der Nachbarschaftsstraßen im Bezirk. Dem Antrag des Ausschusses entsprechend wird
beschlossen:
an den Grundsätzen des Statuts zunächst eine Aenderung nicht eintreten zu lassen, die Belohnung der Straßenwärter der Korporation zum Teil ebenfalls für zu gering und eine Erhöhung derselben, insbesondere auf den Markungen der Städte des Bezirks, für augezeigt zu erachten, ferner den Oberamtswegmeister zu beauftragen, eine dem Statut entsprechende Aufstellung der in die Unterhaltung der Amtskörperschaft gehörigen Nachbarschaftsstraßen zu fertigen, sowie eine zweckmäßige Einteilung der Distrikte der einzelnen Wärter und eine angemessene Festsetzung der Belohnung zu beantragen.
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Auf die Eingaben des vr. mml. Gimple in Aalen um eventuelle Bestellung zum Distriktsarzt in Simmersfeld und eventuelle Errichtung einer Distriktsarztstelle daselbst wird dem Antrag des Ausschusses entsprechend beschlossen:
1) Für den Fall des Zustandekommens der Begründung einer Distriktsarztstelle in Simmersfeld diese Distriktsarztstelle dem vr. iiiock. Gimple, bisher in Aalen, zu übertragen;
2) der Distriktsarztstelle Simmersfeld die Gemeinden Simmersfeld, Beuren, Enzthal, Ettmannsweiler und Fünfbronn zuzuweisen;
3) als Belohnung dem Distriktsarzt nach Auflösung der bestehenden Verträge mit vr. Teufel in Wildbad, vr. Boruitz und Wundarzt Vogel in Altensteig, die diesen Aerzten bisher aus der Amtspflege, insbesondere auch für Behandlung der Kranken der Bezirkskrankenpflegeversicherung zngekommenen Belohnungen nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der betr. Gemeinden zu gewähren;
4) den Ausschuß zu ermächtigen, die erforderlichen Abkommen niit vr. Teufel bezw. mit vr. Bornitz und Wundarzt Vogel, event. unter Kündigung der abgeschlossenen Verträge mit denselben, zu treffen und mit vr. Gimple einen entsprechenden Dienstvertrag abzuschließen.
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Nachdem die Oberamtsarztstelle infolge der Zuruhesetzung des bisherigen Oberamtsarztes Jrion in Erledigung gekommen ist und eine Besetzung derselben durch den bisherigen Stellvertreter der Stelle Oberamtswundarzt Dr. Frickcr in Frage stehen dürfte, wird für den Fall der Erledigung der Oberamtswundarztstelle der Amtsversammlungsansschuß jetzt schon ermächtigt, die Oberamtswundarztstelle provisorisch zu besetzen und für die eventuell in Erledigung kommende Stelle einen Bewerberaufruf zu erlassen, wobei bezüglich der Gehaltsverhältnisse des Oberamtswundarztes eine Aenderung nicht eintreten soll.
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Die Gemeinde Gültlingen hat eine Kostenabrechnung über den Straßenbau von Gültlingen nach Deckenpfronn zur Prüfung und Anweisung der Ansbezahlung des noch restierenden Amtskorporationsbeitrags im Betrag von rund 4000 ^ eingereicht. Da die Gemeinde Gültlingen bei Ausführung dieses Straßenbaues die Verpflichtung übernommen hat, spätestens im Jahr 1898/99 die in schlechtem Zustand befindliche Straße zwischen der Papiermühle bei Wildberg und dem Ort Gültlingen zu korrigieren, dieser' Verpflichtung aber bisher nicht nachgekommen ist und auch keine hinreichenden Schritte zur Ausführung ihrer Zusage gethan hat, wird
beschlossen:
den restlichen Betrag des obenerwähnten Amtskorporationsbeitrags insolange zurückzuhalten, bis die Gemeinde Gültlingen durch einen Beschluß der bürgerlichen Kollegien der Amtskorporation gegenüber die ausdrückliche Verpflichtung übernimmt, die Korrektion der fraglichen Straße binnen Jahresfrist durch entsprechende Vorarbeiten in Angriff zn nehmen und binnen der weiteren Frist von einem Jahr in straßenbaumäßiger Weise nach den vorgeschriebenen Normen für