1. eine Schuld bis zum Betrag von 40000 ^ aus­genommen,

2. von den Überschüssen der Oberamtssparkasse aus den Jahren 1914, 1915 und 1916 ein Betrag von zus. 20000 ^ entnommen werden soll und

3. die Festsetzung des Tilgungsplans sür die gen. Schuld späterer Beschlußfassung Vorbehalten bleibt.

8 9.

Nachdem der VereinKriegshilfe Württemberg" nunmehr sämtliche durch den Krieg betroffenen Ermerbskreise in seine Fürsorgetätigkeit ausgenommen hat, hat der Bezirks­rat am 5. Mai d. I. beschlossen, den im Borjahr bewil­ligten einmaligen Mitgliedsbeitrag von 1000 mit der Maßgabe auf 1500 ^ zu erhöhen, daß dieser Beitrag allen Abteilungen des Vereins zugute kommen soll.

Durch seine Mitwirkung bei der Verwendung und Verwaltung der vom Staat den Amtskörperschaften und Gemeinden für Zwecke der Kriegshilse gegebenen Darlehens­mittel kommt dem gen. Verein eine weitere Aufgabe zu; er übernimmt zur Vereinfachung des Verfahrens bei Ge­währung von Darlehen die vermittelnden Geschäfte.

Mit Beschluß vom 5. Mai/6. Oktober d. I. hat der Bezirksrat die erforderliche Ermächtigung ausgesprochen.

Am 11. August/6. Oktober d. F. hat der Bezirksrat weiterhin beschlossen, dein Verein Kriegshilfe W. einen, teil­weise s-/z) wieder zum Ausgleich kommenden Zuschuß bis zur Höhe von 5000 ^ für solche Fälle zu gewähren, in welchen den Gesuchstellern nur Zuschüsse oder aber trotz mangelnder Sicherung Darlehen bewilligt werden.

Zur Gewährung von Darlehen für oben erwähnte Zwecke ist dem Bezirk Nagold von seiten der Staatsfinanzverwaltung vorläufig ein Kredit bis zum Betrag von 10000 ^ ein­geräumt. Der Darlehensvoroertrag wurde vom Bezirksrat am 6. Oktober d. F. unterzeichnet und von der K. Staats- kassenoerwaltung am 19. Oktober d. I. anerkannt.

Die Amtsversammlung billigt die Beschlüsse des Bezirks­rats und gibt ihre Zustimmung. Sodann wird der Bezirks­rat ermächtigt, die weiter erforderlichen Verfügungen von sich aus zu treffen.

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Der Bezirksrat beantragt:

1. mit Beschluß vom 14. Februar 1917,

dem Verband für besoldete Krankenpflegerinnen von christlicher Gesinnung in ' Herrenberg mit einem fortlaufenden Jahresbeitrag von 5 ^ ab 1917 beizutreten und sich oorzubehalten, nach weiterer Entwicklung der Sache noch einen außerordentlichen Beitrag zu verwiiligen;

2. mit Beschluß vom 19. September 1917, »

die Amtskörperschaft an den Württ. Landesverein für Kriegerheimstätten in Stuttgart mit einem Jahresbeitrag von 10 ^ anzuschließen;

3. mit Beschluß vom 17. Zuni 1916/8. Nov. 1917,

der Stadtgemeinde Nagold zu den Kosten der Bedienung des Unfallmeldedienstes mit Wirkung vom l. April 1916 ab einen Beitrag von jährlichen 274 ^ (statt seitherigen 250 -H) und vom 1. April 1917 an einen Beitrag von jährlichen 310 ^

(je bis zur Hälfte des Aufwands) zu gewähren.

Die Amtsversammlung

beschließt:

den Anträgen des Bezirksrats zuzustimmen.

§ 11 -

Die erste Verbandsversammlung des Württ. Giro­verbands hat bei den ihm als Mitglied angehörenden Amtskörperschaften die von dem K. Ministerium des Innern durch Erlaß vom 7. April 1917 mitgeteilten Aenderungen der Derbandssatzung vorgeschlagen.