für unsere arme Gemeinde be­deutende Summen bezahlen müssen, und die Baukosten unserer zerfallenden Synagoge belief sich auf eine bedeuten­de Höhe(13). Eine Beschreibung des Synagogeninneren ist nicht überliefert. Diesbezüglichen Ausführungen kommt folglich ein etwas größerer spekulativer Charakter zu. Sie sind jedoch nicht völlig aus der Luft gegrif­fen, da die fehlenden Mosaik­steinchen zu diesem Bild durch den Vergleich mit anderen Syn­agogen gewonnen werden kön­nen. In den Jahren nach seinem Ver­kauf wurde das Gebäude wie­derholt von den Nachbesitzern verpfändet(s.u.). In den Pfand­beschreibungen ist dabei stets von einem(1 stokigten Gebäu­de(14) die Rede, obwohl sich die Synagoge von der Höhe her nicht von den benachbarten, durchweg als zweistöckig be­zeichneten Häusern unter­schied und obendrein auch noch in den Berghang hinein­gebaut war, wie die Photogra­phie deutlich erkennen läßt. Sie besaß folglich nur einen einzi­gen, dafür umso höheren In­nenraum, was auch in der An­zahl, v.a. in der Verteilung der Fenster zum Ausdruck kommt. Damit war zu rechnen: Nach den Vorschriften des Talmuds haben nämlich Frauen und Männer in Betsälen und Syn­agogen getrennte Plätze einzu­nehmen. Das konnte durch Abgrenzen seitlicher Bereiche oder- wenn die Höhe des Rau­mes es zuließ-durch eine be­sondere Frauenempore erreicht werden. Die geringe Grundflä­che des Gebäudes, die etwas versetzte Lage der beiden Nordfenster und das Vorhan­densein der kleinen Licht­luke(n) lassen vermuten, daß sich im hinteren Drittel der Unterschwandorfer Synagoge eine ungeteilte Frauenempore befand. Zwischen den beiden Fenstern der Ostseite stand der Thora­schrein, in dem die Thorarolle aufbewahrt wurde:analog zum Tempel repräsentierte er das Allerheiligste, worauf auch der Toravorhang(Parochet) hinwies(15). Zu den notwendigen Einrich­tungsgegenständen gehörten nach J. Hahntraditionell zwei Kerzen am Vorbeterpult sowie dasEwige LichT(Ner Tamid), das schon im Stiftszelt Moses(3. Mose 24, 2-3) ange­bracht waC(16), außerdem die siebenarmige Menora und der achtarmige Chanukka-Leuch­ter. Die Unterschwandorfer Synagoge machte davon keine Ausnahme, wie ein Bericht des Oberamtes aus dem Jahre 1828 zeigt. Darin werden im Zusam­menhang mit einer Kostenauf­stellungdie zur Gottesvereh­rung in der Synagoge nöthigen Lichter, aber auch eine Wanduhr(17) genannt. Weitere Hinweise auf die In­nengestaltung gibt nachfolgen­der Erlaß aus dem Jahre 1836. Er zeigt zugleich, daß der un­gestüme Ordnungseifer des Staates nicht einmal vor den Synagogentüren Halt machte: Ob in der Unterschwandorfer Synagoge dieStänder(d.h.