gäbe der von dem 1' Amtspfleger Maulbetsch hinterlegten Dienstkantion des re. Maulbetsch mir auf die Erklärung der Mitglieder des Amtsversammlungsausschusses hin, sich für etwaige Ansprüche aus der Verwaltung des re. Maul­betsch bis zur Höhe der Kaution und bis zur Beibringung des erforderlichen Anerkenntnisses der Amtsversammlung solidarisch verbindlich zu machen, mit Erlaß vom 14. Febr. d. Js. znrückgegeben hat, wird behufs Regelung der Ange­legenheit von der Amtsversammlung gemäß 8 13 des Minist.- Erlasses vom 8. Juli 1828 hiemit anerkannt,

daß nach erfolgter Prüfung und Abhör der von dem verst. Amtspfleger Maulbetsch als Oberamtspfleger und Haupt­kassier der Bezirkskrankenpflegeversicherung geführten und ab­gelegten Rechnungen keine weiteren Ansprüche an denselben resp. seine Erben wegen der von ihm geführten Verwaltungen zu machen sind.

8 15.

Nachdem die von dem früheren Amtspflegeverweser Schwarzmaier abgelegten Rechnungen der Amtspflege und der Bezirkskrankenpflegeversicherung, welche derselbe während der Erledigung der Ämtspflegerstelle geführt hat, nunmehr ordnungsmäßig geprüft und abgehört sind und sich hiebei keinerlei Anstände ergeben haben, wird von der Amtsver­sammlung gemäß § 13 des Minist.-Erlasses vom 8. Juli 1828

anerkann t,

daß an Verwaltungsaktuar Schwarzmaier wegen der von ihm geführten Verwaltungen der Amtspflege und Bezirks­krankenpflegeversicherung keine weiteren Ansprüche zu machen sind, und die Rückgabe der gesamten, von rc. Schwarzmaier als Amtspflegeverweser eingelegten Dienstkaution hiemit beantragt.

8 16 .

Anläßlich der Vorlage der Aenderung der Statuten der Oberamtssparkasse wurde seitens des K. Ministeriums bezw. der K. Kreisregiernng wahrgenommen, daß rund 61000 ^ Sparkassengelder an die Amtskorporation ausgeliehen sind und angefragt, ob die Amtsversammlung zur Abgabe der Darlehen an die Amtskorporation, soweit sie den Betrag von 10 000 ^ übersteigen, in analoger Anwendung des 8 5 Ziff. 12 der Statuten der Oberamtssparkasse ihre Zu­stimmung erteilt habe.

Die Amtsversammlung erachtet die Ausleihung des hohen Postens der Sparkasse an die Amtskorporation nicht für bedenklich und erteilt hiemit zur Abgabe der von der Ober­amtssparkasse an die Amtskörperschaft gewährten Darlehen ihre Zustimmung.

8 17 -

Auf Anfrage der Amtspflege bezw. auf das Gesuch des Bibliothekars der Schullehrerlesegesellschaft, des Schullehrers Jetter in Nagold, wird dem Antrag des Ausschusses ent­sprechend mit Rücksicht darauf, daß die Fortbildung der Schullehrer wesentlich auch im Interesse der Amtskorporation gelegen ist,

beschlossen:

dieser Lesegesellschaft wie bisher zur Frankierung ihrer Zeit­schriften Amtskorporationsbriefmarken zu verabfolgen.

8 18 .

Auf das Gesuch der Gemeinde Berneck, ihr die Kosten der Ausarbeitung des Plans für den Bau der Straße von Berneck durch das Köllbachthal zunächst bis Hornberg für den Fall zu ersetzen, daß dem Oberamtswegmeister nicht die Ausarbeitung dieses Plans übertragen werde, wird dem Antrag des Ausschusses entsprechend beschlossen:

dieses Gesuch schon der Konsequenz halber abzuweisen und hiebei ausdrücklich zu betonen, daß der Oberamtsweg­meister nur in dem Fall die Ausarbeitung von Plänen und Kostenvoranschlägen zu übernehmen habe, wenn er hieZu neben der Besorgung seiner anderweitigen Geschäfte Zeit findet.

8 19.

Zum Vortrag kommen die Anträge des Oberamtsweg­meisters über Aenderungen des Statuts über die Unterhaltung