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a 7.
der Katastergeometer seitens der Amtskörperschaft wird ab- gclehnt und
beschlossen:
die Ausstellung von Katastergeometern den einzelnen Gemeinden zu überlassen.
8 11.
Auf das Gesuch der Gemeinden Rohrdorf und Walddorf um Verwilligung eines Korporationsbeitrags zu den Kosten des Baues der Nachbarschastsstcaße Rohrdorf—Walddorf mit einem Kostenvoranschlag von zus. 26 800 ^ wird dem Antrag des Ausschusses entsprechend
beschlossen:
1. der Gemeinde Walddorf einen Beitrag von '/g und der Gemeinde Rohrdorf einen Beitrag von 35°/o der Kosten des Straßenbaues, nach Abzug des Staatsbeitrags, zu verwilligen und
2. zur Bestreitung der Kosten des Beitrags der Amtskorporation eine Schuld bis zum Betrag von 5600 ^ aufzunehmen und dieses Anlehen in Anreihung an den bestehenden Schuldentilgungsplan wieder abzutragen.
8 12.
Dem Gesuch der Gemeinden Wildberg und Effringen um die Verwilligung eines Korporationsbeitrags von 40"/» nach Abzug des Staatsbeitrags zu den Kosten des Straßenbaues von Wildberg über Effringen nach Schönbronn mit einem Kostenvoranschlag von rund 100 000 ^ wird unter der Voraussetzung, daß der Staat einen Beitrag von 50°/» der Baukosten gewährt, entsprochen.
Die Mittel zu Gewährung des Korporationsbeitrags sollen durch Aufnahme eines Anlehens bis zum Betrag von 20 000 ^ beschafft und diese Schuld in Anreihung an den bestehenden Schuldentilgungsplan wieder abgetragen werden.
8 13.
Das Gesuch der Stadtgemeinde Altensteig um Verwilligung eines Korporationsbeitrags zu den Kosten der Wiederherstellung der Brücke über die Nagold unterhalb der Wasserstube daselbst wird in Uebereinstimmung mit dem Antrag des Amtsversammlungsausschusses abgewiesen.
8 14-
Der Grasertrag an den Böschungen der Nachbarschaftsstraßen des Bezirks verbleibt künftig den betreffenden Gemeinden. Denselben wird empfohlen, bei Verpachtung des Ertrags die Straßenwärter in erster Linie zu berücksichtigen.
Z 6 Abs. 2 der Dienstinstruktion für die Straßenwärter ist hienach abzuändern.
8 15.
An Stelle des als Oberamtsbaumeister nach Schorndorf berufenen Stadtbaumeisters Moser von Aliensteig wird Oberamtsbaumeister Schuster in Nagold zum Oberamtsbautechniker und Oberfeuerschauer für die Oberamtsstadt Nagold gewählt.
Der fixe Gehalt des rc. Schuster als Oberfeuerschauer wird vom Tage des Dienstantritts, 1. Sept. 1896, an auf jährlich 80 ^ und als Oberamtsbautechniker auf 20 ^ festgesetzt, und diese Belohnung zugleich als pensionsberechtigtes Diensteinkommen, ohne Abzug für Amtsaufwand, bestimmt.
8 16.
Die Wiedereinführung der Naturalverpflegung für arme Reisende den Winter über wird in Uebereinstimmung mit dem Ausschuß als nicht zweckmäßig erachtet.