8 20.

Bezüglich der Belohnung des Schriftführers der Amtsversammlung will die Amts-Versammlung eine Aen- derung nicht treffen.

8 21 .

Der Antrag des Amtsversammlungs-Ausschusses auf Verwilligung eines Beitrags von 40°/o zu dem Straßen­bauaufwand der Gemeinde Garrweiler wird abgelehnt und von der Amtsversammlung nur '/s an dem Betrag von 39,204 genehmigt. Der Antrag des Amtsversammlungs- Ausschusses vom 27. Juli 1892 lautet:

Beschluß:

Das erneuerte Gesuch der Gemeinde Garrweiler um Erhöhung des Korporationsbcitrags zu dem Straßenbau GarrweilerGrömbach von Vg auf SO"/» der Amtsversamm« lung mit dem Antrag vorzulegen, einen Korporationsbeitrag von 40°/» zu verwilligen.

8 22 .

Genehmigt wird der Antrag des Amts-Versammlungs- Ausschusses vom 15. Juli d. I., betreffend die Verwilligung einer Abschlagszahlung von 2000 an die Gemeinde Jselshausen und einer solchen an die Gemeinde Minders­bach von 5000 ^ zu den Kosten ihres Straßenbaues.

Gleichzeitig wird beschlossen:

Den diesen beiden Gemeinden zu verwilligenden Ge­samtbeitrag auf '/» festzusetzen.

8 23.

In geheimer Abstimmung wird der Antrag des Amts- vcrsammlungs-Ausschusses auf Verwilligung eines Beitrags von 20 000 ^ zum Eisenbahnban Nagold-Altcnsteig mit 18 gegen 12 Stimmen abgelehnt;

Die geheime Abstimmung war von der Mehrheit aus­drücklich beantragt.

8 24.

Beschluß:

Dem Gesuch der Gemeinde Unterschwandors um einen Beitrag zu den Armenkosten durch Verwilligung einer Summe von 100 zu entsprechen und zwar für das Jahr 1891/92.

8 25.

Beschluß:

Dem Antrag des Amtsversammlungsousschusses gemäß, der Gemeinde Enzthal zur Einrichtung eines Telephons einen Beitrag von 80 zu verwilligen

8 26.

Der Beschluß des Amtsversammlungs-Ausschusses vom 15. Juli d. I. betr. die Erhöhung des Jahresbeitrags an den Gewerbe-Verein Nagold und Altensteig von 75 auf 100 ^ pro 1892/93 wird genehmigt.

8 27.

Der Antrag des Amtsversammlungs-Ausschusses vom 15. Juli d. I., betr. die Verwilligung von Beiträgen an einzelne Gemeinden zum Zweck der Fürsorge für die Ge- «erbelehrlinge und jugendlichen Arbeiter an Sonntagen und Einstellung einer Summe von 75 in den Etat 1892/93 wird zum Beschluß erhoben.

Der Beschluß des Amtsversammlungs-Ausschusses vom 15. Juli d. I. hat folgende Fassung:

Gemäß einem Vorschlag der Kgl. Zentralstelle für Gewerbe und Handel, betr. die Einstellung einer Position in den Etat zur Fürsorge für die Gewerbelehrlinge und jugendlichen Arbeiter an Sonntagen wird beschlossen:

Zur Verwilligung von Beiträgen an einzelne Ge­meinden in der angedci'»eten Richtung 1892/93 die Summe von 75 ^ in den Etat einzustellen.