für die Gewährung von Teuerungszulagen an die Staatsbeamten vom 30. Juni d. 3. zu erhöhen;
II. mit Beschluß vom 19. September d. 2.,
den Katastergeometern Kapp und Stockinger mit Wirkung vom I. April d. 3. an eine Zulage von je 30 -H monatlich zu bewilligen;
III. durch Beschluß vom 8. November d. 3.:
1. dem Oberamtspfleger Rapp
in Würdigung seiner besonderen, durch die Nahrungsmittelversorgung und andere kriegswirtschaftliche Maßnahmen erheblich vermehrten Dienstleistungen für die Rechnungsjahre 1915 und 1916 je eine außerordentliche Besoldungszulage von 800 .^6 und mit Rücksicht auf sein hohes Dienstalter ab 1. April 1917 eine pensionsberechtigte Gehalts- erhöyung von 1100 nämlich von bisherigen 4400 ^ auf 5500 ^ (einschl. der Belohnung als Gcgenrechner der Oberamtssparkasse, dessen Stelle mit der Oberamtspflege organisch verbunden ist. im erhöhten Betrag von 800 ^) neben einer Aufwandsentschädigung von 500 .H (seither 300 Vch zu verwilligen.
2. dem Oberamtssparkassier Gaiser
mit Rücksicht darauf, daß die Geschäfte bei der Oberamtssparkasse durch Einführung des Giroverkehrs und der Hinterlegungsgelcgenheit, sowie durch die Kriegsanleihen und Steigerung des Sparverkehrs sich mehr als verdoppelt haben, statt auf 1. 3anuar 1919 schon auf 1. 3anuar 1917 in die nächstfolgende Gehaltstufc von 3900 ^ vor- rllcken zu lassen.
Ein Amtsaufwand kommt nicht in Frage.
3. den Gehalt dc-KVerwaltungsaktuars Schwarzmaier
mit Wirkung vom 1. April 1917 ab von bisherigen 3600 ^ (Endgehalt) auf 3900 ^ zu erhöhen und ihm außerdem eine Teuerungszulage nach den staatlichen Grundsätzen im monatlichen Betrag von 19 ab 1. September 1917 zu gewähren, sowie für die Wahrnehmung der Geschäfte der Kriegswohlfahrtspflege eine einmalige Entschädigung von 800 ^ aus der Amtskörperschaftskasse zu verwilligen.
4. den Oberamtsbaumeistern Schleicher und Köbele
für das laufende Rechnungsjahr je eine einmalige Kriegsbeihilse von 200 ^ und mit Wirkung vom 1. September 1917 an eine Teuerungszulage nach den Grundsätzen des K. Ministeriums vom 4. August d. 3. im monatlichen Betrag von 12 ^ bezw. 33 (entsprechend der Kinderzahl) zu bewilligen.
IV. durch Beschluß vom 8. November d. 3.,
den Grundgehalt der Bezirksstraßenwärter mit Wirkung vom 1. Oktober d. 3- ab von bisherigen 650 ^ auf jährlich 800 zu erhöhen.
Die Amtsoersammlung beschließt,
die Anträge des Bezirksrats zum Beschluß zu erheben.
Anschließend an diesen Gegenstand nimmt der Vorsitzende Veranlassung, den besonderen, erhöhten Dienstleistungen der Körperschaftsbeamten und Ortsvorsteher mit anerkennenden Worten Ausdruck zu geben.
Nach Vortrag der näheren Verhältnisse wird der Bezirksrat ermächtigt, den Gemeinden aus den zu erwartenden Vergütungen der Reichsgetreidestelle für die Führung der Wirtschaftskarten Beiträge zur Entschädigung der Gemeindebeamten für vermehrte 3nanspruchnahme zu gewähren.
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Der Betriebsaufwand des Bezirkskrankenhauses hat sich infolge der nachhaltigen Verteuerung der Lebensmittel und sonstigen Bedarfsgegenstände erheblich weiter gesteigert.
Demzufolge beantragt der Bezirksrat mit Beschluß vom 8. d. M.,
die Verpflegungssätze des Bezirkskrankenhauses mit Wirkung vom 1. 3anuar 1918 ab je um den Betrag von