Straßen mit Staatsbeitrag zur Ausführung zu bringen, fowie im Fall der Nichtausführung der Straßenkorrektiou binnen 2 Jahren den ausbezahlten restlichen Amtskorporations­beitrag von rund 4000 an die Amtspflege zurückzuzahlen.

8 23.

Die vom Amtsversammlungsausschuß am 9. Januar d. Js. aufgestellte und von K. Kreisregiernng nicht beanstandete Dienstinstruktion des Oberamtswegmeisters wird zur Kenntnis der Amtsversammlung gebracht und von derselben gutgeheißen.

8 24.

In den Ausschuß für die Wahl der Schöffen und Ge­schworenen werden gemäß 8 20 des Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverf.-Gesetz vom 24. Januar 1879 für das Jahr 1899/1900 gewählt:

1. Stadtschultheiß Brodbeck in Nagold,

2. Krauß in Haiterbach,

3. Gerichtsnotar Dengler in Altensteig,

4. Gemeinderat Schuon in Nagold,

5. Schultheiß Dengler in Ebhansen,

6. Killinger in Nohrdorf,

7. Kern in Gültlingen.

8 25.

In die Oberamtswahlkommission für eine etwaige Land- tagswahl werden gemäß Art. 18 Ilt. ck Abs. 2 des Gesetzes vom 16. Juni 1882 für das Jahr 1899/1900 gewählt: n) Mitglieder der Amtsversammlung:

1) Stadtschultheiß Brodbeck in Nagold,

2) Mutschler in Wildberg,

als Stellvertreter:

1) Stadtschultheiß Krauß in Haiterbach,

2) Welker in Altensteig,

b) Aichtmitglirder der Amtsversammlung:

1) Bürgerausschußobmann von Altensteig,

2) Haiterbach,

als deren Stellvertreter:

1) Bürgerausschußobmann von Wildberg,

2) Ebhansen.

Zur Beurkundung:

K. Oberamt

Ritter.

Schriftführer

Schwarzmaier.