Manfred Steck, Nagold Die Synagoge zu Unterschwandorf Am 2.Januar 1799 sicherte Theodor Karl Adolf Freiherr von Kächler, Herr zu Unter­schwandorf, Ober- und Unter­thalheim, Herzoglich Württem­bergischer Rittmeister dem David und seinem Sohn Gott­lieb Deßauer mit deren Nach­kommen nebst drei weiteren, von den Deßauern herbeibrin­herrschaft mit der hiesigen Judengemeinde, die 1812 zu­stande kam, hatte letztereaus dem Plaz der Synagoge, wozu aber ringsum noch vier Schuh Plaz gehört(3), jährlich einen GuldenBodenzins zu zahlen - ungeachtet der Tatsache, daß der Platz ordnungsgemäß ab­gekauft und die Synagoge Ei­kein Stein mehr auf dem ande­ren steht und selbst der Platz nach ihrem Abriß aufgeschüt­tet wurde(5), so lassen sich dennoch relativ sichere Anga­ben über ihre Größe, ihr Aus­sehen und ihre Ausstattung machen. Sie befand sich, wie der nachfolgende Ausschnitt aus dem Flurkartenwerk des Die zu Unterschwandorff ansäßigen Israeliten haben eine eigene Synagoge, welche im Jahre 1804 auf einem von ihnen der Grundherrschaft von Kächler abgekauften Plaz, auf ihre Kosten erbaut worden ist(2). genden Juden Familieden Schutz und Schirm allhier zu Unterschwandorf gnädig zu und erteilte ihnen unter ande­remdie Erlaubniß,... ihre Re­ligion, soweit es einer Juden­schaft nach der Kreiß-Verfas­sung vergönnt werden darf, ungehindert auszuüben.(1) In einem nicht mehr auffindba­ren Zusatzvertrag wurde der jüdischen Gemeinde, die durch den Zuzug weiterer Familien rasch angewachsen war, auch ein Bauplatz für eine Synago­ge überlassen: Nach einerÜbereinkunft zwi­schen der gnädigen Grund­gentum der jüdischen Gemein­de war. Die Berechtigung die­ser Abgabe wurde jedoch im Unterschied zu anderen Forde­rungen der Gutsherrschaft zu keiner Zeit angezweifelt. So nannte Vorsteher Gottlieb Des­sauer 1833 anläßlich eines er­bittert geführten Streites über Schutzgeld- und Wohnsteuer­Zahlungen auch die jährliche Abgabe von fünf Guldenaus dem Pläzchen deß Begräbniß und Plaz der Sinagoge, wies jedoch ausdrücklich darauf hin, daß dieseBodenzinße aber nicht in Abrede gebracht wer­den(4). Auch wenn von der Unterschwandorfer Synagoge Jahres 1836 zeigt, eingezwängt zwischen dem sogenannten Großen Judenhaus(Haus Nr. 3) und einem kleineren Wohn­haus(Haus Nr. 4) direkt unter­halb der Schloßanlage: Die Fläche des handtuch­schmalen Grundstückes betrug nach einer Eintragung im Güterbuch-Protokoll der Ge­meinde 8,2 Quadratruten wo­bei 3,6 Quadratruten auf einen Hofraum und 4,5 Quadratruten auf die Synagoge selbst entfie­len(7). In einer späteren Ver­pfändung wird die Fläche des Areals mit 2 a 15 qm angege­ben(8). Demnach hatte die Synagoge mitsamt dem 1848