nähme der jährlichen Farrenschau ohne besondere Anrechnung an Diäten und Reisekosten verpflichtet ist.
8 - 8 .
Als Bezirksschätzer bei der Gewerbc-Katastrirung sind nach Art. 7 des Steuergesetzcs vom 28. April 1873 auf das Jahr 1. April 1884/87 12 Sachverständige zu wählen.
Gewühlt wurden:
1) Karl Sann Wald, Fabrikant hier,
2) Gemeinderath Merkte hier,
3> Leonhardt Kapp, Tuchmacher und Gemeinderath hier,
4) Ernst Schüttle, Kaufmann in Ebhausen,
5) Schultheis; Riethmüller in Ebhausen,
0) Johannes Schuon, Stricker und Gemeinderath hier,
7) Johannes Beck, Rothgerber in Altcnstaig,
8> res. Stadtpfleger Reichert in Wildberg,
9) Kupserschmid Roller in Altenstaig,
10) Gemeinderath Mühlebesitzer Rapp in Haiterbach,
11) Hirschwirth Kleiner in Gültlingen,
12> Schultheis; Theurer von Spielberg.
8- 9.
Amtskörperschafts-Etat Pro 1883 84.
Der vom Amtspfleger entworfene, vom Oberamt geprüfte und vom Aintsversammluiigs-Ausschus; berathene Etat der Amtskörperschaft ergibt:
Einnahmen. 3000 28 ^
Ausgaben (einschließlich der 6247 -46,
52 L betragenden Amtsvergleich-
ungskosten). 35198 vkL 35 L
somit Unzulänglichkeit . . . . 32198 ^ 7 ^
Nach geschehener Berathung wurde beschlossen:
den vorliegenden Etat gutzuhcißen und einen Amtsschaden von 32 000 -4L umzulegen und hiezu höhere Genehmigung cinzuholen.
8- 10.
Regulirung der Amtsvergleichungs-Taxen.
Nach der Bekanntmachung des Reichskanzleramts vom 16. Dezember 1882 (Regsbl. 1883 S. 2) sind die Vergütungssätze für die Natural-Verpflegung der bewaffneten Macht im Frieden für das Jahr 1883 dahin festgestellt worden, das; an Vergütung für Mann und Tag zu gewähren ist:
mit Brot ohne Brot
a) für die volle Tagcskost ... 80 L 65 L
b) für die Mittagskost .... 49 „ 35 „
<;) für die Abendkost.25 „ 20 „
ä) für die Morgenkost .... 15 „ 10 „
Die Amtsvcrsammlung
b e s ch ließt:
wie fernd, unter der Voraussetzung, daß auch von den betreffenden Gemeinden eine entsprechende Vergütung gewährt wird, zu obigen Vergütnngssätzeu zuzuschießen und zwar täglich:
a) für Dach und Fach pro Manu.20 ^
b) für Offiziere ohne Unterschied des Grades . 30 „
o) für Stallmiethc pro Pferd.20 „