bedeutend mit dem Calwer Hof, der an der Stelle der heu­tigen katholischen Kirche stand. Bei ihm war auch das Wahrzeichen des Wimberg, die große Linde. Sie galt, wie all­gemein in deutschen Landen, von jeher als der Baum der Gerichtsstätte und der Ver­sammlungen der Dorfbewoh­ner. So enthält auch unsere Per­gamenturkunde wichtige Be­stimmungen über den Rechts­spruch bei der großen Linde: Unter der Anwesenheit der Richter(Gemeinderäte) hält der Schultheiß dort Gericht.Wir erfahren hier von der Bestellung der Pfänder. Das soll so geschehen sein: ein Fahrnispfand soll 8 Tage lang bei einem Richter hinterlegt werden; alsdann soll es der Schultheiß schätzen, daß es mehr als ein Drittel der Schuld wert sei. Danach muß der Schultheiß das Pfand dreimal um die Linde tragenwie her kommen ist beim Pfand an ei­nem Grundstück wird dem Acker eine Scholle, der Wiese ein Wiesem entnommen und dreimal um die Linde getragen. Wenn niemand drauf schlägt, soll das Grundstück oder Fahr­nißpfand dem Verpfänder ge­hören. Diese Vereinbarungen sollen bei jedem Vogtgericht eröffnet und verlesen werden. Unter­zeichnet ist die Urkunde vom Schultheiß, Richtern und Ge­meinde zu Wimberg, ein Be­weis dafür, daß der Weiler, trotz seiner Zugehörigkeit zum Ämt­lein Speßhardt, völlig selbstän­dig war und Wert auf diese Selbständigkeit legte. Als rund 400 Jahre vergangen waren, in denen es gewiß manchen Ha­der wegen der Waid-gangsge­rechte gegeben hat, erinnerten sich die Speßhardter wieder ihrer alten Rechte aufgrund ei­nes Fleckenbuches von 1705. Im Jahr 1859 war nämlich im Auftrag der württembergischen Justizverwaltung ein Com­missaire Daur in Calw ange­kommen, um die alten, ungül­tig gewordenen Zehnt bzw. Zehntrechte abzulösen und das Güterbuch zu berichtigen. Der damalige gescheite Schultheiß Schuldt in Calw erklärte, diese Rechte der Speßhardter weder zu bestreiten noch anzuerken­nen. Hier gebe es nur eines, daß beide Teile diese Servituten löschen lassen, nachdem Rech­te und Lasten gar keine prakti­sche Bedeutung mehr hätten, da aus dem Weideland längst Wald geworden sei und die forstpolizeilichen Bestimmun­gen dem Weidegang entgegen stünden. Außerdem habe ja Speß-hardt nach den alten Ver­trägen die Pflicht, an Stelle von Weggeld alle Jahr drei Fron­dienste in Calw vom oberen Tor hinauf zur Straße zu lei­sten. So blieben vor rund 150 Jahren die Verträge noch unge­löscht im Servitutenbuch, und es mag gegangen sein wie im Märchen, wenn sie nicht um 1900 gelöscht worden sind, le­ben sie noch heute; infolge der Veränderung der Wirtschafts­form ein unnützer Ballast ge­worden. Um den Zustand und die Situa­tion um 1860 zu beschreiben, ziehen wir die Beschreibung des Oberamts Calw heran: Wimberg, ein der Gemeinde gehöriger etwa 150 Morgen großer Hof, welcher eine Vier­telstunde westlich von der Stadt auf der Anhöhe liegt, ein Teil desselben wird an die Bür­ger von Calw abgegeben, so daß jeder 1/6 bis 1/4 Morgen unentgeltlich zur Benützung erhält, während der größere Teil des Hofes, 1/2 Morgen­wiese, verpachtet wird, was der Gemeindekasse 1600 bis 1900 Gulden jährlich einträgt. Der Hof bestand aus zwei Ge-bäu­degruppen, von denen jedoch eine in neuester Zeit abgebro­chen wurde. Die Einwohner sind nach Alt­burg eingepfarrt, im Ort besteht ein Schöpfbrunnen, und in der Nähe desselben sind zwei lau­fende Brunnen vorhanden, die jedoch in trockenen Jahreszei­ten ihren Dienst versagen, so daß das Wasser zuweilen sehr spärlich wird, indem man als­dann auf den ebenfalls etwas nachlassenden Schöpfbrunnen ausschließlich angewiesen ist. Mit Calw kam der Ort an Würt­temberg, welches 1417 und 1419 Gülten hier von den Her­ren von Waldeck kaufte. Nach dem Landbuch von 1623 besaß die Stadt Calw den Hof Wim­berg als Erblehen, mußte jedes Mal einen Lehensträger stellen, Hauptfall und Handlohn geben. Die kleineren Höfe waren also alle abgegangen, es entstanden jedoch in der Zeit zwischen 1850 und 1928 an der Alt-bur­ger Steige nacheinander sechs Höfe. Die ganze Gruppe die­ser Bebauung erhielt den Na­men Windhof. Auch die alte BezeichnungWynnperg, Win­perg, Windberg, ja sogar ein­mal Windeberg deutet untrüg­lich auf den starken Wind hin, der dem Gelände eigen ist. Man kann sich auch vorstellen, daß dort der Wind unheimlich ge­pfiffen haben muß, ehe der Wald den nötigen Schutz gebo-