angebauten kleinen Frauenbad (9) eine Fläche von etwa 120 Quadratmetern und- da sie nach der Kartenskizze einen annähernd quadratischen Grundriß aufwies nach Abzug jener vier Schuh(d.h. etwa 1,20 Meter) Abstand zur Straße und zu den Nachbargrundstücken, eine Seitenlänge von wenig mehr als acht Meter. Doch nicht nur die Grundmaße der Synagoge sind bekannt. Wir wissen auch, wie sie aus­gesehen hat. Vermutlich noch vor dem Ersten Weltkrieg ließ nämlich Löwenwirt Rapp von Unterschwandorf einige An­sichtskarten anfertigen, die ne­ben seinem stattlichen Anwe­sen auch in kleineren Aus­schnitten Teile des Ortes zei­gen. Auf allen Aufnahmen des Schloßbereiches ist- mehr oder weniger verdeckt durch ande­re Gebäude- auch die Synago­ge zu erkennen. Auf einem die­ser Bildchen steht sie frei da. (Das Nachbarhaus Nr. 3 war 1899 abgebrannt.) Wie deutlich zu erkennen ist, besaß die Synagoge im Unter­schied zu den benachbarten Wohnhäusern ein kurzes, seit­lich nicht heruntergezogenes Walmdach. Auf der Ost- sowie auf der Nordseite sind zwei re­lativ hoch angesetzte Fenster erkennbar. Bei dem kleinen dunklen Punkt dicht unterhalb des Dachtraufs der Nord­fassade könnte es sich eventu­ell um eine zusätzliche Licht­luke handeln. Man kann davon ausgehen, daß sich auch auf der dem Berg­hang zugewandten Südseite ähnliche Fenster befanden. Da .. bezüglich der Gebetsrichtung der... allgemeine Brauch be­stand,nach dem Vorbild Da­niels(Dan. 6,11) Jerusalem zugewandt zu beten,... wurde der Eingang der Synagogen in der Regel an die Westseite ge­legt(11). Das war mit Sicher­heit auch bei der Unter­schwandorfer Synagoge der Fall. Eine Eintragung im Ge­bäude- Verzeichnis Unter­schwandorfs läßt darüberhin­aus Rückschlüsse auf die Bau­weise zu. Danach bestand das Erdgeschoß von Stein, sonst Fachwerk(12), dessen Zwi­schenräume wahrscheinlich mit Lehm- und Weidengeflecht ausgefüllt waren Diese damals übliche Bauweise schien der jüdischen Gemeinde recht bald Ärger bereitet zu haben. 1848 baten Vorsteher und Gemein­demitglieder in einem Gesuch an die israelitische Ober­kirchenbehörde um Übernah­me der Gemeindelasten und führten als Begründung an: Wir haben in den letzten Jah­ren an Armenunterstützungen