Straßen mit Staatsbeitrag zur Ausführung zu bringen, fowie im Fall der Nichtausführung der Straßenkorrektiou binnen 2 Jahren den ausbezahlten restlichen Amtskorporationsbeitrag von rund 4000 an die Amtspflege zurückzuzahlen.
8 23.
Die vom Amtsversammlungsausschuß am 9. Januar d. Js. aufgestellte und von K. Kreisregiernng nicht beanstandete Dienstinstruktion des Oberamtswegmeisters wird zur Kenntnis der Amtsversammlung gebracht und von derselben gutgeheißen.
8 24.
In den Ausschuß für die Wahl der Schöffen und Geschworenen werden gemäß 8 20 des Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverf.-Gesetz vom 24. Januar 1879 für das Jahr 1899/1900 gewählt:
1. Stadtschultheiß Brodbeck in Nagold,
2. „ Krauß in Haiterbach,
3. Gerichtsnotar Dengler in Altensteig,
4. Gemeinderat Schuon in Nagold,
5. Schultheiß Dengler in Ebhansen,
6. „ Killinger in Nohrdorf,
7. „ Kern in Gültlingen.
8 25.
In die Oberamtswahlkommission für eine etwaige Land- tagswahl werden gemäß Art. 18 Ilt. ck Abs. 2 des Gesetzes vom 16. Juni 1882 für das Jahr 1899/1900 gewählt: n) Mitglieder der Amtsversammlung:
1) Stadtschultheiß Brodbeck in Nagold,
2) „ Mutschler in Wildberg,
als Stellvertreter:
1) Stadtschultheiß Krauß in Haiterbach,
2) „ Welker in Altensteig,
b) Aichtmitglirder der Amtsversammlung:
1) Bürgerausschußobmann von Altensteig,
2) „ „ Haiterbach,
als deren Stellvertreter:
1) Bürgerausschußobmann von Wildberg,
2) „ „ Ebhansen.
Zur Beurkundung:
K. Oberamt
Ritter.
Schriftführer
Schwarzmaier.