Kranken, ob reich oder arm, bei Tag und bei Nacht auf Anrufen feine Hilfe angedeihen zu lassen. Beiderseits wird sich vierteljährige Aufkündigung Vor­behalten.

Der Zeitpunkt, von welchem an vorstehender Beschluß zur Ausführung kommt, wird seiner Zeit im Amtsblatt be­kannt gemacht werden.

8 - 11 .

Wahl -es Distrikts-Arztes in Altensteig.

Stadtarzt mell. I)i-. Gustav Appenzeller in Altensteig wurde unter denselben Bedingungen und Besoldungsverhält­nissen wie sein Vorgänger mit Stimmen-Einheit zum Distrikts- Arzt daselbst gewühlt.

8 - 12 .

Auf das Gesuch der Stadtgcmeinde Nagold um Ver- willignng eines Beitrags von jährlichen 300 -4L zur Besol­dung des Stadtarztes wird

beschlossen:

nach Lage der Verhältnisse demselben nicht zu entsprechen.

8- 13.

Naturalverpflegung armer Reisender.

Ter von dem Amtsversammlungs-Ansschuß gestellte Antrag wurde von der Plcnar-Vcrsammlung einstimmig zum B e s ch l u ß

erhoben und ein Bezirksstatut festgestcllt mit folgenden Haupt- bcstimmungen:

1) Die Natural-Berpflegung armer Reisender wird, wie bisher, in widerruflicher Weise ans Kosten der Amts­korporation beibehalten, nach Maßgabe des von der Amtsversammlung festgesetzten Bezirksstatuts.

2) Als Verpfleguugsstativuen werden bestimmt:

Nagold, Alteusteig Stadt, Haiterbach, Euzthal und Wildberg.

3) Die Abgabe von Bekleidungsstücken, Nvthfälle aus­genommen, geschieht nur in der Station Nagold.

4) Für Abgabe der Anweisungen auf Verpflegung werden folgende durch öffentlichen Anschlag am Rathhaus kund zu gebende Stunden festgesetzt und zwar:

für das Mittagessen von 1112 Uhr Mittags, Ii) für das Abendessen, Nachtquartier und Frühstück: Sommers von 07 Uhr Abends,

Winters von 45 Uhr Abends,

Vesper wird keines verabreicht.

5) Auf den Stationen Nagold, Altensteig, Haiterbach und Wildberg bleibe», wie bisher, Arbcits-Nachweisungs- Bureau bestehen.

6) Sämmtlichen Polizeibehörden die strengste Wachsamkeit gegenüber den arbeitslos umhcrziehenden, nicht mit ge­nügenden Legitimations-Papieren versehenen unbemit­telten Reisenden in Gemäßheit II und III des Mini- stcrial-Erlasses vom 2. Februar 1884, betr. Maßregeln zur Bekämpfung des Vagautenthnms, zur Pflicht zu machen.

Das Bczirksstatnt Witt mit I. Juli 1884 in Kraft. Zur Beurkundung:

K. Oberamt

Küntner.