nähme der jährlichen Farrenschau ohne besondere Anrechnung an Diäten und Reisekosten verpflichtet ist.

8 - 8 .

Als Bezirksschätzer bei der Gewerbc-Katastrirung sind nach Art. 7 des Steuergesetzcs vom 28. April 1873 auf das Jahr 1. April 1884/87 12 Sachverständige zu wählen.

Gewühlt wurden:

1) Karl Sann Wald, Fabrikant hier,

2) Gemeinderath Merkte hier,

3> Leonhardt Kapp, Tuchmacher und Gemeinderath hier,

4) Ernst Schüttle, Kaufmann in Ebhausen,

5) Schultheis; Riethmüller in Ebhausen,

0) Johannes Schuon, Stricker und Gemeinderath hier,

7) Johannes Beck, Rothgerber in Altcnstaig,

8> res. Stadtpfleger Reichert in Wildberg,

9) Kupserschmid Roller in Altenstaig,

10) Gemeinderath Mühlebesitzer Rapp in Haiterbach,

11) Hirschwirth Kleiner in Gültlingen,

12> Schultheis; Theurer von Spielberg.

8- 9.

Amtskörperschafts-Etat Pro 1883 84.

Der vom Amtspfleger entworfene, vom Oberamt ge­prüfte und vom Aintsversammluiigs-Ausschus; berathene Etat der Amtskörperschaft ergibt:

Einnahmen. 3000 28 ^

Ausgaben (einschließlich der 6247 -46,

52 L betragenden Amtsvergleich-

ungskosten). 35198 vkL 35 L

somit Unzulänglichkeit . . . . 32198 ^ 7 ^

Nach geschehener Berathung wurde beschlossen:

den vorliegenden Etat gutzuhcißen und einen Amtsschaden von 32 000 -4L umzulegen und hiezu höhere Genehmigung cinzuholen.

8- 10.

Regulirung der Amtsvergleichungs-Taxen.

Nach der Bekanntmachung des Reichskanzleramts vom 16. Dezember 1882 (Regsbl. 1883 S. 2) sind die Ver­gütungssätze für die Natural-Verpflegung der bewaffneten Macht im Frieden für das Jahr 1883 dahin festgestellt worden, das; an Vergütung für Mann und Tag zu ge­währen ist:

mit Brot ohne Brot

a) für die volle Tagcskost ... 80 L 65 L

b) für die Mittagskost .... 49 35

<;) für die Abendkost.25 20

ä) für die Morgenkost .... 15 10

Die Amtsvcrsammlung

b e s ch ließt:

wie fernd, unter der Voraussetzung, daß auch von den be­treffenden Gemeinden eine entsprechende Vergütung gewährt wird, zu obigen Vergütnngssätzeu zuzuschießen und zwar täglich:

a) für Dach und Fach pro Manu.20 ^

b) für Offiziere ohne Unterschied des Grades . 30

o) für Stallmiethc pro Pferd.20