der Gründung einer Zentralnotenbank mit dem Namen ,,Bank Deutscher Länder", die in Frankfurt angesiedelt wurde. Parallel dazu schuf die sowjetische Besatzungsmacht eine separate Zentralbank, die später als Deutsche Notenbank benannt wurde und die nach Ausrufung der DDR als zweitem deutschen Staat 1949 die DDR-Mark emittierte. Die alte Deutsche Reichsbank in Berlin hatte nach der Besetzung ohnehin ihr Notenemissionsrecht verloren. Die bevorstehende, von Bevölkerung und Sachverständigen heftig diskutierte Währungs­reform, führte dazt, daß die Geschäftsleute ihre Güterbestände horteten, in der Hoffnung, nach­her beim Verkauf gegen werthaltiges Geld gute Geschäfte zu machen. Am 19. Juni 1948, einem Samstag, war es soweit: Die Militärregierungen der Westalliier­ten verkündeten ,,Das erste Gesetz zur Neuord­nung des deutschen Geldwesens", das schon am Tag danach in Kraft trat, und zum2l. Juni 1948 die Reichsmark, die Rentenmark und die alliier­te Militärmark (auch die Alliierten hatten sich der Notenpresse bedient!) für ungültig erklärte und die ,,Deutsche Mark" einführte. Schon am Tag nach der Gesetzesverkün­digung war mit der Verteilung der neuen Bank­noten begonnen worden. Die Stimmung in der Bevölkerung war beherrscht von einer herben Kritik an diesem scharfen Einschnitt in das Währungsgefüge durch die Siegermächte. Nach dem 30. August 1924, der ersten Währungsreform, war damit ja wieder einmal jeder mühsam gesparte Notgroschen entwertet worden, allerdings auch die großen, durch unredliche Schwarzmarktgeschäfte zusammen­gekommenen Beträge. Die Angst vor neuen Währungsreformen ist dadurch über Jahrzehnte in vielen deutschen Köpfen erhalten geblieben und steckt wohl immer noch darin. Haushaltsvorstände und Alleinstehende erhielten ab Sonntag, dem 20. Juni 1948 von den zugesagten 60 DM gegen 60 Mark Altgeld nur 40 DM, die restlichen 20 DM wurden zwei Monate später ausbezahlt. Gleichzeitig mussten die Geldvermögen offen gelegt werden, wobei zunächst das Umstellungsverhältnis nicht bekannt war. Nicht deklariertes Altgeld war nach dem 26. J:uni verfallen. Am 26.6. wurde auch das ,,Umstellungs­gesetz" verkündet: Die Umstellung von Altgeld auf die Deutsche Mark erfolgte im Verhältnis von 10 : 1, wobei die Hälfte des Neugelds einem Freikonto, die andere Hälfte einem Festkonto gutgeschrieben wurde. Über die Freigabe des so blockierten Geldes sollte nach der Entwicklung der deutschen Wirtschaft entschieden werden. Alle Altgeldguthaben von über 5000 Reichs­mark mussten von den Finanzämtern überprüft werden, um Steuersündern auf die Schliche zu kommen, was dazu führte, dass hohe Reichs­markbeträge nicht angegeben, sondern ver­brannt wurden. Von dem umzustellenden Altgeldguthaben wurde vorab der 9-fache Betrag des Kopfgelds (540 RM) ohnehin abge­zogerr. Am 7. Oktober 1948 gab es nochmals eine bittere Enttäuschung für die Festgeldkonten­Besitzer: von dem blockierten Geld wurden nochmals 7 lVo ersatzlos gestrichen ! Im Endeffekt bedeutete dies, dass alle Bank­und Sparguthaben im Verhältnis 10 : 0,65 ent­wertet wurden, das heißt 100 Reichsmark auf 6,50 DM zusammenschrumpften. Ausgenommen von dem Umstellungsver­hältnis 10 : 1 waren alle regelmäßig wiederkeh­renden Leistungen wie Löhne, Gehälter, Mieten, Pachtzinsen, Renten, Pensionen. Eine Sonderbehandlung erfuhren auch die Schulden des Deutschen Reichs und der NSDAP: sie wurden ersatzlos gestrichen, alle Staats-Gläubiger gingen leer aus. Es erloschen allerdings auch alle Reichsmarkguthaben öffent­licher Stellen, des Deutschen Reiches und der NSDAP, von Ländern und Gemeinden, aller öffentlicher Verwaltungen, sowie alle Reichs­markguthaben der Kreditinstitute bei anderen Banken. Statt dessen erhielten alle Stellen (mit Ausnahme des Reiches und der NSDAP) die Erstausstattung in D-Mark entsprechend dem obengenannten Verfahren. Die Banken hatten große Mühe, ihre Bilanzen wieder auszugleichen: Einerseits mus­sten alle Reichsmarkbestände (mit Ausnahme von Münzen und Kleingeld-Noten) abgeliefert werden, die Ansprüche gegenüber dem Reich und NS-Organisationen, sowie Guthaben bei anderen Banken wurden ersatzlos gestrichen, alles Vermögen im Ausland war beschlagnahmt.