55-jährigenWildbergers Claus Jäger von 1509 er­fahren wir, dass dieser dem Wilhelm von Urbach zehn Jahre lang diente, davon die ersten sechs in Altensteig, ,,das ain Jar darnach zuo nagelt, unnd die Druw letsten Jar zro wilperg"." Diese Umzüge nach Nagold und Wildberg standen sicherlich in Zusammenhang mit seiner Funktion als würt­tembergischer Vogt für diese beiden württember­gischen Amter, nachgewiesen um die Jahreswen­de 1476177.30 Bereits 1468 scheint er in das hohe Amt eines württembergischen Rats gerückt zu sein.3' Die Vogteien in Nagold und Wildberg hat­te er wohl über mehrere Jahre ausgeübt, da er in den beiden Städten mindestens vier Jahre lang wohnte. Sicherlich stellte er in dieser Zeit Hans Pfuser als seinen Amtmann in Altensteig ein. Der bereits erwähnte Claus Jäger bemerkte dazu 1509: ,,Kamme wilhelm von Urbach wider (= weg) von Altenstaig unnd gen nagolt uff das Schloß, unnd kemme der pfuser gen altenstaig als ein vogt." Spätestens im Dezember 1486 residierte Wilhelm von Urbach wieder in Altensteig.3'z Die Kundschaften enthalten darüber hinaus noch mehr zur Person Wilhelms von Urbach, darunter auch eine für seine Persönlichkeit aufschlussreiche und pikante Geschichte, nämlich die eines Tot­schlags. Laut mehreren Aussagen erstach Wil­helm in den Streitigkeiten mit Hans von Gültlin­gen dessen berittenen Knecht Hans33. Der Verlauf und Hintergrund dieserTat sind leider nicht über­liefert, doch wurde die Auseinandersetzung mit den Gültlingern von Wilhelm von Urbach nicht nur mit Gewalttätigkeit, sondern auch mit einer gewissen Hintertriebenheit geführt. So wies Wil­helm mehrmals seine Knechte an, im Bernecker Thann mit den strittigen Jagdrechten ein abge­zäuntes Jagdareal, einen so genanntenHag,zt machen, ,,Sie sölten sölichs still unnd haimlich thuon".3aAls sich rm1493 der Uberberger Conrat Hirt als Heselbronner Hirte wegen einer Schlä­gerei mit dem Zumweiler Hirten schuldig machte, entstand die rechtliche Streitigkeit, ob Heinrich von Gültlingen als Überberger Dorfherr oder Wilhelm von Urbach das fällige Strafgeld, den so genannten Frevel, einziehen durfte. Nachdem der sicherlich nicht vermögende Conrat Hirt bereits in Berneck zu einem Frevel verurteilt wurde, die­sen aber noch nicht bezahlte hatte, wurde er bei seiner Hirtentätigkeit im Uberberger Wald von Wilhelms Knechten verhaftet und nach Alten­steig gebracht, wo er ebenfalls zu einem Frevel verurteilt wurde. Wilhelm von Urbach bestand auf der Bezahlung des Bußgelds, das der arme Conrat wegen Mittellosigkeit nicht aufbringen konnte und daher durch Botenlöhne abverdienen musste. Um eine weitere Eskalation in dieser Sache zu vermeiden, schickte Wilhelm den gültlin­gischen lJntertanen Conrat kurzerhand zur Toch­ter nach Sasbach, wovon dieser jedoch na.ch einem halben Jahr wieder zu seinemWeib nach Uberberg zurückkehrte und sich wieder mit der Forderung des gültlingischen Frevels konfrontiert sah." ZamTod von Wilhelm von Urbach Eine weitere Neuigkeit über Wilhelm von Urbach betrifft dessen Tod. Von dem aus Altensteig stam­menden Bernhart Lttz erfahren wir in dessen Kundschaft von 1509, dass er elf Jahre lang Wil­helm von Urbach diente, und zwar in dessen letzten Jahren ,,so Lanng biß derselbs Junckher wilhelm zu Offenpurg tods verscheyden sy".'u Wilhelm starb also nicht in Altensteig, sondern in Offen­burg. Bislang wurde sein Tod im Zeitraum zwi­schen dem 4.11.1493 und dem 1.5.2.1494 datiert (siehe oben). Es könnte aber sein, dass er doch um einige Monate früher starb, da nach einer unbe­glaubigten Kopie Wilhelm von Urbach bereits am 30. Sept.1493 als ,,selig" bezeichnet wurde." Interessanterweise hat sich die Geschichtsschrei­bung bislang nicht mit der Frage beschäftigt, wann diese Pfandschaft aufhörte. Es wurde immer angenommen, dass diese mit dem Tod Wilhelms von Urbach endete. Doch normalerweise enden Pfandschaften mit der Rückzahlung der Schul­densumme durch den Schuldner;als Vermögens­titel waren (und sind) Pfandschaften natürlich vererbbar. So wundert es nicht, dass die Schlich­tungsurkunde vom 1,5.2.1494 zwischen Wörners­berg und dem zumAltensteigerAmt gehörenden Spielberg von der verwitweten Tochter Wilhelms, nämlich Elisabeth von Urbach (verwitwete Bach), besiegelt wurde, d.h. hier bestand die Pfandschaft also noch. Ansonsten wäre hier ein neu einge­setzter badischer Amtmann zuständig gewesen. Wann wurde aber dann die Pfandschaft beendet? Nach dem hier Dargelegten scheint es durchaus möglich zu sein, dass Jerg vom Bach als Enkel Wilhelms auch die Altensteiger Pfandschaft erbte und zu Beginn des 16. Jahrhunderts als Pfandherr in Altensteig agierte. Dagegen spricht allerdings, dass Jerg in den Kundschaften im Gegensatz zl seinem Großvater nie als Pfandherr beschrieben worden ist. Dank einer kleinen Notiz aus einem alten badi­schen Archivverzeichnis können wir das Ende dieser Pfandschaft ganz exakt angeben. Bereits am 14. l|därz 1494 quittierte Elisabeth von Urbach dem badischen Markgrafen Christoph die ,,Lo­sung von Altensteyg auch des Burgelts, so in dem 28