staaten ausgeübt werden. Aber all diese Vereinbarungen und Erklärungen wurden seit 1955 sehr unterschiedlich beurteilt; manche Autoren meinten, die Zusicherungen der Alliierten, die Regierungen der beiden Teilstaaten BRD und DDR zu konsultieren, habe eine geringe Bedeutung gehabt. Vielfach ist die Ansicht vertreten worden, gegenüber dem 1945 rechtlich nicht untergegangenen Deutschen Reich habe die kriegerische Besetzung und die Übernahme der Obersten Gewalt bis zum Abschluss des ,,Zwei-plus-vierVertrages", abgeschlossen zwischen den Siegermächten und den beiden Teilstaaten BRD und DDR am 12.9.1990, fortbestanden, so dass die mit den beiden Teilstaaten ausgehandelte vertragliche Stationierung nachrangig gewesen sei. Am 12.9.1990 verzichteten die beiden deutschen Teilstaaten u.a. auch auf jegliche Gebietsansprüche gegen ihre Nachbarn, damit auf die Oder-Neiße-Gebiete und Ostpreußen, und die Siegermächte auf ihre Vorbehaltsrechte und die Oberste Gewalt. Fortan gab es die Deutsche Frage nicht weiter. Sonderfall Berlin In Berlin, dem ,,Mikrokosmos" der ,,Deutschen Frage" im Gegensatz zum,,Makrokosmos" des ehemaligen Deutschen Reiches haben die Siegermächte bis zum 12.9.1990 die Oberste Gewalt ausgeübt, trotz Senatsverwaltung im Westen und Stadtverwaltung im Osten. Zum Beispiel wurden von den Westalliierten Gerichtsurteile Westberliner Gerichte aufgehoben, rechtsradikale Parteien verboten, wurde unerwünschten Personen die Einreise verweigert. Teilweiser Abzug der ausländischen Streitkräfte Nach dem 12.9.1990 hat sich der Kreis geschlossen. Bis zum Jahr 1999 hat Frankreich die im MärzlApril in den Südwesten einmarschierten Truppenverbände fast vollständig abgezogen. Dies auch deshalb, weil nach dem Verzicht der Alliierten auf eine hoheitliche Stationierung von Truppen die 1955 vertraglich vereinbarte Stationierung voll zum Tragen gekommen ist. Diese Stationierung hatte die Geschäftsgrundlage, dass die Truppen der Westmächte in die Nato-Organisation eingegliedert waren (NatoAufenthaltsvertrag). Nachdem Frankreich seine Truppen, die in Deutschland stationiert waren, bereits ab dem Jahr 1966 nicht länger der Nato unterstellt hatte, war diese Geschäftsgrundlage entfallen und daher ab dem 12.9.1990 keine vertragliche Stationierung mehr möglich. Nur in Mühlheim/Baden, sind noch 3.000 französische Soldaten im Rahmen der deutsch-französischen Brigade stationiert. Die in der BRD nach Verringerung ab dem Jahre 1991 noch stationierten Truppen der Briten und Amerikaner sind der Nato unterstellt. Daher ist der 1955 vereinbarte Aufenthaltsvertrag voll und ganz aluf diese Verbände anzuwenden. Russland hat im Jahr 1994 sämtliche Soldaten aus der ehemaligen DDR und aus Berlin abgezogen. Die Truppen der Westalliierten haben Berlin ebenfalls im Jahr 1994 verlassen. Ergebnis Man sieht: die völkerrechtliche Lage in Deutschland nach Abschluss der Verträge mit den beiden deutschen Teilstaaten war bis zum 12.9.1990 nicht eindeutig. Die damalige Lage in Berlin (vgl. oben ,,Mikrokosmos der Deutschen Frage") verdeutlicht, dass die Siegermächte an dem eigentlichen Schuldner ihrer Intervention, nämlich dem Deutschen Reich, bis zum 12.9.1990 weiterhin festgehalten haben. Ab diesem Zeitpunkt hat es das ,,Deutsche Reich" nicht länger gegeben. An seine Stelle ist die Bundesrepublik Deutschland getreten: der Einigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR trat am 3.10.1990 in Kraft. Nachdem die Siegermächte am 12.9.1990 afi Ihre Vorbehaltsrechte hinsichtlich Truppenstationierung, usw. verzichtet haben, mussten die Kontingente der 1944145 im Rahmen der kriegeri schen Bes etzungeinmarschierten ausländischen Truppen aus der BRD abgezogen werden. Dies geschah bis 1994. 20 |
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