<;) des zur Arrondierung des zwischen der Wörth- und Moltkestraße gelegenen Krankenhausplatzes der Amtskörperschaft weiter erforderlichen Areals und zwar na) eines Teils der Parz. Nro. 296/3 des Spital- meisters Gauß in Nagold um den vereinbarten Preis von 71 ^ 50 ^
dli) eines Teils der Parz. Nro. 296/1 des Maurermeisters Jakob Beutler uni den Preis von 8 80 sowie
6) den Eintausch des zum Krankenhausbauplatz weiter erforderlichen Teils der seitens der Stadtgemeinde Nagold von der Witwe Müller erworbenen Parzelle Nro. 296/2 gegen das zur Anlegung der Wörthstraße auf dem früher Ziegler Rauser'schen Grundstück erforderliche Areal mit der Bedingung, daß die Kaufpreise dieser Grundstücks-Parzellen bezüglich des der einen oder andern Partei zufallenden Mehrbetrags an Flächengehalt Berücksichtigung finden sollen, gntzuheißen;
3) Nachdem sich herausgestellt hat, daß der von Oberamtsbaumeister Schuster gefertigte approximative Kostenvoranschlag lediglich für das Hauptgebäude um rund 25 000 ^ zu nieder gegriffen war, zur Bestreitung der Kosten der durch die Abänderungen des Bauplans für das Hauptgebäude des Bezirkskrankenhausbanes, der erforderlichen Grunderwerbungen, der Erstellung des Nebengebäudes, der Herrichtung der Anlagen und der inneren Ausstattung der beiden Gebäude ein weiteres Anlehen bis zum Betrag von 40000 zu möglichst billigem Zinsfuß aufzunehmen und dasselbe in Anreihung an den durch Entschließung der K. Kreisregierung vom 19. April d. Js. genehmigten Tilgungsplan für die Bezirkskrankenhausschuld in der Art abzutragen, daß nach Tilgung des bereits zur Aufnahme genehmigten Anlehens von 95 000 jährlich 2 500 am Kapital zu tilgen sind;
4) Der Amtsversammlungs-Ausschuß wird zur Unterzeichnung der Schuldscheine für die Krankenhausbauschnld über 95 000 und weitere 40 000 legitimiert.
8 6 .
Auf das Gesuch des landwirtschaftlichen Bezirksvereins um Bewilligung eines Beitrags zu den Kosten der Errichtung einer Jungvieh- und Fohlenweide aus dem Freih. v. Kechler'schen Schloßgut in Unterschwandorf wird dem Antrag des Ausschusses vom 20. Mai d. Js. entsprechend beschlossen:
dem landwirtschaftlichen Verein zunächst einen Beitrag von 1000 zu bewilligen.
8 7 .
Auf das Gesuch des neugegründeten Bezirkspferdeversicherungsvereins um einen einmaligen Beitrag zu den Kosten der Gründung des Vereins wird dem Antrag des Ausschusses entsprechend
beschlossen:
dem Bezirkspferdeversicherungsverein, sofern derselbe zu stände kommt, einen einmaligen Beitrag von 100 ^ zu gewähren.
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Dem Gesuch des neugegründeten Gewerbevereins in Haiterbach um einen jährlichen Beitrag entsprechend, wird auf Antrag des Ausschusses vom 24. April d. Js. beschlossen:
dem Gewerbeverein in Haiterbach zu den Gründungskosten einen einmaligen Beitrag von 50 und ferner einen fortlaufenden Jahresbeitrag von 100 ^ zu gewähren.
8 9.
Auf das Gesuch der Gemeinde Unterschwandors um Bewilligung eines Beitrags zu den Kosten ihrer Farren- haltung wird dem Antrag des Ausschusses entsprechend beschlossen:
dieses Gesuch der Konsequenz halber abzuweisen.
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Dem Antrag des Ausschusses entsprechend wird beschlossen: