an das nächsthöhere Gericht verwiesen. 5) Ein Einwohner von Nagold, ein Schweizer Staatsbürger, erhielt wegen Nichtangabe von Warenbeständen, Preisüberschreitungen, Schwarzhandel und Urkundenfälschung 6 Monate Gefängnis und l0 000 Mark Geldstrafe. Die nicht gemeldeten Warenbestände wurden beschlagnahmt. 6) Mehrere Fälle von Reisen ohne Passier­schein: je 25 Mark Geldstrafe. 7) Bedrohung und Beleidigung französischer Soldaten: Angeklagt war ein Schmiedemeister von Gräfenhausen. Die Soldaten hatten vor seinem Anwesen Fußball gespielt und dabei eine Fensterscheibe zertrümmert. Im Zorn darüber hatte sich der Angeklagte mit Hammer und Schmiedezange vor seine Werkstatt gestellt und sich erregt gegen den ihm zugefügten Schaden verwahrt, wobei er beleidigende Worte gebrauchte. Urteil: 6 Monate Gefängnis und 200 Mark Geldstrafe. 8) Verhandlung gegen 2 Evakuierte: Verstoß der Körperverletzung an(französischen) Kindern. Einer der Angeklagten, ein Hirnverletzter, hatte einem Jungen eine Ohrfeige versetzt, um einer durch eine Kinderschar bedrängten Geschäfts­frau zu Hilfe zu kommen. Durch eine un­glückliche Bewegung gegen die Hauswand zog sich das geschlagene Kind eine Rißwunde über dem rechten Auge zu und mußte in ärztliche Behandlung, wobei der Angeklagte selbst Hilfe leistete. Urteil: 14 Tage Gefängnis. Wehrmachtsgut, das er nicht angemeldet hatte, auf einem Lastkraftwagen nach Pforzheim zu befördern. Strafe: 3 Monate Gefängnis und 1 000 Mark Geldstrafe. 2) Ein Kaufmann hatte aus einem ehemaligen Calwer Rüstungsbetrieb wertvolles Werkzeug gekauft, aber nicht bezahlt. Er verweigerte die Rückgabe. Strafe: 6 Monate Gefängnis, 1 000 Mark Geldstrafe. 3) Ein 15-jähriger ehemaliger Reichsbahnhelfer hatte aus dem Eisenbahntunnel bei Althengstett ein 22 kg schweres Paket mit Filz entwendet, das aus einem dem französischen Staat ge­hörigen Lager stammte. Man ließ Milde walten. Strafe: 1 Monat Gefängnis mit Bewährung. 4) 3 Arbeiter aus Calmbach hatten beim Bau eines Schuppens Material und Werkzeug, das der französischen Armee gehörte, entwendet und das gestohlene Gut- es handelte sich um geringe Mengen- nach erfolgter Anzeige zurückgegeben. Strafe: in 2 Fällen 1 Monat Gefängnis ohne, in 1 Fall 1 Monat mit Be­währungsfrist. 5) Anklage gegen einen 16-jährigen Schüler aus Nagold wegen illegalem Waffenbesitz. Die Anklage wurde fallen gelassen, weil es sich bei der fraglichen Waffe um ein feststehendes Messer normaler Größe handelte. Das Gericht verhängte jedoch gegen den Schüler eine Gefängnisstrafe von 2 Monaten, weil er nicht die gebotene Achtung gegenüber Angehörigen der französischen Armee gezeigt hatte. 9) Ein durch(französische) Kinder verärgerter Angeklagter aus Bad Liebenzell hatte einem unbeteiligten Kind einen Stockschlag auf den Rücken versetzt, sodaß es blutete. Strafe: 2 Monate Gefängnis. Ausdrücklich wurde festgestellt, daß die Nationalität des ge­schlagenen Kindes, die dem Angeklagten nicht bekannt gewesen war, ohne Einfluß auf das Strafverfahren gewesen sei. 6) Ein Kaufmann aus Calw hatte sich wegen tendenziöser Äußerungen, die geeignet waren, dem Ansehen der französischen Armee zu schaden, zu verantworten. Erschwerend fiel ins Gewicht, daß der junge Mann zur Zeit seiner Äußerungen in französischem Dienst war. Der Angeklagte wollte die Äußerungen nur getan haben, um Frankreich zu verteidigen. Das Urteil: 3 Monate Gefängnis. Verhandlung vor dem Militärgericht Calw am 7.12. 1945 Anklage gegen einen Güterbeförderer, der versucht hatte, in seinen Besitz übergegangenes 7) 3 Jungen im Alter von 12 bis 14 Jahren hatten in Neuenbürg nach Einbruch der Dunkelheit ein aufreizendes Plakat mit Bezug auf die Führung des 3.Reiches an der Rathaustafel angeschlagen. Wegen des Versuchs politischer 34