an das nächsthöhere Gericht verwiesen.5) Ein Einwohner von Nagold, ein SchweizerStaatsbürger, erhielt wegen Nichtangabe vonWarenbeständen, Preisüberschreitungen,Schwarzhandel und Urkundenfälschung 6Monate Gefängnis und l0 000 Mark Geldstrafe.Die nicht gemeldeten Warenbestände wurdenbeschlagnahmt.6) Mehrere Fälle von Reisen ohne Passierschein: je 25 Mark Geldstrafe.7) Bedrohung und Beleidigung französischerSoldaten: Angeklagt war ein Schmiedemeistervon Gräfenhausen. Die Soldaten hatten vorseinem Anwesen Fußball gespielt und dabeieine Fensterscheibe zertrümmert. Im Zorndarüber hatte sich der Angeklagte mit Hammerund Schmiedezange vor seine Werkstatt gestelltund sich erregt gegen den ihm zugefügtenSchaden verwahrt, wobei er beleidigende Wortegebrauchte. Urteil: 6 Monate Gefängnis und 200Mark Geldstrafe.8) Verhandlung gegen 2 Evakuierte: Verstoß derKörperverletzung an(französischen) Kindern.Einer der Angeklagten, ein Hirnverletzter, hatteeinem Jungen eine Ohrfeige versetzt, um einerdurch eine Kinderschar bedrängten Geschäftsfrau zu Hilfe zu kommen. Durch eine unglückliche Bewegung gegen die Hauswand zogsich das geschlagene Kind eine Rißwunde überdem rechten Auge zu und mußte in ärztlicheBehandlung, wobei der Angeklagte selbst Hilfeleistete. Urteil: 14 Tage Gefängnis.Wehrmachtsgut, das er nicht angemeldet hatte,auf einem Lastkraftwagen nach Pforzheim zubefördern. Strafe: 3 Monate Gefängnis und1 000 Mark Geldstrafe.2) Ein Kaufmann hatte aus einem ehemaligenCalwer Rüstungsbetrieb wertvolles Werkzeuggekauft, aber nicht bezahlt. Er verweigerte dieRückgabe. Strafe: 6 Monate Gefängnis, 1 000Mark Geldstrafe.3) Ein 15-jähriger ehemaliger Reichsbahnhelferhatte aus dem Eisenbahntunnel bei Althengstettein 22 kg schweres Paket mit Filz entwendet,das aus einem dem französischen Staat gehörigen Lager stammte. Man ließ Milde walten.Strafe: 1 Monat Gefängnis mit Bewährung.4) 3 Arbeiter aus Calmbach hatten beim Baueines Schuppens Material und Werkzeug, dasder französischen Armee gehörte, entwendetund das gestohlene Gut- es handelte sich umgeringe Mengen- nach erfolgter Anzeigezurückgegeben. Strafe: in 2 Fällen 1 MonatGefängnis ohne, in 1 Fall 1 Monat mit Bewährungsfrist.5) Anklage gegen einen 16-jährigen Schüler ausNagold wegen illegalem Waffenbesitz. DieAnklage wurde fallen gelassen, weil es sich beider fraglichen Waffe um ein feststehendesMesser normaler Größe handelte. Das Gerichtverhängte jedoch gegen den Schüler eineGefängnisstrafe von 2 Monaten, weil er nichtdie gebotene Achtung gegenüber Angehörigender französischen Armee gezeigt hatte.9) Ein durch(französische) Kinder verärgerterAngeklagter aus Bad Liebenzell hatte einemunbeteiligten Kind einen Stockschlag auf denRücken versetzt, sodaß es blutete. Strafe: 2Monate Gefängnis. Ausdrücklich wurdefestgestellt, daß die Nationalität des geschlagenen Kindes, die dem Angeklagten nichtbekannt gewesen war, ohne Einfluß auf dasStrafverfahren gewesen sei.6) Ein Kaufmann aus Calw hatte sich wegentendenziöser Äußerungen, die geeignet waren,dem Ansehen der französischen Armee zuschaden, zu verantworten. Erschwerend fiel insGewicht, daß der junge Mann zur Zeit seinerÄußerungen in französischem Dienst war. DerAngeklagte wollte die Äußerungen nur getanhaben, um Frankreich zu verteidigen. DasUrteil: 3 Monate Gefängnis.Verhandlung vor dem Militärgericht Calwam 7.12. 1945Anklage gegen einen Güterbeförderer, derversucht hatte, in seinen Besitz übergegangenes7) 3 Jungen im Alter von 12 bis 14 Jahren hattenin Neuenbürg nach Einbruch der Dunkelheit ein„ aufreizendes Plakat“ mit Bezug auf dieFührung des 3.Reiches an der Rathaustafelangeschlagen. Wegen des Versuchs politischer34