auch verwandtschaftlichen Umkreis. Es sind dies Pfarrer Konrad von Bulach, Johannes Phairrer von Zavelstein, der Calwer Bürger Konrad genannt Rüdiger und Konrad genannt Tiibel. Der Aus­steller, Pfarrer Konrad und die Stadt Calw siegeln. Leider hängt heute der Urkunde nur noch ein Wachssiegel an, und ihr unterer Teil ist zerrissen. Uber die Herkunft dieser Güter lässt Pfarrer Fail­schelin keinen Zweifel aufkommen. Er hatte sie gekauft, "rehte und redelicher", vom Abt und Kon­vent des Benediktinerklosters St. Georgen. Mit dieser wichtigen Information verstehen wir plötz­lich die Besitzangaben in Papsturkunden des 12. Jahrhunderts. Denn in den Jahren 1139s und 1179u bestätigen die Päpste Innozenz II. und Alexander IIL den Besitz des Klosters in Gaugenwald. Dass Aichhalden und der Grashart nicht genannt wer­den, braucht uns nicht zu irritieren. In solchen Besitzbestätigungen war es oft üblich, dass ein Ortsname für mehrere Örtlichkeiten stand.In den Nennungen von 1139 und 1179 sind deshalb Aich­halden und der Grashart mitgemeint, obwohl sie nicht gesondert aufgeführt sind. Bei allen drei Ort­lichkeiten handelt es sich um einen einheitlich strukturierten Besitzkomplex, wie noch zt zeigen sein wird, der zwischen 1085 und 1139 dem Klo­ster vermacht wurde. Wer hat diesen Besitz dem Kloster übereignet? In wessen Eigentum stand er vor Gründung des Klosters? Diese Fragen können wir aus der schriftlichen Uberlieferung allein nicht beantworten.Wir müs­sen dazu erst einmal diese Güter kartographisch lokalisieren und ihre Besitz­und Rechtsstruktur vom Primärkataster und der lJrnummernkarte aus parzellengenau erforschen. 4. Der Klosterbesitz und seine Infrastruktur Nach dem Tode des Pfarrers Failschelin fielen die Güter in Gaugenwald, im Grashart und in Aich­halden tatsächlich an Hirsau. Dabei wird auch der Vermächtnisbrief von t337 erwähnt7. "Von dem Wald und anderen Gütern, genannt Graswald und Guckenwald", taucht aber im 15. Jahrhundert plötz­lich das Dominikanerinnenkloster Reuthin bei Wildberg als Miteigentümerin aufl. Abb. 1 Ubersichtskarte der Besitzungen des Klosters St. Georgen im heutigen Landkreis Calw. schließlich 1401 an das Kloster Reuthin'o. Hein­rich von Fautsberg und der Schultheiß vonAlten­steig hatten l3l2 den Grashart bei Ebershardt ebenfalls diesem Kloster käuflich überlassen. Heinrich von Fautsberg beschreibt in diesem Kauf­vertrag seinen Anteil als "ein reht aigen... mit waid, mit wasser, veld und holz, gebaut und ungebaut, was dazugehört, es sei klein oder groß..."". DiesenVerkäufen ist zu entnehmen, dass die Besit­zuLr.gen des Klosters St. Georgen in Gaugenwald und im Grashart mit den Eigengütern der Vögte von Wöllhausen vermengt waren. Sie konnten d aher bei B e sitzübertragunge n nicht sp ezifiziert aufgeführt werden. Als durch die Zunahme der Bewaldung, in Folge derWüstungsphase, die Feld­güter restlos verschwanden, waren Gütertren­nungen praktisch unmöglich. Die beiden Klöster Hirsau und Reuthin verglichen sich daher als neue Besitzer in der Weise, dass die Wälder fortan Reut­hin gehörten, dieses aber an Hirsau eine jährliche Abgabe von 1 Pfund 5 Schilling Heller zahltet2. Was war geschehen? Schon 1308 hatte Hug von Berneck seinen Zehnt­anteil aus dem Walde zu Gaugenwald, Martins­moos und Wart privat verkaufte. Uber die Witwe des Hilpolt Ebershardt gelangte dieser Besitz Auch inAichhalden war der Klosterbesitz von St. Georgen von den Eigengütern der Vögte von Wöllhausen eingeschlossen. Doch waren es hier Lehengüter, die sich klar abgrenzenließen. Ohne Oberweiler bestand Aichhalden vor der Wüstungs­periode aus 18 Lehen". Davon gehörten zweizlur 32