .

Schönbronn . .

Simmersfeld . .

Spielberg . . .

Sulz.

Ueberberg . . .

Unterschwandorf.

Untertalheim . .

Walddorf mit Monhardt Wart.

Wenden . . . .

Wildberg . . .

8 3-

Der Verlag der Schwarzwälder TageszeitungAus den Tannen" in Altensteig bittet, die durch Beschluß der Amtsversammlung vom 29. Nov. 1917 für das 3ahr 1917 bewilligte Entschädigung von 300 bis zu einer anderen Regelung weiterhin gewähren zu wollen.

Der Bezirksrat hat unterm 28. September ds. 3s. beschlossen, zu beantragen,

den beiden, im Bezirk erscheinenden und gleichmäßig verbreiteten Zeitungen (Gesellschafter und Tannenblatt) für die Aufnahme der amtlichen Bekanntmachungen des Oberamts und der amtskörperschaftlichen Verwaltungen auch weiterhin bis zur anderweitigen Regelung je eine besondere Vergütung von jährlich 300 Mark zu verwilligen.

dem Antrag zuzustintnM.

Die Amtsoersammlung beschließt: