Amtsvcrsammlnng 3. Sept. 1904.
beamte, hat die K. Kreisregicrung durch Erlab vom 4. März d. Js. Nr. 1520 die Verpflichtung der Katastergeometcr zum Beitritt zur Pensionskasse aus Grund der mit ihnen abgeschlossenen Verträge nicht anerkannt, da dieselben durch diese Verträge nicht in ein Beamtenverhältnis zu der Amts- körpcrschaft getreten seien.
Nach eingehender Erörterung der Sache und Vortrag der gefaßten Beschlüsse des Ausschusses vom l6. Mai und 31. Ang. d. Js., sowie der Bitte des Katastergeometers Kapp um Uebernahme der Wartgeldcr der Katastergeometcr aus die Amtskörperschaft ohne Ersatzleistung durch die beteiligten Gemeinden und Erhöhung seines Wartgeldcs auf 350 Mark wird zunächst zur Abstimmung darüber geschritten, ob die Wartgeldcr der Katastergeometcr ohne Ersatzleistung durch die beteiligten Gemeinten auf die Amtskörperschaft zu übernehmen seien. Diese Frage wird mit 20 gegen 10 Stimmen bejaht.
Der von dem Vertreter der Stadtgemcinde Haiterbach gestellte Antrag, die Gemeinden Haiterbach, Obertalhcim und Untertalheim, welche andere Geometer haben, bei der Umlage der Wartgelder der Körperschaftsgcometer derart zu berücksichtigen, daß sie von der Umlage befreit bleiben, wird mit großer Stimmenmehrheit abgelehnt.
Hierauf werden
1. die Katastergeometer Kapp, Stokinger und Klein für die Distrikte mit denjenigen Gemeinden, in welchen dieselben bisher als Katastergeometcr aufgestellt waren, in geheimer Abstimmung gemäß Art. 38 Abs. 4 des Gesetzes vom 21. Mai 1891 mit je 30 Stimmen als „Körperfchastogeometer" unter der Bedingung der Anerkennung des festzustellenden Dienst- Vertrags gewählt, mit Wirkung vom 1. April 1905 ab.
2. Ferner wird der vom Amtsversammlungs-Ansschuß festgestellte und auf Grund vorstehender Abstimmung entsprechend berichtigte llienstvertrag mit den Körpcr- schaftsgeometern in allen Teilen gutgeheißen.
3. Die den Körperschaftsgeometern aus der Amtskörperschaftskasse in vierteljährlichen Raten auszubezahlenden Ulartgelder werden unter Berücksichtigung des Gesuchs des Katastergeometers Kapp und im Hinblick darauf, daß dem Kapp späterhin die Gemeinden Haiterbach, Obertalheim und Untertalheim, ferner dem Geometer Stokinger noch die Gemeinden Beihingen und Bösingcn vom Distrikt des Kapp zugeteilt und alsdann die Wartgelder dieser Katastergeometcr entsprechend erhöht werden,
für Körperschaftsgeometer Kapp . . auf 350 „ „ „ Stokinger. „ 485 „
zus. auf —1335
festgesetzt.
4. Das penlionsberechtigtr Einkommen wird in Berücksichtigung der angestelltcn Erhebungen über den Jahresdurchschnitt der Bezüge für Besorgung der Katastergeschäfte, einschließlich der Wartgelder, vorläufig festgesetzt
für Geometer Kapp in Nagold. . auf 2200
„ „ Stokinger in Altensteig „ 2100 „
„ „ Klein in Wtldberg . „ 2000 „
wobei mit Rücksicht auf die den Katastergeometern noch zukommenden anderweitigen Gebühren nur geringe Abzüge für Amtsaufwand (bezw. Abrundungen) gemacht worden sind, wie dies aus den Zusammenstellungen der Wartgeldcr und der durchschnittlichen Gebührenbezüge sich ergibt.
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Die Rechnungen der Amtspflege pro 1903 04, sowie der Bezirkskrankenpflege-Versichcrung und der Oberamtssparkasse pro 1903 werden in Abwesenheit der betr. Rechner verlesen, auch wurde den Mitgliedern der Amtsversammlung mitgeteilt, daß jedem einzelnen Mitglied die Einsicht der Rechnungen gestattet sei.