Kranken, ob reich oder arm, bei Tag und bei Nacht auf Anrufen feine Hilfe angedeihen zu lassen. Beiderseits wird sich vierteljährige Aufkündigung Vorbehalten.
Der Zeitpunkt, von welchem an vorstehender Beschluß zur Ausführung kommt, wird seiner Zeit im Amtsblatt bekannt gemacht werden.
8 - 11 .
Wahl -es Distrikts-Arztes in Altensteig.
Stadtarzt mell. I)i-. Gustav Appenzeller in Altensteig wurde unter denselben Bedingungen und Besoldungsverhältnissen wie sein Vorgänger mit Stimmen-Einheit zum Distrikts- Arzt daselbst gewühlt.
8 - 12 .
Auf das Gesuch der Stadtgcmeinde Nagold um Ver- willignng eines Beitrags von jährlichen 300 -4L zur Besoldung des Stadtarztes wird
beschlossen:
nach Lage der Verhältnisse demselben nicht zu entsprechen.
8- 13.
Naturalverpflegung armer Reisender.
Ter von dem Amtsversammlungs-Ansschuß gestellte Antrag wurde von der Plcnar-Vcrsammlung einstimmig zum B e s ch l u ß
erhoben und ein Bezirksstatut festgestcllt mit folgenden Haupt- bcstimmungen:
1) Die Natural-Berpflegung armer Reisender wird, wie bisher, in widerruflicher Weise ans Kosten der Amtskorporation beibehalten, nach Maßgabe des von der Amtsversammlung festgesetzten Bezirksstatuts.
2) Als Verpfleguugsstativuen werden bestimmt:
Nagold, Alteusteig Stadt, Haiterbach, Euzthal und Wildberg.
3) Die Abgabe von Bekleidungsstücken, Nvthfälle ausgenommen, geschieht nur in der Station Nagold.
4) Für Abgabe der Anweisungen auf Verpflegung werden folgende durch öffentlichen Anschlag am Rathhaus kund zu gebende Stunden festgesetzt und zwar:
für das Mittagessen von 11—12 Uhr Mittags, Ii) für das Abendessen, Nachtquartier und Frühstück: Sommers von 0—7 Uhr Abends,
Winters von 4—5 Uhr Abends,
Vesper wird keines verabreicht.
5) Auf den Stationen Nagold, Altensteig, Haiterbach und Wildberg bleibe», wie bisher, Arbcits-Nachweisungs- Bureau bestehen.
6) Sämmtlichen Polizeibehörden die strengste Wachsamkeit gegenüber den arbeitslos umhcrziehenden, nicht mit genügenden Legitimations-Papieren versehenen unbemittelten Reisenden in Gemäßheit II und III des Mini- stcrial-Erlasses vom 2. Februar 1884, betr. Maßregeln zur Bekämpfung des Vagautenthnms, zur Pflicht zu machen.
Das Bczirksstatnt Witt mit I. Juli 1884 in Kraft. Zur Beurkundung:
K. Oberamt
Küntner.