8 . 5 .

Als Teputirter zur Berathuug der allgemeinen An­gelegenheiten der Ccbäudc-Brandversichcrungs-Änstalt wurde gewählt:

Christian Schuster, Werkmeister und Bezirks-Feucr- lösch-Jnspektor in Nagold.

8 - «-

Als Sachverständige Schätzer für Hagelschadens-Ab­schätzung wurden gewählt:

1s Schultheis; Gänßle in Walddorf,

2) Schultheis; Wurst in Gültlingcu,

3 s Rathsschreibcr Widmaun in Gültliugeu,

4s Gemcinderath Rapp hier,

5s Gemeinderath Merkte hier,

6s Pslugwirth Gutekunst hier,

7) Schultheis; Dürr in Warth,

8s Rößleswirth Rucfs in Spielbcrg.

8 - 7 -

Wahl der Vertrauens-Männer zur Wahl der Schöffen und Gefchworenen.

klcach 8 40 und 87 des Gcrichtsverfassungsgesetzes vom' 27. Januar 1877 (Reichs-Gesetzblatt S. 49 und 58) tritt alljährlich bei dem Amtsgericht ein Ausschuß zusammen, welcher aus dem Amtsrichter als Vorsitzender und einem von der Landesregierung zu bestimmenden Staats-Verwal- tnngsbcamteu, sowie 7 Vertrauens-Männern als Beisitzer besteht und welchem die Entscheidung über gegen die Schöffen- und Geschworcneu-Urlisten erhobenen Einsprachen und die Wahl der Schöffen und Geschworenen obliegt.

In Gemäßheit Art. 20 des Württemb. Ausführungs- Gesetzes zum Gerichtsverfassungs-Gesetz vom 24. Januar 1879, Regg.-Bl. S. 3, wurden nun als Vertrauens-Männer gewählt: 1s Stadtschultheiß Engel hier,

2s Schultheiß Gänßle in Walddorf,

3s Amtsuotar Dengler in Altensteig,

4s Stadtschultheiß Krauß in Hniterbach,

6) Verwaltungs-Aktuar Wurst hier,

6s Schultheiß Mast in Alteusteig Dorf,

7s Schultheiß Gärtner in Sulz.

8- 8.

Amtskörperfchafts-Etat Pro 1884 85.

Der vom Amtspfleger entworfene, vom Oberamt ge­prüfte und vom Amtsversammluugs-Ausschuß berathene Etat der Amtskorporation ergibt:

Einnahmen.3015 -/U. 43

Ausgaben (einschließlich der 6304 74 L betragenden Amtsvergleich­ungskosten) . 35967 19 L

somit Unzulänglichkeit .... 32951 76 L

Nach geschehener Berathuug wurde bcschlo s sen:

den vorliegenden Etat gut zu heißen, einen Amtsschadcn von 33 000 umzulegen und hiezu höhere Genehmigung ein­zuholen.

8- 9.

Regulirrmg der Amtsvergleichungs-Taxeii.

Nach der Bekanntmachung des Reichskanzler-Amts vom 20. Dezember 1883 (Reggsbl. 1884 S. 3s sind die Ver- gütungssütze für die Natural-Berpflegung der bewaffneten Macht im Frieden für das Jahr 1884 dahin festgcstellt worden, daß an Vergütung für Manu und Tag zu gewäh­ren ist: