Hans Schabert · Die alten Holzgerechtigkeiten im Calwer WaldDie Zwerenberger wollten mehr: Laut Beschlussdes Gemeinderats vom 12. Februar 1876 wandtensie sich an das königliche Oberamt mit der Klage,das königliche Forstamt Altensteig weise ihrBegehren nach der kostenlosen Lieferung vonBau-, Sägeholz und Holz für Viehkrippen ab.Gemeinsam hatten das damit verbundene Ersuchen, diese Entscheidung zu korrigieren, Schultheiß Wolf und Bürgermeister(so die damaligeBezeichnung des Kassenverwalters) Ottmar mitden Mitgliedern des Bürgerausschusses und desGemeinderats unterzeichnet. Die Antwort sprichtfür sich, wenn es heißt:„Der gehorsamst unterzeichnete Gemeinderath erlaubt sich in nachstehender Sache beschwerlich zu fallen.“ Es wirddann ausgeführt, dass dies nur gegen Kostenersatzmöglich sei. Auch weiterer Schriftverkehr zeigtkein Nachgeben übergeordneter Stellen, die auf33 Jahre vorher getroffene Festlegungen verweisen.Die förmliche Abfindung der Nachfahren derNutzungsberechtigten 16 Lehensnehmer undneun Taglöhner Zwerenbergs was Waldnutzungen betraf, erfolgte nach den im Gemeindearchiv Neuweiler erhaltenen Unterlagen undUrkunden mit der endgültigen Zuteilung vonWaldparzellen am 17. Juni 1850. Das Protokollbestätigt,„daß somit nun die Abfindung dereinstigen Nutzungs-Berechtigten für alle undjede vorrechtlichen Ansprüche im Genuße bürMit ihren Unterschriften bestätigten1850 in Zwerenbergdie als Nachfahren derLehensnehmer undTaglöhner berechtigtenEigentümer in dieserUrkunde die Ablösungihrer alten Rechtedurch Waldeigentum.68