8. 11.
Auf das Gesuch der Oberfeuerschauer Blum's Wtw. in Nagold um Fortverwilligung ihres bisherigen Gratials von 120 vIL bis Ende der Ausbildung ihres jüngsten Sohnes als Volksschnllehrcr wird dem Antrag des Amtsversamm- lungs-Ausschusses gemäs
beschlossen:
das angebrachte Gesuch abzuweiscn, dagegen der Oberfeuerschauer Blum's Wtw. zu Ausbildung ihres Sohnes als Volksschullehrer bis zu dessen zurückgelegtem 19. Lebensjahr von 1883/84 ab einen Beitrag von jährlichen 60 zu verwilligen.
8- 12.
Auf das Gesuch des Gewerbe-Vereins in Altenstaig Stadt um Erhöhung des bisherigen Beitrags wird beschlossen:
den Beitrag von bisherigen 50 von 1883/84 ab auf jährliche 75 zu erhöhen.
8 - 13 -
Die Eingabe des Bezirkswvhlthätigkeits-Bereins vom 1. Mai d. I.,
betreffend die Gründung einer Oberamtssparkasse, insbesondere zum Zweck der Ablieferung und nutzbringenden Anlegung der Pfennigsparkassengelder, wird zur Kenntniß der Versammlung gebracht.
Die Zweckmäßigkeit einer solchen Anstalt für die Interessen der Pfennigsparkasse» des Bezirks wird anerkannt.
In Betracht jedoch, daß die Mißwirthschaft des früheren Oberamtspflegers und Oberamtssparkassiers und die der Ober- amtskvrporation hiednrch entstandenen Ungelegenheiten und Nachtheile noch in frischer Erinnerung sind, in fernerem Betracht, daß die Amtspflege nicht immer in der Lage ist, die ihr heimbezahlten Aktiv-Capitalien zu dem landläufigen Zinsfuß wieder auszuleihen, vielmehr genöthigt ist, Staats-Obligationen zu niederem Zinsfuß zu erwerben, die Oberamtssparkasse keine Gelegenheit hätte, die ihr zufließenden Psennig- sparkassengclder zu einem entsprechenden Zinsfuß auszuleihen und der Oberamts-Corporation durch Gründung einer solchen Anstalt, abgesehen von der großen Verantwortlichkeit der Verwaltungs-Organe, nur größere Kosten entstehen würden, während auf große Sparsamkeit Bedacht zu nehmen ist und endlich in Betracht, daß es bisher nicht an Gelegenheit gefehlt hat, die Sparkassen-Einlagen bei andern Geld-Instituten zn 4—4'/z °/n nutzbringend anzulegen, was zu leisten die Oberamtssparkasse kaum in der Lage wäre, wird einstimmig b e s ch loss e n:
auf das Ansinnen des Bezirkswohlthütigkeits-Bereins nicht einzugehen.
Zur Beurkundung:
K. Oberamt
KünLner.