Hans Schabert · Die alten Holzgerechtigkeiten im Calwer Wald Die Zwerenberger wollten mehr: Laut Beschluss des Gemeinderats vom 12. Februar 1876 wandten sie sich an das königliche Oberamt mit der Klage, das königliche Forstamt Altensteig weise ihr Begehren nach der kostenlosen Lieferung von Bau-, Sägeholz und Holz für Viehkrippen ab. Gemeinsam hatten das damit verbundene Ersu­chen, diese Entscheidung zu korrigieren, Schult­heiß Wolf und Bürgermeister(so die damalige Bezeichnung des Kassenverwalters) Ottmar mit den Mitgliedern des Bürgerausschusses und des Gemeinderats unterzeichnet. Die Antwort spricht für sich, wenn es heißt:Der gehorsamst unter­zeichnete Gemeinderath erlaubt sich in nachste­hender Sache beschwerlich zu fallen. Es wird dann ausgeführt, dass dies nur gegen Kostenersatz möglich sei. Auch weiterer Schriftverkehr zeigt kein Nachgeben übergeordneter Stellen, die auf 33 Jahre vorher getroffene Festlegungen verweisen. Die förmliche Abfindung der Nachfahren der Nutzungsberechtigten 16 Lehensnehmer und neun Taglöhner Zwerenbergs was Waldnut­zungen betraf, erfolgte nach den im Gemeinde­archiv Neuweiler erhaltenen Unterlagen und Urkunden mit der endgültigen Zuteilung von Waldparzellen am 17. Juni 1850. Das Protokoll bestätigt,daß somit nun die Abfindung der einstigen Nutzungs-Berechtigten für alle und jede vorrechtlichen Ansprüche im Genuße bür­Mit ihren Unter­schriften bestätigten 1850 in Zwerenberg die als Nachfahren der Lehensnehmer und Taglöhner berechtigten Eigentümer in dieser Urkunde die Ablösung ihrer alten Rechte durch Waldeigentum. 68