Die Kreditforderungen der Banken waren ohne­hin stark zurückgegangen, weil sich jeder Schuldner vor der Währungsreform bemüht hatte, die offenen Verpflichtungen mit den in großen Mengen vorhandenen Reichsmark­beständen auszugleichen. Andererseits waren durch die Umstellung der Kundenkonten in Mark Beträge entstanden, über deren Höhe die Banken bei weitem nicht verfügten. So führte die Währungsumstellung dazu, daß die neuen. DM-Verbindlichkeiten der Banken wesentlich höher lagen als die verbliebenen Aktiva. Der Währungsschnitt vom2l. Juni 1948 traf alle gleichermaßen: den kleinen Sparer wie den Großkapitalisten, den Schwarzhändler wie den Besitzer großer Ländereien. Dies führte zwangs­läufig zu ungeheuren sozialen Ungleichgewich­ten, da alle diejenigen, die über Sachwerte in Form von Liegenschaften, Gebäuden, Warenbeständen usw. verfügten und im Verhältnis zu diesen Werten wenig Bargeld umzustellen hatten gegenüber jenen, die müh­sam ihre Spargroschen angesammelt hatten, enorrn begünstigt wurden. Im Umstellungsge­setz wurde der sozial dringend erforderliche Lastenausgleich zunächst auf später verschoben. Mit der Durchführung dieser Jahrhundertauf­gabe wurde am 8.August 1949begonnen durch das ,,Gesetz zur Mllderung dringender sozialer Notstände" (Soforthilfegesetz), welches am 14. August 1952 durch das ,,Gesetz über den Lastenausgleich" und eine Fülle späterer Novellierungen abgelöst und erfüllt wurde. Um den Lastenausgleichfonds zu füllen, wurden drei Sondersteuern eingeführt: 1. Die Vermögensabgabe, die mitWirkung vom 27. J:uni 1948 das vorhandene vermögens­steuerpflichtige Vermögen in Höhe von 507o belastete. Die Durchführung der Vermögens­halbierung erstreckte sich über einen Zeitratm von 30 Jahren. 2. Den Hypothekenschuldnern wurde mit der Hypothekengewinnabgabe jener Vorteil ge­norlmen, den ihnen die Währungsreform mit der Verminderung des ursprünglichen Schuldbetrags auf einZehntel gebracht hatte. 3. Gewerbetreibende wurden mit der Kredit­gewinnabgabe belastet. Damit sollte der Vorteil beseitigt werden, den die Betriebe durch Verminderung ihrer Schulden auf ein Zehntel erhalten hatten. Allerdings wurden Verluste gegengerechnet und die Abgabe nur aus dem verbliebenen Restsaldo erhoben. Mit der Einführung der D-Mark durch die Währungsreform von 1948 wurde die Wieder­geburt der deutschen Wirtschaft eingeleitet, die man später als ,,das Wirtschaftswunder" be­zeichnete. Im am Boden liegenden, hungernden und frierenden deutschen Volk wurden dadurch ungeheure Energien mobilisiert. Begünstigt wurde diese Entwicklung durch die gleichzeitig anlaufende Marshallplan-Hilfe, die darauf aus­gerichtet war, die Produktivität und den Lebensstandard in Deutschland zu steigern, den zwischenstaatlichen Zahlungsverkehr zu verbes­sern und die wirtschaftliche Integration des Alten Kontinents zu fördern. Ebenso bedeutsam für die ungestüme Entwicklung war die Einführung der sozialen Marktwirtschaft, einer neuen Wirtschaftsord­nung, durch Ludwig Erhard, damals Direktor des Vereinigten Wirtschaftsgebietes. Sie hob die Preisbindungen für Güter und Dienstleistungen auf und baute das Bezugsscheinsystem schritt­weise ab. Auch die Militärregierung trug durch ihr am 22. Juni 48 erlassenes "Gesetz zur vorläufigen Neuordnung der Steuerrf ' z\m wirtschaftlichen Neubeginn bei. Es brachte eine erhebliche Senkung der hohen Steuersätze, die schon bei bescheidenen Einkommen große Beträge abschöpften. Wir Alteren haben somit mit der Einführung der Deutschen Mark hautnah eine Entwicklung erlebt, die Wohlstand für eigentlich alle Schichten unseres Volkes brachte. Aber damit einher ging auch innere Ruhe, auf deren Boden ein stabiles demokratisches Staatswesen gedei­hen konnte, eine zunehmende Integration in die Völker dieser Welt, besonders natürlich in die europäische Völkerfamilie gelang und uns sogar ­trotz eines vom deutschen Boden ausgegange­nen fürchterlichen Krieges und Unrechts ­schließlich sogar die Wiedervereinigung unseres Vaterlandes ermöglichte. DerAbschied von der D-Mark am Endes des Jahres 2001 hat mich und zweifellos viele ande­re mit Wehmut erfüllt. 10