8 32.
Dem Beschluß des Amtsversammlungs-Ausschusses vom 27. Juli d. I., Prot.-Blatt 194 b, betr. die Erhöhung des Jahresbeitrags an den landwirtschaftlichen Bezirks- Verein von 300 -/Al auf 550 ^ wird mit der daselbst enthaltenen Modifikation die Genehmigung erteilt.
Der Beschluß des Amtsversammlungs-Ausschusses vom 27. Juli d. I. lautet:
Beschluß:
Dem erneuten Antrag des Oberamtstierarzts auf Gehaltserhöhung in der gestellten Form nicht zu entsprechen, dagegen zu beantragen, Daß der Beitrag der Amtskorporation für den landwirtschaftlichen Bezirks-Verein von 300 ^ auf 550 erhöht wird mit der Bestimmung, daß die Erhöhung von 250 ^ der Zuchtvichgenossenschaft zukommen und letzterer überlassen bleiben soll, hiervon den Oberamtstierarzt nach Maßgabe seiner Mühewaltung um die Zuchtviehgenossenschaft zu belohnen.
Diese Erhöhung wurde beschlossen in der Voraussetzung, daß künftig die Belohnung des Oberamtstierarzts für die in Verbindung mit der Farrenschau vorzunehmende Zuchtviehaufnahme (okr. Beschluß der Amts-Versammlung vom 20. Mai 1890 Prot.-Vl. 113) in Wegfall komme.
8 33.
Beschluß:
Dem Antrag des Amtsversammlungs-Ausschusses vom 15. Juli d. I., Prot.-Bl. 187 b um Erhöhung der Belohnung des Oberamtsbaumeisters Schuster mit der Abänderung die Genehmigung zu erteilen, daß derselbe vom 1. April d. I. ab in seiner Eigenschaft als Oberamtsbaumeister und Wasserbautechniker statt beantragter 100 ^ nun 200 Mark erhält und die Gesamt-Aufbesserung nunmehr 400 beträgt.
Der Antrag des Amtsversammlungs-Ausschusses vom 15. Juli d. I. lautet:
Bezüglich eines Gesuchs des Oberamtsbaumeisters Schuster hier um Aufbesserung wird beschlossen:
Bei der Amtsversammlung den Antrag zu stellen, daß dem Gesuch des Oberamtsbaumeisters um Aufbesserung mit der Beschränkung entsprochen wird, daß mit Rücksicht auf seine lange Dienstzeit (22 Jahre) und seine befriedigende Geschäftsführung ihm
a. in seiner Eigenschaft als Oberamtsbaumeister,
b. als Feuerlösch-Jnspektor, o. als Visitator der Blitzableiter
eine Aufbesserung von je 100 ^ zus. 300 vlL vom 1. April 1892 an verwiüigt werde.
8 34.
Publiziert werden:
a. die Rechnung der Oberamtspflege pro 1890/91,
b. die Oberamtssparkassenrechnung vom Kalenderjahr
1891,
o. die Rechnung der Krankenpflege-Versicherung vom Jahr 1891.
Eine Einsprache wurde von keiner Seite erhoben.
8 35.
Die Amts-Versammlung tritt dem Antrag des Ausschusses vom 16. Juli d. I., betr. den Austritt der Amts- Korporation aus der Tiefbauberufsgenossenschaft und Ueber- nahme der Versicherung der Korporationsstraßenarbeiter in eigene Regie mit der Maßgabe bei, daß auch, falls dies zulässig sein sollte, die Straßenarbeiter der Gemeinden mitversichert werden sollen.
Der Antrag des Amtsversammlungs-Ausschusses vom 16. Juli d. I. hat folgende Fassung:
Beschluß:
Bei der Amtsversammlung zu beantragen, bezüglich der Versicherung der Straßenwärter und sonstigen, bei der