8 20.
Bezüglich der Belohnung des Schriftführers der Amtsversammlung will die Amts-Versammlung eine Aen- derung nicht treffen.
8 21 .
Der Antrag des Amtsversammlungs-Ausschusses auf Verwilligung eines Beitrags von 40°/o zu dem Straßenbauaufwand der Gemeinde Garrweiler wird abgelehnt und von der Amtsversammlung nur '/s an dem Betrag von 39,204 genehmigt. Der Antrag des Amtsversammlungs- Ausschusses vom 27. Juli 1892 lautet:
Beschluß:
Das erneuerte Gesuch der Gemeinde Garrweiler um Erhöhung des Korporationsbcitrags zu dem Straßenbau Garrweiler—Grömbach von Vg auf SO"/» der Amtsversamm« lung mit dem Antrag vorzulegen, einen Korporationsbeitrag von 40°/» zu verwilligen.
8 22 .
Genehmigt wird der Antrag des Amts-Versammlungs- Ausschusses vom 15. Juli d. I., betreffend die Verwilligung einer Abschlagszahlung von 2000 an die Gemeinde Jselshausen und einer solchen an die Gemeinde Mindersbach von 5000 ^ zu den Kosten ihres Straßenbaues.
Gleichzeitig wird beschlossen:
Den diesen beiden Gemeinden zu verwilligenden Gesamtbeitrag auf '/» festzusetzen.
8 23.
In geheimer Abstimmung wird der Antrag des Amts- vcrsammlungs-Ausschusses auf Verwilligung eines Beitrags von 20 000 ^ zum Eisenbahnban Nagold-Altcnsteig mit 18 gegen 12 Stimmen abgelehnt;
Die geheime Abstimmung war von der Mehrheit ausdrücklich beantragt.
8 24.
Beschluß:
Dem Gesuch der Gemeinde Unterschwandors um einen Beitrag zu den Armenkosten durch Verwilligung einer Summe von 100 zu entsprechen und zwar für das Jahr 1891/92.
8 25.
Beschluß:
Dem Antrag des Amtsversammlungsousschusses gemäß, der Gemeinde Enzthal zur Einrichtung eines Telephons einen Beitrag von 80 zu verwilligen
8 26.
Der Beschluß des Amtsversammlungs-Ausschusses vom 15. Juli d. I. betr. die Erhöhung des Jahresbeitrags an den Gewerbe-Verein Nagold und Altensteig von 75 auf 100 ^ pro 1892/93 wird genehmigt.
8 27.
Der Antrag des Amtsversammlungs-Ausschusses vom 15. Juli d. I., betr. die Verwilligung von Beiträgen an einzelne Gemeinden zum Zweck der Fürsorge für die Ge- «erbelehrlinge und jugendlichen Arbeiter an Sonntagen und Einstellung einer Summe von 75 in den Etat 1892/93 wird zum Beschluß erhoben.
Der Beschluß des Amtsversammlungs-Ausschusses vom 15. Juli d. I. hat folgende Fassung:
Gemäß einem Vorschlag der Kgl. Zentralstelle für Gewerbe und Handel, betr. die Einstellung einer Position in den Etat zur Fürsorge für die Gewerbelehrlinge und jugendlichen Arbeiter an Sonntagen wird beschlossen:
Zur Verwilligung von Beiträgen an einzelne Gemeinden in der angedci'»eten Richtung 1892/93 die Summe von 75 ^ in den Etat einzustellen.