Flurkarten und Ortsgeschichte Horst Roller, Stammheim Vorbemerkung Wer befasst sich heute mit Flurkarten? Jeder Bauherr benötigt für das Baugesuch einen amtlichen Lageplan, der auf einer Katasterkarle (Flurkarte) basiert. Landwirte kommen heute ohne Flurkarlenausschnitte nicht aus. Verkehrs- und Bauplanungen sind ohne Flurkarten nicht denkbar, auch der Naturschutz benötigt sie. Für die Heimatforschung sind eher die nicht mehr aktuellen Ausgaben von Bedeutung, die frihere Ztstände darstellen. In diesem Bericht soll die Entwicklung vor der Zeit der Flurkarten bis zum heutigen Stand dargestellt werden. Durch die Karten war es erstmals möglich, die Lage eines Grundstücks durch eine Flurstücksnummer eindeutig zu bezeichnen und eine exakte Flächenberechnung, auch für die Festsetzung der Grundsteuer, herzustellen. Aber wie kam man vorher mit der Grundstücksverwaltung ntrechl? Unordnung im Steuerwesen Im Tübinger Vertrag von 1514 wurden Rechte und Pflichten des Herzogs und der ,,Landschaft", so auch die Landsteuer, festgelegt. Die Landschaft, vergleichbar mit dem heutigen Landtag, hatte an der Verwendung der Landsteuer durch den Herzog oft zu kritisieren, dass sie nicht nach den Richtlinien des Verlrags verwendet wurde, sondern ...,,lediglich in seinen Seckel empfangen worden sel." (Reyscher). Herzog Johann Friedrich dagegen wies 1624 auf Ungleichheiten durch unrichtige oder unbrauchbare Angaben der Besteuerlen, den Gemeinden, hin. ,,... der Landesfilrst könne dieser Ohnordnung nit lcinger zusehen." Er wolle deshalb ein verbesserles Steuersystem einführen. Festgehalten war die Steuer in so genannten Fleckenbüchem, Steuerbüchern, auch als Urbare oder Zinsrodel bezeichnet, und in Heiligenlagerbüchern für Grundstücke der Kirche. Die Steuer bezog sich auf den Grund und Boden, der als urbar galt und einen Nutzen einbrachte, oder auf dem Gebäude standen. Die Grundstücksbezeichnungen Die Parzellen (Flurstücke) besaßen noch keine Nummerrr, weil es auch keine Pläne gab. Deshalb mussten die Grundstücke in den Steuerunterlagen immer durch die Angabe der ,,Anstößer", das sind die Anlieger, oder auch durch Flurnamen lokalisierl werden, wie im folgenden Beispiel: [Das Grundstück] ,, ... Replensloch genant, zwischen dem Bach einund anderseits Jeremias Enusen, Conrad Haug und Jacob Roller gelegen, stot|t oben auf Jerg Wackhers Wüsen, die Krockhelen genant und unten auf Michel Waltzen..." . Auf diese umständliche Art musste jedes Grundstück beschrieben werden. Und wie oft wechselten die Besitzer und die Namen waren überholt? Im folgenden Steuerbrief war die Steuer eines Stammheimer Einwohners für dessen Behausung, Scheuer und Hofraum (Hofraite), ohne Flächenangabe, festgelegt. Auch die Besitzer der Nachbargrundstücke werden genannt: Endris Haug zinst Jerlich uff Martini zwelf Schilling Heller... für seine... Behausung, Scheuren und Hofraitin zwischen der Hermans Gassen unnd Hans Rath g e b e n, Wa g ne r s H ofr ait in g e I e g e n, O b e n (Anlieger) Wendel Deichlers HaUJJ unnd Hofraitin, unden Conrad Jrigers erben Hofraitin, hatt Innen Hans Deichler, Zimmerman, laut Briefs anfahett (der anfängt): Ich Jacob Bessenfelder (erster Besitzer im Steuerbrief), Inwonner zu Stamhaim, Hirsawisch Beckhennen ......, unnd dem Dato, der geben Ist uff Martini Episcopi von Christi unseres Lieben Herrn geburtt gezeltfünffzehen Hundert Sibentzig und Sechs Jarr ll576l Idem Gelt ...(12 Schilling)" Der Hof lag also an der Hermannstraße, östlich oder westlich davon saß der Nachbar Hans Ratgeb, Wagner, oberhalb Richtung Hauptstraße wohnte Wendel Deichler, unterhalb Hans Deichler, Zimmermann. Eine Flächenangabe erscheint hier nicht, denn bei bebauten Grundstücken bildeten Haus, Scheuer, Hofraite und Garten eine in sich geschlossene Nutzungs-, Rechtsund Steuereinheit (Dr. H. Ungericht, Einst & Heute Heft4, Seite 39). Bei unbebauten Grundstücken konnten folgende Flächenmaße angegeben sein: ,, ...ohngefdhr Einem Mannsmadt Wü s en, . . .Stäcklin Wie spltitzlin ung efdhrlichen ein Vertel, .. Stuck Platzungeftihr aus 4 Ruten... ain halben Viert e I un g ev arlich Kraut g art en " . 11 |
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