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a 7.

der Katastergeometer seitens der Amtskörperschaft wird ab- gclehnt und

beschlossen:

die Ausstellung von Katastergeometern den einzelnen Ge­meinden zu überlassen.

8 11.

Auf das Gesuch der Gemeinden Rohrdorf und Wald­dorf um Verwilligung eines Korporationsbeitrags zu den Kosten des Baues der Nachbarschastsstcaße RohrdorfWald­dorf mit einem Kostenvoranschlag von zus. 26 800 ^ wird dem Antrag des Ausschusses entsprechend

beschlossen:

1. der Gemeinde Walddorf einen Beitrag von '/g und der Gemeinde Rohrdorf einen Beitrag von 35°/o der Kosten des Straßenbaues, nach Abzug des Staatsbei­trags, zu verwilligen und

2. zur Bestreitung der Kosten des Beitrags der Amts­korporation eine Schuld bis zum Betrag von 5600 ^ aufzunehmen und dieses Anlehen in Anreihung an den bestehenden Schuldentilgungsplan wieder abzutragen.

8 12.

Dem Gesuch der Gemeinden Wildberg und Effringen um die Verwilligung eines Korporationsbeitrags von 40"/» nach Abzug des Staatsbeitrags zu den Kosten des Straßen­baues von Wildberg über Effringen nach Schönbronn mit einem Kostenvoranschlag von rund 100 000 ^ wird unter der Voraussetzung, daß der Staat einen Beitrag von 50°/» der Baukosten gewährt, entsprochen.

Die Mittel zu Gewährung des Korporationsbeitrags sollen durch Aufnahme eines Anlehens bis zum Betrag von 20 000 ^ beschafft und diese Schuld in Anreihung an den bestehenden Schuldentilgungsplan wieder abgetragen werden.

8 13.

Das Gesuch der Stadtgemeinde Altensteig um Ver­willigung eines Korporationsbeitrags zu den Kosten der Wiederherstellung der Brücke über die Nagold unterhalb der Wasserstube daselbst wird in Uebereinstimmung mit dem Antrag des Amtsversammlungsausschusses abgewiesen.

8 14-

Der Grasertrag an den Böschungen der Nachbarschafts­straßen des Bezirks verbleibt künftig den betreffenden Ge­meinden. Denselben wird empfohlen, bei Verpachtung des Ertrags die Straßenwärter in erster Linie zu berücksichtigen.

Z 6 Abs. 2 der Dienstinstruktion für die Straßen­wärter ist hienach abzuändern.

8 15.

An Stelle des als Oberamtsbaumeister nach Schorn­dorf berufenen Stadtbaumeisters Moser von Aliensteig wird Oberamtsbaumeister Schuster in Nagold zum Oberamts­bautechniker und Oberfeuerschauer für die Oberamtsstadt Nagold gewählt.

Der fixe Gehalt des rc. Schuster als Oberfeuerschauer wird vom Tage des Dienstantritts, 1. Sept. 1896, an auf jährlich 80 ^ und als Oberamtsbautechniker auf 20 ^ festgesetzt, und diese Belohnung zugleich als pensionsberech­tigtes Diensteinkommen, ohne Abzug für Amtsaufwand, bestimmt.

8 16.

Die Wiedereinführung der Naturalverpflegung für arme Reisende den Winter über wird in Uebereinstimmung mit dem Ausschuß als nicht zweckmäßig erachtet.