Amtsversammlung 3. Sept. 1904.

Weiter werden die Abhör-Ergebnisse zur Amtspflege- Nechnung pro 1902/08 und zu den Rechnungen der Bezirks- Krankenpflegeversicherung pro 1902 und der Oberamtssparkasse pro 1901 vorgetragen.

Einwendungen werden nicht erhoben.

8 15.

Auf Antrag des Amtsversammlungs-Ausschusses vom 16. Mai d. Is. § 6 wird dem Gesuch der Hausärzte des Bezirkskrankenhauses entsprechend

beschlossen:

die Belohnung der beiden Hausärzte von bisherigen 800 ^ mit Wirkung vom 1. April 1904 ab ans1200 je 600 zu erhöhen.

8 16 .

Ans Antrag des Amtsversammlungs-Ausschusses vom 26. März d. Is. 8 9 wird

beschlossen:

zur Förderung des Genossenschaftswesens im Handwerk die Hälfte der Kosten der Teilnehmer an den von der K. Zentral­stelle für Gewerbe und Handel veranstalteten Unterrichts- knrsen, welche nicht von der Staatskasse übernommen werden, und zwar bis zur Höhe der Kosten für 3 Teilnehmer in einem Jahr, unter der Bestimmung aus der Amtspflege zu ersetzen, daß dem Amtsversammlnngs-Ansschuß ein Ein­spruchsrecht gegen die Person der Teilnehmer Vorbehalten bleibt.

8 17 -

Zum Vortrag kommen der Erlaß der K. Kreisregierung vom 9. März d. Is. Nr. 1579. betreffend die vrbrrnahme der Haftpflicht-Versicherung für sämtliche bürgerlichen Gemeinden des Bezirks aus die Amtskörpcrschaft, und die Beschlüsse des Amtsversammlungs-Ausschusses in der Sache vom 16. Mai und 31. August d. Is.. sowie die Erklärungen der gesetzlichen Vertretungen der Gemeinden des Bezirks über ihre Bereitwilligkeit zum Abschluß eines Haftpflichtversiche­rungs-Vertrags mit der Amtskörpcrschaft und die Bezahlung der erforderlichen Prämienbeiträge zu dem Versicherungsfonds der Amtskörperschaft.

Die Amtsversammlung erklärt sich mit den Beschlüssen des Ausschusses vom 16. Mai d. Is. über den Umfang und Inhalt der Haftpflicht der Amtskörperschaft und vom 31. v. Mts. über die Durchführung der von der Amtsversamm­lung schon im vorigen Jahr beschlossenen Ucbernahme der Haftpflichtversicherung für sämtl. bürgerl. Gemeinden auf die Amtskörpcrschaft durchaus einverstanden, erhebt die An­träge des Ausschusses vom 31. August d. Is. § 24 Z. 18 zumBeschluß der Amtsversammlung", und bittet hic- mit wiederholt die K. Kreisregierung um Genehmigung der Ucbernahme dieser Haftverbindlichkeit auf die Amtskörper- schaft.

Die Anträge des Ausschusses lauten:

1. An die K. Kreisregierung wiederholt die Litte zu stellen, die Ucbernahme der Haftpflichtversicherung für sämtliche bürgerlichen Gemeinden des Bezirks even­tuell mit Ausnahme der Gemeinden Bösingen, Wringen. Enztal und Spielberg, sofern sich dieselben nicht später zum Anschluß an die Haftpflichtversicherung der Amts­körperschaft entschließen könnten auf die Amts­körperschaft im vollen Umfang nach den reichs- und landesgcsetzlichen Bestimmungen zu genehmigen;

2. Der Erklärung des Ausschusses vom 16. Mai d. Is. hinsichtlich der näheren Bezeichnung des Umfangs und Inhalts der Haftpflichtversicherung der Amtskörper­schaft beizutreten;

3 Den aufgestellten Tarif über die Prämienbeiträge der einzelnen Gemeinden zu dem Versicherungsfonds der

Amtskörpcrschaft j_30 der oberamtlichen Akten

gutzuheißen;

4. Den Ausschuß zu ermächtigen, nach Genehmigung der beantragten Haftpflichtversicherung der Amtskörper­schaft mit sämtlichen Gemeinden des Bezirks Verträge