Die Amtsversammlunq gibt zu diesen Aenderunqen ihr Einverständnis.

Nach § 10 der Satzung des Württ. Giroverbands sind von der Amtsversammlung auf die Dauer ihrer Wahlperiode ein Abgeordneter und zwei Stellvertreter zu wählen.

Gewählt werden durch Zuruf:

als Abgeordneter:

Oberamtmann Kommerell,

als Stellvertreter:

Stadtschultheiß Welker, Altensteig,

Maier, Nagold.

' 8 12 .

Bei der Oberamtspflege ist zur Bewältigung der durch Kriegsaufgaben und wirtschaftliche Maßnahmen erheblich vermehrten Arbeit die Anstellung eines Hilfsbeamten notwendig geworden.

Der Bezirksrat hat den Posten durch Beschluß vom 5. Mai d. 2. dem Verwaltungspraktikauten I. Walter von Gmünd auf unbestimmte Zeit unter Bewilligung eines pensionsberechtigten Iahresgehalts von 2400 übertragen.

Die Amtsversammlung genehmigt die Errichtung der Stelle und den mit I. Walter abgeschlossenen Dienstvertrag.

Es soll jedoch erwogen werden, ob es sich nicht er­möglicht, die Hilfskraft der Oberamtspflege zeitweise dem Oberamtssparkassier zur Unterstützung zuzuweisen.

8 13 -

^ Einer Eingabe der Altensteiger Zeitung zufolge hat

der Bezirksrat am 8. d. M. beschlossen, bei der Amts­versammlung zu beantragen:

1. Dem Verlag der Schwarzwälder TageszeitungAus den Tannen" in Altensteig für die Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen in den Kriegs-(Kalender-)jahren 1915 und 1916 eine Entschädigung von je 200 -E und mit Rücksicht auf die Steigerung der Materialpreise im Jahr 1917 eine solche von 300 ^ unter der Voraussetzung zu bewilligen, daß sich der Verlag verpflichtet, die ihm vom Oberamt zugehenden und im Amtsblatt erscheinenden Bekanntmachungen in auffälliger Weise aufzunehmen.

2. Dem Verlag des Bezirksamtsblattes (Gesellschafter") wie für die Jahre 1914 und 1915 auch für das Jahr 1916 eine besondere Entschädigung von 200 und für 1917 eine solche von 300 ^ neben der ordentlichen Vergütung von 200 ^ zu bewilligen.

Die Amtsversammlung beschließt,

sich mit den Anträgen des Bezirksrats einverstanden zu erklären.

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Die lange Dauer des Kriegs hat außerordentliche Ver­hältnisse geschaffen.

Die Lebenshaltung wurde nachhaltig und erheblich ver­teuert. Den Beamten und in besonderem Maße den Körper­schaftsbeamten sind bedeutende Mehrarbeiten zugefallen. Diese Verhältnisse lassen die Gewährung von Teuerungs­zulagen und Zulagen für vermehrte dienstliche Inan­spruchnahme rechtfertigen.

Der Bezirksrat stellt folgende Anträge:

I. mit Beschluß vom 19. Juli d. I.,

die den Körperschaftsstraßenwärtern schon bisher gewährten Teuerungszulagen mit Wirkung vom 1. April 1917 ab entsprechend den Grundsätzen des K. Staatsministeriums