Beschluß:

Den Antrag des Amtsversammlungs-Ausschusses vom 15. Juli d. I. betr. die Bewilligung eines Beitrags von 300 ^ an den landwirtschaftlichen Bezirks-Verein zu einer Viehprämiierung zu genehmigen.

8 29.

Gemäß dem Antrag des Amts-Versammlungs-Aus« schusses vom 15. Juli d. I. wird beschlossen:

Die in diesem Antrag aufgeführten Belohnungen für den Oberamtssparkassier mit 600 den Controleur mit 120 und den Kassendiencr mit 20 sowie Festsetzung eines Schreibmaterialien-Aversums von 10 für das Kalenderjahr 1891 zu genehmigen, ebenso den Antrag be­züglich der Erhebung von Abschlagszahlungen für das Jahr 1892.

Der Antrag des Amtsversammlungs-Ausschusses vom 15. Juli d. I. hat folgenden Inhalt:

Belohnung des Oberamtssparkassiers, des Controleurs und des Kassendieners betreffend.

Beschluß:

Bei der Amts-Versammlung folgenden Antrag zu stellen:

1) Es sollen für das Kalenderjahr 1891 folgende Be­lohnungen ausgeworfen werden:

a. dem Oberamtssparkassier .... 600 ^

b. dem Kontroleur.120

o. dem Amtsdiencr.20

ä. als Schreibmaterialien-Aversum . . 10

2) Die beiden Beamten als ermächtigt zu erklären, daß sie im Laufe des Jahrs 1892 befugt sein sollen, Ab­schlagszahlungen in Höhe der bisherigen Belohnung zu erheben.

8 30.

Die mit Beschluß des Amts-Versammlungs-Ausschusses vom 16. Juli d. I. festgesetzte Belohnung des Oberamts­pflegers Maulbetsch als Vezirkskassier für die Jnvaliditüts- und Alters-Versicherung mit 2°/o wird genehmigt.

Der Beschluß des Amts-Versammlungs-Ausschusses vom 16. Juli d. I. lautet:

Gemäß dem Gesuch des Oberamtspflegers Maulbetsch in seiner Eigenschaft als Bezirkskassier für die Jnvaliditäts- und Alters-Versicherung um Festsetzung einer Belohnung wird beschlossen:

Bei der Amts-Versammlung den Antrag zu stellen, es solle für die ganze Geschäftsführung eine Belohnung von 2°/o aus den zum Einzug gekommenen Beiträgen ge­währt werden.

8 31.

Der Antrag des Ausschusses Prot.-Bl. 187 b dem Oberamtswegmeister in Folge der Besorgung der Straßen­materialübernahme seinen Gehalt vom 1. April d. I. an von 2200 auf 3000 ^ zu erhöhen, wird mit dem ausdrücklichen Bemerken genehmigt, daß der Oberamtsweg­meister der Besorgung sämtlicher Privatgeschäfte sich zu enthalten hat und sich ausschließlich seinem Dienst widmet.

Der Antrag des Amts-Versammlungs Ausschusses vom 15. Juli d. I. enthält folgendes:

In Abänderung des Beschlusses vom 19. April d. I. wird beschlossen:

Bei der Amtsversammlung den Antrag zu stellen, den Gehalt des Oberamtswegmeisters vom I. April d. I. an von 2200 ^ auf 3000 ^ zu erhöhen mit der Bestimmung, daß ihm künftig die Besorgung der im 8 21 seiner Dienst- Instruktion vorbehaltenen Nebengeschäfte untersagt und er verpflichtet ist, um seinen Gehalt die Gemeinden und das Kgl. Oberamt in Straßenangelegenheiten unentgeltlich zu beraten.