für unsere arme Gemeinde bedeutende Summen bezahlenmüssen, und die Baukostenunserer zerfallenden Synagogebelief sich auf eine bedeutende Höhe“(13).Eine Beschreibung desSynagogeninneren ist nichtüberliefert. DiesbezüglichenAusführungen kommt folglichein etwas größerer spekulativerCharakter zu. Sie sind jedochnicht völlig aus der Luft gegriffen, da die fehlenden Mosaiksteinchen zu diesem Bild durchden Vergleich mit anderen Synagogen gewonnen werden können.In den Jahren nach seinem Verkauf wurde das Gebäude wiederholt von den Nachbesitzernverpfändet(s.u.). In den Pfandbeschreibungen ist dabei stetsvon einem(1 stokigten Gebäude“(14) die Rede, obwohl sichdie Synagoge von der Höhe hernicht von den benachbarten,durchweg als zweistöckig bezeichneten Häusern unterschied und obendrein auchnoch in den Berghang hineingebaut war, wie die Photographie deutlich erkennen läßt. Siebesaß folglich nur einen einzigen, dafür umso höheren Innenraum, was auch in der Anzahl, v.a. in der Verteilung derFenster zum Ausdruck kommt.Damit war zu rechnen: Nachden Vorschriften des Talmudshaben nämlich Frauen undMänner in Betsälen und Synagogen getrennte Plätze einzunehmen. Das konnte durchAbgrenzen seitlicher Bereicheoder- wenn die Höhe des Raumes es zuließ-durch eine besondere Frauenempore erreichtwerden. Die geringe Grundfläche des Gebäudes, die etwasversetzte Lage der beidenNordfenster und das Vorhandensein der kleinen Lichtluke(n) lassen vermuten, daßsich im hinteren Drittel derUnterschwandorfer Synagogeeine ungeteilte Frauenemporebefand.Zwischen den beiden Fensternder Ostseite stand der Thoraschrein, in dem die Thorarolleaufbewahrt wurde:„analogzum Tempel repräsentierte erdas Allerheiligste, worauf auchder Toravorhang(Parochet)hinwies“(15).Zu den notwendigen Einrichtungsgegenständen gehörtennach J. Hahn„traditionell zweiKerzen am Vorbeterpult sowiedas„Ewige LichT(NerTamid), das schon im StiftszeltMoses(3. Mose 24, 2-3) angebracht waC(16), außerdem diesiebenarmige Menora und derachtarmige Chanukka-Leuchter. Die UnterschwandorferSynagoge machte davon keineAusnahme, wie ein Bericht desOberamtes aus dem Jahre 1828zeigt. Darin werden im Zusammenhang mit einer Kostenaufstellung„die zur Gottesverehrung in der Synagoge nöthigenLichter“, aber auch eine„Wanduhr“(17) genannt.Weitere Hinweise auf die Innengestaltung gibt nachfolgender Erlaß aus dem Jahre 1836.Er zeigt zugleich, daß der ungestüme Ordnungs“eifer“ desStaates nicht einmal vor denSynagogentüren Halt machte:Ob in der UnterschwandorferSynagoge die„Ständer(d.h.