8. 4.
Als Deputirter zur Berathung der allgemeinen Angelegenheiten der Gebäude-Brandversicherungs-Anstalt wurde gewählt:
Christian Schuster, Werkmeister und Bezirks-Feuer- lvsch-Jnspcktor in Nagold.
8- 5.
Als^ sachverständige Schätzer für HagelschadenS-Ab- schätzUNg wurden gewühlt:
1) Schultheis; Gäußle in Walddorf,
2) Schultheis; Wurst in Gültliugen,
3'> Rathsschreiber Widmann in Gültliugen,
4) Gemeinderath Rapp hier,
5) Pslugwirth Gntckunst hier,
6) Gemeinderath Merkte hier,
7) Schultheiß Dürr in Warth,
8) Rößleswirth Rueff in Spielberg.
8 - 6 .
Wahl der Vertrauens-Männer zur Wahl der Schöffen und Geschworenen.
Nach K 40 und 87 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 «Reichs-Gesetzblatt S. 49 und 58) tritt alljährlich bei dem Amtsgericht ein Ausschuß zusammen, welcher ans dem Amtsrichter als Vorsitzenden und einem von der Landesregierung zu bestimmenden Staats-Berwal- tungsbeamten, sowie 7 Vertrauens-Männern als Beisitzer besteht, und welchem die Entscheidung über gegen die Schöffen- und Geschworenen-Urlisten erhobenen Einsprachen und die Wahl der Schöffen und Geschworenen obliegt.
In Gemäßheit Art. 20 des Württemb. Ausführungs- Gesetzes zum Gerichtsverfassungs-Gesetz vom 24. Januar 1879, Regg.-Bl. S. 108, wurden nun als Vertrauens- Männer gewühlt:
1) Stadtschultheiß Engel hier,
2) Schultheiß Gäußle in Walddorf,
3) Amtsnotar Dengler in Altenstaig,
4) Stadtschultheiß Krauß in Haiterbach,
5) Verwaltungs-Aktuar Wurst hier,
61 Schultheiß Mast in Altenstaig Dorf,
7) Schultheiß Gärtner in Sulz.
8 - 7 -
Gemäs Art. 8 des Gesetzes, betreffend die Farren- haltung, vom 16. Juni 1882 wurden für die Jahre 1. Mai 1883/84, 1884/85 und 1885/86 als Vorstand der Farren- schau-Commission:
der Oberamts-Thierarzt Wallraff hier, und als Stellvertreter:
Hirschwirth und Oekonom Guoth in Effringen gewählt.
Die übrigen Mitglieder und Stellvertreter sind vom Ausschuß des landwirthschaftlichen Vereins gewählt worden.
Die Farrenschau soll für die Zukunft im Monat Mai stattfinden und längstens bis Mitte Juni beendigt sein.
Die Mitglieder sollen die in Z. 26 der Vollzugs-Verfügung zu dem Gesetz über die Farrenhaltung vom 16. Juni 1882 stipulirteu Diäten und Reisekosten erhalten, wogegen für den derzeitigen Vorstand der Farren-Commission solche in Wegfall kommen, da er nach seinen; Dienstvertrag zu Bor-