Für den Fall der Ausstellung einer Pflegerin für kranke Wöchnerinnen im Bezirk, die Kosten der Ausbildung einer solchen Wochenpflegen» im voraussichtlichen Betrag von ca. 50 -/// auf die Amtskörperschaft zu übernehmen.

8 11 .

Auf Vorbringen des Oberamtsvorstands wird dem An­trag des Ausschusses gemäß

beschlossen:

1) das dein Engelwirt Höhn in Nagold gehörige Gebäude Nro. 211ck vor dem Oberamteihos samt den zugehörigen Hosraithen und Dunglegen um den Kaufpreis von 1700 ^ für Rechnung derlaufenden" Verwaltung unter der Bedingung zu erwerben, daß die Stadtgemcinde Nagold zu diesem Kaufpreis den zugcsagten Beitrag

von. 500 ^

und die K. Domänedirektion den zngesicherten Beitrag von. 800 ^

zus. 1800 ^

leisten, und den von Amtspfleger Rapp im Namen der Amtskörperschaft mit :c. Höhn am 22. d. Bits, vorläufig abgeschlossenen Kaufvertrag in allen Teilen zu genehmigen;

2) der Stadtgemeinde gegenüber die Verpflichtung zu

übernehmen, von dem erworbenen Platz das nach dem dermaligen Stadtbauplan zur Durchführung des Straßennetzes in der Stadt Nagold erforderliche Areal bei der seinerzeitigen Ausführung des Stadtbanplans unentgeltlich abzutreten;

3) nach Freilegung des Platzes vor dem Oberamteihof das Fortbestehen der seitens der Amtskorporation an dem Oberamteigebäude angebrachten Lampe nicht mehr für geboten zu erachten und dieselbe zu entfernen, wo­bei zugleich ausgesprochen wird, daß die Amtskorporation nach ordnungsmäßiger Beleuchtung des Oberamteihofs eine Verpflichtung zur Unterhaltung einer Lampe an dem Oberamteigebäude nicht mehr hat;

4) dem Amtsversammlungsausschuß die weitere Beschluß­fassung über die Herrichtung, eventuelle Umzäunung und künftige Verwendung der erworbenen Fläche zu überlassen.

8 12-

Auf Antrag des Ausschusses vom 24. April d. Js. wird beschlossen:

Den mit dem Einzug der Beiträge zur Jnvaliditäts- und Altersversicherung für unständige Arbeiter beauftragten Personen (Ortsbehörden und Gemeindedienern) mit Wirkung vom 1. April 1899 bezw. von dem hierauf folgenden näch­sten Einzugstermin an die Gewährung einer Vergütung von 8'7n, wovon je 4"/o deni Beamten der Ortsbehörde für die Arbeiterversicherung und dem mit dem Einzug beauftragten Gemeindediener zufallen sollen, zu bewilligen, den hienach entstehenden Mehrbetrag über die von der Versicherungsanstalt gewährte Vergütung mit 3"/» der vollen Versicherungsbei­träge auf die Amtskorporation zu übernehmen und zu diesem Beschluß höhere Genehmigung einzuholen.

8 13.

Der Amtspflege-Etat pro 1. April 1899/1900 wird vorgetragen und beraten.

Nach demselben betragen

die Ausgaben . . 53 731 ^ 15 ^

Einnahmen . . 4 890 ^ 09 ^

somit Defizit . . 48 841 06

Da das verfügbare Restvermögen nur 1600 ^ beträgt, wäre eine Amtsschadensnmlage von 48000 ^ geboten. Mit Rücksicht darauf, daß der Bezirk in diesem Jahr eine außerordentlich hohe Einqnartiernng infolge des Kaiser­manövers zu gewärtige» hat, erscheint eS zweckdienlich, jetzt schon Mittel zur Bestreitung der hohen Amtsvergleichungs­kosten des laufenden Jahres zu sammeln und wird deshalb beschlossen:

pro 1899/1900 einen Amtsschaden von 49000 nmznlegen.

8 11-

Da die K. Kreisregierung an der Fassung des Antrags der Amtsversammlung vom 27. August v. Js. aus Rück-