Rettungsanstalt und zumandern die„Pompierskorps“Reutlingen und Tübingen, jeseit Mai 1847. Im gleichenJahr folgte noch die Gründung der FreiwilligenSteigerkompanie in Ulm unddiejenige der FreiwilligenFeuerwehr in SchwäbischHall.Schon im Jahr 1869 warvom Königlichen Ministerium des Innern der Entwurfzu einem neuen Gesetzüber das Feuerlöschwesenin Württemberg ausgearbeitet worden. Der Entwurf wurde jedoch, wohl wegen derKriegszeiten(1870- 1871)nicht zum Gesetz erhoben,aber allem Anschein nachgalt er doch in manchenPunkten schon als Richtlinie.Durch diesen Beschlusswurde erreicht, daß vomJahr 1872 ab in allen württembergischen Gemeinden,welche nochFeuerlöschpumpen mit Beiträgen aus der Zentralkasse anschafften oder anschaffen wollten, nun ausgerüstete Steigerabteilungen und Pflichtfeuerwehren entstanden, sofernnicht eine beständige Freiwillige Feuerwehr im Ortvorhanden war.(Feuerwehrzeitung 1935) Der damaligeOberamtsbezirk Calw besaß 1872 nur vier organisierte Wehren, nämlichCalw, Hirsau, Liebenzell undSimmozheim. Bis 1877 kamen noch Althengstett,Dachtel, Deckenpfronn,Gechingen, Neubulach undStammheim dazu.Über die allgemeine Feuerlöschordnung vom 20.Mai1808 erfahren wir aus demMetz- Abprotzspritze mit Pferdezugwagen um 1860;Bedienung 16 Mann, Leistung 350 l/min.Gechinger Gemeinderatsprotokoll von 1821 folgendes:„Ferner wurde weitervorgetragen, daß diePferdsbauern bei vorkommenden Feuersbrünstenwegen geringem Lohn umweitere Anzeig zu machen,nicht zufrieden seyen undbegehren fernerhin einebessere Belohnung für denFeuerritt. Es wurden demnach von dem Gemeinderatund Bürger-Collega bestimmt, daß zu der Feuerspritze 4 Pferd angeordnetwerden sollen und jedemPferd zu fahren an Lohn zugesichert werden und zwarvon der ersten Stund 1Schilling, von der zweiten 30Kreuzer, bei der dritten 30Kreuzer. Falls aller dieselben bey einer Brunst anlangten und die Pferd beibehalten würden, bis dann dieSpritze nicht mehr gebraucht würde, so solle fürjedes Pferd wegen Aufwarten per Tag 32 Kreuzer erhalten. Ferner solle dem,der gegen den Feuer reitet,per Stund an Lohn zugerichtet werden 1 Schilling unddemjenigen, welcher in dienachbarlichen 0rte weitereAnzeig machen müßte, solle jedem per Stund zu Lohnzugerichtet werden, 40Kreuzer.“1856 heißt es:„Für dieFeuerlöschgerätschaftensollen 12 in Eisen gebundene und mit Ölfarbe angestrichene Butten angeschafftwerden. Junge kräftige Bürger wird man mit der Führung derselben bekanntmachen. Bei Bränden außerhalb, werden die Buttenträger mit dem Fuhrwerkhingefahren.“Bei einem Brand in Aldingenam 28.11.1856 waren 18Mann der Buttenträgemannschaft eingesetzt,1858:„Der Zustand der vorhandenen Feuerspritze erregt den Wunsch, eineneue, leichtere Spritze, namentlich zum Gebrauch beiauswärtigen Bränden anzuschaffen.“In Gechingen bestandenFeuerrotten, aus Buttenträgern, Spritzenmann14