Rettungsanstalt und zum andern diePompierskorps Reutlingen und Tübingen, je seit Mai 1847. Im gleichen Jahr folgte noch die Grün­dung der Freiwilligen Steigerkompanie in Ulm und diejenige der Freiwilligen Feuerwehr in Schwäbisch Hall. Schon im Jahr 1869 war vom Königlichen Ministeri­um des Innern der Entwurf zu einem neuen Gesetz über das Feuerlöschwesen in Württemberg ausgearbei­tet worden. Der Entwurf wur­de jedoch, wohl wegen der Kriegszeiten(1870- 1871) nicht zum Gesetz erhoben, aber allem Anschein nach galt er doch in manchen Punkten schon als Richtli­nie. Durch diesen Beschluss wurde erreicht, daß vom Jahr 1872 ab in allen würt­tembergischen Gemeinden, welche noch Feuerlöschpumpen mit Bei­trägen aus der Zentralkas­se anschafften oder an­schaffen wollten, nun aus­gerüstete Steigerab­teilungen und Pflichtfeuer­wehren entstanden, sofern nicht eine beständige Frei­willige Feuerwehr im Ort vorhanden war.(Feuerwehr­zeitung 1935) Der damalige Oberamtsbezirk Calw be­saß 1872 nur vier organi­sierte Wehren, nämlich Calw, Hirsau, Liebenzell und Simmozheim. Bis 1877 ka­men noch Althengstett, Dachtel, Deckenpfronn, Gechingen, Neubulach und Stammheim dazu. Über die allgemeine Feuer­löschordnung vom 20.Mai 1808 erfahren wir aus dem Metz- Abprotzspritze mit Pferdezugwagen um 1860; Bedienung 16 Mann, Leistung 350 l/min. Gechinger Gemeinderats­protokoll von 1821 folgen­des:Ferner wurde weiter vorgetragen, daß die Pferdsbauern bei vorkom­menden Feuersbrünsten wegen geringem Lohn um weitere Anzeig zu machen, nicht zufrieden seyen und begehren fernerhin eine bessere Belohnung für den Feuerritt. Es wurden dem­nach von dem Gemeinderat und Bürger-Collega be­stimmt, daß zu der Feuer­spritze 4 Pferd angeordnet werden sollen und jedem Pferd zu fahren an Lohn zu­gesichert werden und zwar von der ersten Stund 1 Schilling, von der zweiten 30 Kreuzer, bei der dritten 30 Kreuzer. Falls aller diesel­ben bey einer Brunst an­langten und die Pferd beibe­halten würden, bis dann die Spritze nicht mehr ge­braucht würde, so solle für jedes Pferd wegen Aufwar­ten per Tag 32 Kreuzer er­halten. Ferner solle dem, der gegen den Feuer reitet, per Stund an Lohn zugerich­tet werden 1 Schilling und demjenigen, welcher in die nachbarlichen 0rte weitere Anzeig machen müßte, sol­le jedem per Stund zu Lohn zugerichtet werden, 40 Kreuzer. 1856 heißt es:Für die Feuerlöschgerätschaften sollen 12 in Eisen gebunde­ne und mit Ölfarbe angestri­chene Butten angeschafft werden. Junge kräftige Bür­ger wird man mit der Füh­rung derselben bekannt machen. Bei Bränden au­ßerhalb, werden die Butten­träger mit dem Fuhrwerk hingefahren. Bei einem Brand in Aldingen am 28.11.1856 waren 18 Mann der Buttenträgemann­schaft eingesetzt, 1858:Der Zustand der vor­handenen Feuerspritze er­regt den Wunsch, eine neue, leichtere Spritze, na­mentlich zum Gebrauch bei auswärtigen Bränden anzu­schaffen. In Gechingen bestanden Feuerrotten, aus Butten­trägern, Spritzenmann­14