55-jährigenWildbergers Claus Jäger von 1509 erfahren wir, dass dieser dem Wilhelm von Urbach zehn Jahre lang diente, davon die ersten sechs in Altensteig, ,,das ain Jar darnach zuo nagelt, unnd die Druw letsten Jar zro wilperg"." Diese Umzüge nach Nagold und Wildberg standen sicherlich in Zusammenhang mit seiner Funktion als württembergischer Vogt für diese beiden württembergischen Amter, nachgewiesen um die Jahreswende 1476177.30 Bereits 1468 scheint er in das hohe Amt eines württembergischen Rats gerückt zu sein.3' Die Vogteien in Nagold und Wildberg hatte er wohl über mehrere Jahre ausgeübt, da er in den beiden Städten mindestens vier Jahre lang wohnte. Sicherlich stellte er in dieser Zeit Hans Pfuser als seinen Amtmann in Altensteig ein. Der bereits erwähnte Claus Jäger bemerkte dazu 1509: ,,Kamme wilhelm von Urbach wider (= weg) von Altenstaig unnd gen nagolt uff das Schloß, unnd kemme der pfuser gen altenstaig als ein vogt." Spätestens im Dezember 1486 residierte Wilhelm von Urbach wieder in Altensteig.3'z Die Kundschaften enthalten darüber hinaus noch mehr zur Person Wilhelms von Urbach, darunter auch eine für seine Persönlichkeit aufschlussreiche und pikante Geschichte, nämlich die eines Totschlags. Laut mehreren Aussagen erstach Wilhelm in den Streitigkeiten mit Hans von Gültlingen dessen berittenen Knecht Hans33. Der Verlauf und Hintergrund dieserTat sind leider nicht überliefert, doch wurde die Auseinandersetzung mit den Gültlingern von Wilhelm von Urbach nicht nur mit Gewalttätigkeit, sondern auch mit einer gewissen Hintertriebenheit geführt. So wies Wilhelm mehrmals seine Knechte an, im Bernecker Thann mit den strittigen Jagdrechten ein abgezäuntes Jagdareal, einen so genanntenHag,zt machen, ,,Sie sölten sölichs still unnd haimlich thuon".3aAls sich rm1493 der Uberberger Conrat Hirt als Heselbronner Hirte wegen einer Schlägerei mit dem Zumweiler Hirten schuldig machte, entstand die rechtliche Streitigkeit, ob Heinrich von Gültlingen als Überberger Dorfherr oder Wilhelm von Urbach das fällige Strafgeld, den so genannten Frevel, einziehen durfte. Nachdem der sicherlich nicht vermögende Conrat Hirt bereits in Berneck zu einem Frevel verurteilt wurde, diesen aber noch nicht bezahlte hatte, wurde er bei seiner Hirtentätigkeit im Uberberger Wald von Wilhelms Knechten verhaftet und nach Altensteig gebracht, wo er ebenfalls zu einem Frevel verurteilt wurde. Wilhelm von Urbach bestand auf der Bezahlung des Bußgelds, das der arme Conrat wegen Mittellosigkeit nicht aufbringen konnte und daher durch Botenlöhne abverdienen musste. Um eine weitere Eskalation in dieser Sache zu vermeiden, schickte Wilhelm den gültlingischen lJntertanen Conrat kurzerhand zur Tochter nach Sasbach, wovon dieser jedoch na.ch einem halben Jahr wieder zu seinemWeib nach Uberberg zurückkehrte und sich wieder mit der Forderung des gültlingischen Frevels konfrontiert sah." ZamTod von Wilhelm von Urbach Eine weitere Neuigkeit über Wilhelm von Urbach betrifft dessen Tod. Von dem aus Altensteig stammenden Bernhart Lttz erfahren wir in dessen Kundschaft von 1509, dass er elf Jahre lang Wilhelm von Urbach diente, und zwar in dessen letzten Jahren ,,so Lanng biß derselbs Junckher wilhelm zu Offenpurg tods verscheyden sy".'u Wilhelm starb also nicht in Altensteig, sondern in Offenburg. Bislang wurde sein Tod im Zeitraum zwischen dem 4.11.1493 und dem 1.5.2.1494 datiert (siehe oben). Es könnte aber sein, dass er doch um einige Monate früher starb, da nach einer unbeglaubigten Kopie Wilhelm von Urbach bereits am 30. Sept.1493 als ,,selig" bezeichnet wurde." Interessanterweise hat sich die Geschichtsschreibung bislang nicht mit der Frage beschäftigt, wann diese Pfandschaft aufhörte. Es wurde immer angenommen, dass diese mit dem Tod Wilhelms von Urbach endete. Doch normalerweise enden Pfandschaften mit der Rückzahlung der Schuldensumme durch den Schuldner;als Vermögenstitel waren (und sind) Pfandschaften natürlich vererbbar. So wundert es nicht, dass die Schlichtungsurkunde vom 1,5.2.1494 zwischen Wörnersberg und dem zumAltensteigerAmt gehörenden Spielberg von der verwitweten Tochter Wilhelms, nämlich Elisabeth von Urbach (verwitwete Bach), besiegelt wurde, d.h. hier bestand die Pfandschaft also noch. Ansonsten wäre hier ein neu eingesetzter badischer Amtmann zuständig gewesen. Wann wurde aber dann die Pfandschaft beendet? Nach dem hier Dargelegten scheint es durchaus möglich zu sein, dass Jerg vom Bach als Enkel Wilhelms auch die Altensteiger Pfandschaft erbte und zu Beginn des 16. Jahrhunderts als Pfandherr in Altensteig agierte. Dagegen spricht allerdings, dass Jerg in den Kundschaften im Gegensatz zl seinem Großvater nie als Pfandherr beschrieben worden ist. Dank einer kleinen Notiz aus einem alten badischen Archivverzeichnis können wir das Ende dieser Pfandschaft ganz exakt angeben. Bereits am 14. l|därz 1494 quittierte Elisabeth von Urbach dem badischen Markgrafen Christoph die ,,Losung von Altensteyg auch des Burgelts, so in dem 28 |
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