Manfred Steck, NagoldDie Synagoge zu UnterschwandorfAm 2.Januar 1799 sicherte„Theodor Karl Adolf Freiherrvon Kächler, Herr zu Unterschwandorf, Ober- und Unterthalheim, Herzoglich Württembergischer Rittmeister dem„David und seinem Sohn Gottlieb Deßauer mit deren Nachkommen nebst drei weiteren,von den Deßauern herbeibrinherrschaft mit der hiesigenJudengemeinde“, die 1812 zustande kam, hatte letztere„ausdem Plaz der Synagoge, wozuaber ringsum noch vier SchuhPlaz gehört“(3), jährlich einenGulden„Bodenzins“ zu zahlen- ungeachtet der Tatsache, daßder Platz ordnungsgemäß abgekauft und die Synagoge Eikein Stein mehr auf dem anderen steht und selbst der Platznach ihrem Abriß aufgeschüttet wurde(5), so lassen sichdennoch relativ sichere Angaben über ihre Größe, ihr Aussehen und ihre Ausstattungmachen. Sie befand sich, wieder nachfolgende Ausschnittaus dem Flurkartenwerk desDie zu Unterschwandorff ansäßigen Israeliten haben eine eigene Synagoge, welche im Jahre 1804 auf einem von ihnender Grundherrschaft von Kächler abgekauften Plaz, auf ihre Kosten erbaut worden ist“(2).genden Juden Familie„den„Schutz und Schirm allhier zuUnterschwandorf gnädig“ zuund erteilte ihnen unter anderem„die Erlaubniß,... ihre Religion, soweit es einer Judenschaft nach der Kreiß-Verfassung vergönnt werden darf,ungehindert auszuüben“.(1)In einem nicht mehr auffindbaren Zusatzvertrag wurde derjüdischen Gemeinde, die durchden Zuzug weiterer Familienrasch angewachsen war, auchein Bauplatz für eine Synagoge überlassen:Nach einer„Übereinkunft zwischen der gnädigen Grundgentum der jüdischen Gemeinde war. Die Berechtigung dieser Abgabe wurde jedoch imUnterschied zu anderen Forderungen der Gutsherrschaft zukeiner Zeit angezweifelt. Sonannte Vorsteher Gottlieb Dessauer 1833 anläßlich eines erbittert geführten Streites überSchutzgeld- und WohnsteuerZahlungen auch die jährlicheAbgabe von fünf Gulden„ausdem Pläzchen deß Begräbnißund Plaz der Sinagoge“, wiesjedoch ausdrücklich darauf hin,daß diese„Bodenzinße abernicht in Abrede gebracht werden“(4). Auch wenn von derUnterschwandorfer SynagogeJahres 1836 zeigt, eingezwängtzwischen dem sogenannten„Großen Judenhaus“(Haus Nr.3) und einem kleineren Wohnhaus(Haus Nr. 4) direkt unterhalb der Schloßanlage:Die Fläche des handtuchschmalen Grundstückes betrugnach einer Eintragung imGüterbuch-Protokoll der Gemeinde 8,2 Quadratruten wobei 3,6 Quadratruten auf einenHofraum und 4,5 Quadratrutenauf die Synagoge selbst entfielen(7). In einer späteren Verpfändung wird die Fläche desAreals mit 2 a 15 qm angegeben(8). Demnach hatte dieSynagoge mitsamt dem 1848