8 41.
Der Beschluß des Amtsversammlungs-Ausschusses vom 27. Juli d. I., Prot.-Bl. 193 d das Gesuch der Zaiser- schen Buchdruckerei hier um Verwilligung einer Entschädigung sür die vielen amtlichen Bekanntmachungen bis zur nächsten Amtsversammlung znrückzustellen, wird genehmigt.
8 42.
Nicht beanstandet wird die Bestellung des Distrikts- Arzts Zipperlen in Wildberg zum Armenarzt der Gemeinde Holzbronn, O.-A. Calw.
8 43.
Das Kautions-Instrument des Oberamtssparkassiers Brodbeck hier wurde vorgezeigt und genehmigt.
8 44.
Dem Antrag des Amtsversammlungs-Ausschusses vom 13. November v. I., Prot.-Bl. 168, betr. die Festsetzung der Belohnung des Oberamtspflegers sür die Verwaltung der Bczirkskrankenpflege-Versicherung nach Maßgabe des Reg.-Erlasses vom 25. November 1891, Ziff. 14,445, wird die Genehmigung erteilt. Der Beschluß des Amts-Versamm- lungs-Ausschusses vom 13. Novbr. 1891 hat folgenden Inhalt:
Nachdem der Beschluß der Amtsversammlung vom 12. Mai d. I., wornach der Rechner der Bezirkskrankenpflegeversicherung für die Besorgung der bezüglichen Geschäfte eine jährliche Belohnung von 600 ^ erhalten soll, die Genehmigung der Kgl. Kreisregierung nicht erhalten hat und nachdem sich der Rechner der genannten Kasse, Oberamtspfleger Manlbetsch, weiterhin für bereit erklärt hat, fragliches Geschäft um die in dem Mimsterial-Erlaß vom 26. Sept. 1890 V. Ziff. 1., Mmisterialamtsblatt S. 271, genannte Höchstbelohnung zu besorgen, wird vorbehaltlich der Genehmigung der Amtsversammlung beschlossen:
Dem Amtspfleger Maulbetsch hier, sür die Besorgung der sämtlichen, nicht den örtlichen Beamten zusallenden Geschäfte der laufenden Verwaltung der Bezirkskrankenpflege- Versicherung, einschließlich der Rechnungsstellung, eine jährliche Belohnung von 25 der durchschnittlich bei den Bezirkskrankenpflege-Versicherten zu gewähren und hiesür die Genehmigung der Kgl. Kreisregierung einzuholen.
8 45.
Der Etat der Amtspflege 1892/93 wird verlesen und betragen nach demselben die
Einnahmen.6 719 ^ 38 --f
Ausgaben. . 50 339 „ 67 „
mithin das Defizit .... 43 620 29 .fl
Beschluß:
1892/93 einen Amtsschaden von 43 000 umzulegen und das Weitere aus Restmitteln zu decken.
8 46.
Zum Zweck der Bestreitung der verschiedenen Gemeinden verwilligten Beitrüge zu den Kosten von Straßenbauten rc. wird beschlossen:
Eine Schuld von 16 000 zu möglichst niederem Zinsfuß auszunehmen und dieselbe unter Anreihung an den bestehenden Schuldentilgungsplan in jährlichen Raten von 3500 ^ wieder abzutragen.
8 47.
Die Amtsvergleichungskosten pro 1891 im revidierten Betrage von 4555 ^ 26 .-s werden genehmigt.
8 48.
Bezüglich der Amtsvergleichungstaxen pro 1892/93 wird in Genehmigung des Antrags des Ausschusses b e- schlosscn:
Es bei der seitherigen Festsetzung zu belassen.