für Abschätzungen
3) betreffend den Verlust, die Beschädigung und außergewöhnliche Abnützung von Zugtieren, Wagen und Geschirren bei Borspannleistungen:
Mühlebesitzer Rapp in Nagold,
Gutsbesitzer Link, Trölleshof,
Stellvertreter:
Heinrich Mayer, Landwirt in Nagold,
Mllhlebesitzer Silber in Altensteig:
b) betreffend die Schäden infolge der Benützung von Grundstücken zu Truppenübungen:
Ludwig Gärtner, Landwirt in Wildberg, Gemeindepfleger Rohm in Sulz,
Stellvertreter:
Schultheiß Höhn in Effringen,
Landwirt Burkhardt in Nagold;
c) betreffend die bei der Mitbenützung von Brunnen und Tränken durch marschierende und übende Truppen entstehenden Schäden:
Schlossermeister Fr. Gauß in Nagold,
„ Karl Ackermann in Altensteig-St.,
Stellvertreter:
Flaschnermeister Brezing in Haiterbach, Schlossermeister Fr. Benz in Nagold ;
6) betreffend die Vergütung der Mitbenützung von Schmieden durch marschierende und übende Truppen:
Schmiedmeister Ioh. Brezing in Nagold,
„ Ioh. Feuerbacher in Ebhausen,
Stellvertreter:
Schmiedmeister Theurer in Nagold,
„ Karl Schanz in Wildberg.
8 7.
Der Aufwand der Amtskörperschast auf die Reichsfamilienunterstützungen beläuft sich nach dem Stand vom 31. März 1917 aus rund. 1237000
In der Zeit vom 1. April bis letzten September d. I.
wurden weitere . 400000
ausbezahlt, mithin im ganzen bis jetzt . . 1637 OM
Vom Reich wurden vorläufig ersetzt . 185 OM
es verbleiben somit noch. 1452 OM .
Der monatliche Bedarf wird sich in kommender Zeit erheblich weiter steigern.
Für die Beschaffung der Mittel besteht nur die Möglichkeit der Schuldaufnahme.
Entsprechend dem Antrag des Bezirksrats vom 8. d. M. wird
beschlossen:
1. die bisher notwendig gewordenen Schuldaufnahmen im Gesamtbetrag pon 1452 OM zu genehmigen:
2. dem Bezirksrat die Ermächtigung zu erteilen, zur Aufbringung der weiter erforderlichen Mittel Schuldaufnahmen in der notwendigen Höhe bis zum monatlichen Höchstbetrag von 120 OM ^ zu vollziehen:
3. die Regelung der Schuldentilgung bis zur Beendigung des Krieges zurückzustellen.
8 8 /
Der Beschluß vom 18. Nov. 1916 § 8, betreffend die Aufbringung von Mitteln für Zwecke der Kriegswohlfahrtspflege, wird auf Grund der Anträge des Bezirksrats vom 24. Februar und 28. November d. I. dahin ergänzt, daß hiefür